Brandschutz muss von Anfang an integraler Bestandteil der Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sein. Wir haben uns mit Rechtsanwalt Mag. Peter Schöppl über die (haftungs-)rechtlichen Perspektiven und Konsequenzen unterhalten.
Klar ist: Immer mehr Dächer tragen PV-Module – doch mit der Anzahl der Installationen erhöhen auch das Risiko von Bränden. Ohne konsequenten Brandschutz und fachgerechter Montage kann die Energiewende schnell zur Gefahr werden.
ELEKTRO|branche: Herr Mag. Schöppl, warum ist das Thema Brandschutz bei Photovoltaikanlagen überhaupt so relevant?
Mag. Peter Schöppl: Photovoltaikanlagen sind technisch ausgereift, aber dennoch nicht risikofrei. Wenn sie fachgerecht geplant, installiert und betrieben werden, geht von ihnen kein erhöhtes Brandrisiko aus. Probleme entstehen meist durch Installations- oder Planungsfehler, schlechte Materialqualität oder das Ignorieren von Normen und Richtlinien. Diese Fehler können, wie bei allen elektrischen Anlagen, zu Bränden führen. Und dann stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer haftet für die Schäden?
In welchen Fällen kann Brandgefahr bestehen?
Wenn Schwachstellen auftreten, dann häufig in der Planung und bei der Montage der Anlagen. Das beginnt mit der Missachtung des Standes der Technik, der etwa durch ÖNORMEN und OIB-Richtlinien definiert ist. Wenn ein Unternehmer etwa die Mindestabstände zu Lichtkuppeln oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ignoriert, verstößt er gegen Brandschutzbestimmungen. Zudem können auch Materialfehler oder die Verwendung zweitklassiger Module das Brandrisiko erhöhen.
Eine besondere Gefährlichkeit weisen Hotspots in PV-Anlagen auf. Davon spricht man, wenn überhitzte Punkte in den Modulen, etwa durch Beschädigung, Schatten oder Inaktivität, entstehen. In diesen Punkten staut sich Energie, die bei voller Funktionalität abgegeben werden würde. Diese Hotspots können durch Produktionsfehler, Verwendung veralteter Module, Montage- und Installationsschäden oder Laub und Schmutz entstehen. Hotspots erweisen sich nicht nur als Ertragsverluste, sondern erhöhen dabei auch die Brandgefahr.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen im Ernstfall?
Diese Frage ist wie immer im Einzelfall zu beurteilen, festhalten kann man aber folgendes: Es gibt mehrere Haftungsebenen, zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich und unter Umständen auch strafrechtlich. Zivilrechtlich können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, etwa wenn durch mangelhafte Montage ein Brand entsteht und so Sach- und Personenschäden entstehen. Die strafrechtliche Komponente ist besonders streng zu beurteilen und kann unter Umständen bereits bei Fahrlässigkeit zur Haftung oder zu Strafen führen.
Wer haftet auf Grund eines Fehlers bei der Montage einer PV-Anlage?
In der Regel handelt es sich bei der Montage einer PV-Anlage um einen Werkvertrag zwischen dem Unternehmen, welches die Anlage montiert und dem Betreiber der Anlage. Bei einem Werkvertrag haftet der Unternehmer für die ordnungsgemäße Herstellung der vereinbarten Leistung und leistet Gewähr für das mangelfreie Gewerk. Kommt es wegen Nichteinhaltung geltender Normen bei der Werkserrichtung zu Schäden, können sowohl Mangelschäden (z. B. ein defektes Modul) als auch Mangelfolgeschäden (z. B. Brandschäden am Dachstuhl) ersatzfähige Schäden darstellen.
Welche Rolle spielen Normen konkret in der Haftungsfrage?
Das Ignorieren von Normen und das Zuwiderhandeln gegen Vorschriften, wie der ÖVE E 8101 oder der OIB-Richtlinie 2, welche beide umfassend das Thema Brandschutz behandeln, kann haftungsbegründend wirken. Vor allem, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Brand durch die Einhaltung und Beachtung der Normen verhindert werden hätte können. Auch Gerichte orientieren sich in ihrer Entscheidungsfindung am Stand der Technik. Wer bewusst entgegen technischen Regeln arbeitet, riskiert eine Schadenersatzhaftung und eventuell strafrechtliche Konsequenzen.
Wie kann sich der Monteur der Anlage absichern?
Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung ist essenziell, da sie im Fall berechtigter Schadenersatzforderungen unter bestimmten Voraussetzungen leistet. Wird etwa grob fahrlässig oder entgegen geltender Normen gearbeitet, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Ich erinnere an ein Urteil des OGH: Ein auf Kundenwunsch normwidrig gebautes Stiegengeländer führte zu einem schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden, bei dem der Unternehmer persönlich haften musste, da die Missachtung der Normen kausal für den Unfall war, die Versicherung zahlte nicht.
Können Eigentümer von PV-Anlagen auf Eigenheimversicherungen vertrauen?
Viele Eigenheimversicherungen decken PV-Anlagen mittlerweile mit ab, da muss man in der Polizze genauestens auf den Schutz achten. Entscheidend ist, ob auch Brandereignisse inkludiert sind und ob es branchenspezifische Ausschlüsse gibt. Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt eine spezifische PV-Anlagenversicherung ab.
Welche Maßnahmen empfehlen Sie zur Risikominimierung?
Das A und O wird wohl die lückenlose Einhaltung aller technischen Normen und Vorschriften sein – insbesondere der OVE und ÖNORMEN sowie der OIB-Richtlinien. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Dokumentation von Wartungen und Prüfungen. Das ist nicht nur für die Sicherheit entscheidend, sondern auch für die Haftungsvermeidung. Wer sich nicht sicher ist, sollte unbedingt fachkundige Beratung bei einem Baurechtsexperten oder dem Branchenverband Photovoltaic Austria einholen.
Faktenbox: Brandschutz bei PV-Anlagen
- Typische Brandursachen:
- Installationsfehler
- Missachtung technischer Normen
- Überhitzung durch Kabelschäden
- Wichtige Normen:
- OIB-Richtlinie 2
- ÖNORM E 8101
- Haftung droht bei:
- Planungs- oder Montagefehler
- Missachtung des Standes der Technik und zwingender Normen
- Brände und Haftungen vermeiden:
- Installation und Montage durch Fachkräfte
- Normen und Vorschriften zwingend einhalten
- Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenheimversicherung

Mag. Peter Schöppl
Der gebürtige Linzer studierte bis 2005 Rechtswissenschaften in Graz, wobei ihn das Studium unter anderen nach Frankreich und in die USA führte. Heute vertritt und berät er Unternehmen im Energie-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht – gerne auch Sie!
Mehr über die SCHÖPPL | Lehner Anwaltskanzlei OG finden Sie unter www.sl-kanzlei.at oder kontaktieren Sie die Kanzlei unter +43 732 997063 bzw. office@sl-kanzlei.at.
© Schöppl
Lesertipp der Redaktion: In früheren Gesprächen mit Herrn Mag. Peter Schöppl haben wir uns bereits mit den Themen „PV-Anlagen: Blendung und Rückzug der R11-3“ und „PV-Anlagen: Eine Frage der Haftung“ beschäftigt.
Die Serie wird in der kommenden Print-Ausgabe fortgesetzt! Testen Sie unser Fachmagazin und holen Sie sich mit unserem kostenlosen Probeabo Ihren persönlichen Wissensvorsprung!




















