Für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme Nullung in Niederspannungsanlagen sind im Fehlerfall auch die Ausschaltzeiten in den Endstromkreisen der Verbraucheranlagen einzuhalten. Es gelten unterschiedliche Anforderungen an Verteilungsleitungen und an Endstromkreise. In diesem Teil wird auch die Möglichkeit, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Anlagen mit Schutzmaßnahme Nullung für den Fehlerschutz einzusetzen, erläutert.