Mario Fasching sieht in der Geräte Retter Prämie 2026 das Potenzial, dass das Recht auf Reparatur auch in der Praxis langfristig Fuß fassen kann.
Mit der geplanten Neuauflage der Reparaturförderung 2026 steht die Branche vor einem entscheidenden Moment. Nach dem Erfolg und dem abrupten Ende des Reparaturbonus wird nun die Geräte Retter Prämie als überarbeitetes Modell folgen. Sie bietet große Chancen für Handel, Reparaturbetriebe und Konsumenten, wenn sie richtig gestaltet und umgesetzt wird.
Planungssicherheit und Zusammenarbeit sind gefragt
Ein zentraler Punkt aus meiner Sicht: Die Prämie muss zumindest große Haushaltsgeräte und TV-Geräte umfassen. Diese Produktgruppen sind für den Alltag der Kundinnen und Kunden zentral. Wird eine Waschmaschine oder ein Fernseher repariert statt ersetzt, profitieren nicht nur Umwelt und Geldbörse, sondern auch Handel und regionale Betriebe. Eine Förderung, die diese Bereiche auslässt, würde ihre Wirkung verfehlen. Wir müssen jede Initiative unterstützen, die Reparatur stärkt, allerdings auch langfristige Planung dafür einmahnen! Planungssicherheit ermöglicht Investitionen in Personal, Ersatzteile und digitale Abläufe und schafft damit die Basis für eine echte Reparaturkultur.
Förderprogramme müssen daher verlässlich sein, damit Reparaturbetriebe investieren können. Ohne stabile Rahmenbedingungen bleibt Reparatur eine vorübergehende Option, wird aber nie zum Mittel der Wahl. Der Elektrofachhandel steht an einer entscheidenden Schnittstelle zwischen Konsument, Hersteller und Servicedienstleister. Dort entscheidet sich, ob das (gesetzlich verankerte!) Recht auf Reparatur tatsächlich in der Praxis ankommt. Der Handel hat den Kontakt zu Kunden und Herstellern, die Reparaturbetriebe haben das technische Wissen. Erst durch Zusammenarbeit entsteht ein System, das nachhaltig und wirtschaftlich funktioniert.
Gerätereparatur im Vordergrund
Die Geräte Retter Prämie sollte nun als Anlass genommen werden, die Kooperationen zwischen Handel, Herstellern und Reparaturpartnern aktiv zu gestalten. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2024/1799 über das Recht auf Reparatur und der Verordnung 2024/1781 über nachhaltige Produkte klare Rahmenbedingungen geschaffen. Ersatzteile müssen lange verfügbar sein, Produkte müssen reparierbar sein. Diese Vorgaben setzen ein neues Marktverständnis voraus, bei dem Nachhaltigkeit und Kundenzufriedenheit Hand in Hand gehen.
Die Neuauflage der Reparaturförderung ist somit mehr als ein Fördertopf. Sie sollte als Chance für den gesamten Elektrofachhandel gesehen werden, den Wandel zur Reparaturkultur aktiv mitzugestalten und dabei Kundinnen und Kunden dauerhaft zu binden.
Mario Fasching, Geschäftsführer der ESECO GmbH
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