Einen großen Erfolg kann die FairCommerce-Initiative des Handelsverbandes verbuchen. Eine langjährige Kernforderung wird nämlich mit Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes endlich umgesetzt: Marktplätze haften ab 2023 dafür, wenn gelistete Händler an keinem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
Während so mancher noch wortreich mehr Fairness für den Fachhandel fordert, scheint sich ein 3-jähriger Kampf des Handelsverbandes für mehr Fairness nun endlich auszuzahlen. In der Regierungsvorlage der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) findet sich nämlich eine entscheidende neue Bestimmung: Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen ab 1. Jänner 2023 in ihren Verträgen mit Primärverpflichteten (Handelsbetrieben) und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben betreffend Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten und auch an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
Wird das nicht sichergestellt, hat der Betreiber des elektronischen Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Primärverpflichteten von der Nutzung des elektronischen Marktplatzes auszuschließen. Gleiches gilt für sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten.
Handelsverband zeigte Lücke als Erstes auf
„Der Handelsverband hat diese Gesetzeslücke als erste Organisation aufgezeigt und mehr als drei Jahre lang für eine Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtungen gekämpft. Wir haben die verstärkte Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen und Plattformen wie Amazon, Wish oder AliExpress auch im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Es freut uns sehr, dass diese Forderung jetzt von Klimaschutzministerin Gewessler umgesetzt wird“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. „Mit dieser Gesetzesänderung wird eine große Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen und mehr Fairness zwischen heimischen Betrieben und Unternehmen aus Drittstaaten geschaffen“, so Will weiter.
Der Hintergrund: Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und Drittstaaten waren zwar schon bisher zur Entpflichtung von Verpackungen verpflichtet, doch die Realität sah anders aus: Vor allem Online-Händler aus dem asiatischen Raum nahmen bis dato oft an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichteten somit auch kein Entpflichtungsentgelt. Als Folge daraus kam es zu einer Umverteilung, die fast ausschließlich österreichische Händlerinnen und Händler belastet hat. Die neue Inpflichtnahme von elektronischen Marktplätzen u.a. betreffend der Verpackungsentpflichtung stellt daher einen entscheidenden Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness dar.
Strafsummen sind zu niedrig
Auf mehr als 50 Mio. Euro schätzt der Handelsverband das jährliche Schadensausmaß. Daher habe man auch eine verstärkte Inpflichtnahme von Marktplätzen wie Amazon, Wish oder AliExpress im Zuge der Begutachtung der AWG-Novelle angeregt. Das vorgesehene, niedrige Strafausmaß von 450 bis 8.400 Euro könnte die Plattformhaftung für Verpackungsentpflichtung allerdings zu einem zahnlosen Instrument machen. „Angesichts des massiven Wachstums des Paketvolumens im Onlinehandel um 27 Prozent auf 139 Mio. Pakete ist diese Regulierung nicht nur überfällig, sie wird in Zukunft weiter an Relevanz gewinnen. Nachschärfungsbedarf sehen wir jedoch beim Strafausmaß. Geldstrafen bis 8.400 Euro zahlen globale eCommerce-Giganten wie Amazon aus der Portokasse, hier muss dringend nachgebessert werden“, so Will.