1.600 Teilnehmer:innen informierten sich bei einem Online-Vortrag über die Steuerbefreiung von Photovoltaik Anlagen bis zu 35 kwp unter gewissen Voraussetzungen.
Seit Jahresbeginn sind PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) befreit. Das Interesse ist nicht nur in der Bevölkerung groß: Auch die ausführende Photovoltaik-Branche befasst sich intensiv mit dem Thema. Nicht weniger als 1.600 Teilnehmer:innen lauschten dem Online-Vortrag zum Thema „0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp“, der gemeinsam vom Bundesverband Photovoltaic Austria und der Bundesinnung der Elektrotechniker veranstaltet wurde.
Großes Interesse spricht für starkes PV-Jahr
Auf Einladung beider Branchenvertretungen informierte ein Steuerexperte aus dem Bundesministerium für Finanzen über die richtige Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Unternehmenssicht und stand im Anschluss Rede und Antwort zur Klärung noch offener Fragen. Der enorme Andrang sowie die rege Diskussion zeigen, wie wichtig der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen für Branche und Endkundinnen ist. Noch nie war es so einfach, eine Photovoltaik-Anlage gefördert zu bekommen, denn bereits auf der Rechnung entfällt die 20 % Umsatzsteuer. Das entspricht einer effektiven Preisreduktion von 16,6 %. Ganz nach dem Motto „0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“.
Alles Wichtige rund um die Umsatzsteuerbefreiung wurde von den beiden Branchenverbänden in einer neuen Info-Broschüre für Endkund:innen zusammengefasst.
Die Website des BMF liefert zudem noch ein FAQ zu den wichtigsten Fragen.