• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Rechtsgutachten bei nachträglichen Rauchmelder

Rechtsgutachten über den nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern 

17. Februar 2025
Die zusätzliche Anbindung an das österreichweite APG-Netz sichert die Stromversorgung und verbessert die Nutzung von Strom aus Kleinwasserkraft und Fotovoltaik. © APG / Andreas Brugger

Zweite Osttiroler Anbindung ans öst. Stromnetz: Umspannwerk Matrei in Betrieb

25. Juli 2025
Betriebsmittel und Anlagen - Konformität womit?

Betriebsmittel und Anlagen – Konformität womit?

24. Juli 2025
Roman Kmenta: Mangel an Fachkräften

Roman Kmenta: Wenn Sie suchen müssen, läuft etwas falsch 

24. Juli 2025
Neuerungen Steuern 2025

Aktuelle Neuerungen beim Steuerrecht

24. Juli 2025
Anzeigepflicht beauftragter ausländischer Subunternehmen

Anzeigepflichten bei Beauftragung ausländischer Subunternehmer

24. Juli 2025
Vera Immitzer: Energiewende - Nix, nix und wieder nix

Vera Immitzer: Nix, nix und wieder nix

24. Juli 2025
Mario Fasching: Schlagschatten - Reparaturkultur ohne Reparaturbonus

Mario Fasching: Schlagschatten – Reparaturkultur ohne Reparaturbonus

24. Juli 2025
Altes Pommes-Öl wäscht Silber aus 

Altes Pommes-Öl wäscht Silber aus 

24. Juli 2025
Neue Fachbeitragsserie: Eine Frage der Haftung

PV-Anlagen: Eine Frage der Haftung

24. Juli 2025
Eleganz trifft Technik: Hotel Astoria erstrahlt im neuen Glanz

Eleganz trifft Technik: Hotel Astoria erstrahlt im neuen Glanz

23. Juli 2025
Das Vermeiden von Retouren für Nachhaltigkeit

Das Vermeiden von Retouren für Nachhaltigkeit

23. Juli 2025
Gebrüder Weiss übernimmt ab 1. September 2025 die Logistik von Hisense Gorenje Austria

Nach massiven Händlerbeschwerden: Hisense Gorenje Austria stellt Logistik neu auf

23. Juli 2025
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Service

Rechtsgutachten über den nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern 

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
17. Februar 2025
in Service
0
Rechtsgutachten bei nachträglichen Rauchmelder

© Ei Electronics

Rauchwarnmelder, ja oder nein? Immer noch gibt’s zahllose Unsicherheiten, was den nachträglichen Einbau, die Instandhaltung und den Tausch von Rauchwarnmeldern betrifft. Ei Electronics hat deshalb ein Rechtsgutachten beauftragt, das das Thema Rauchwarnmelder hinsichtlich Verkehrssicherungspflicht und Haftungsrisiken genauer beleuchtet. 

Klar ist: In Österreich besteht eine öffentlich-rechtliche Vorschrift zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten (OIB-Richtlinie 2). Im Bundesland Kärnten ist darüber hinaus auch die Nachrüstung von Bestandsbauten verpflichtend festgelegt (§32 Abs. 3a Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000). Die Instandhaltung der bestehenden Rauchwarnmelder wird wiederum in den „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)“ geregelt. Die TRVB besitzen jedoch keine Gesetzeskraft und lassen auch Fragen nach Verantwortlichkeiten weitestgehend offen. 

Das von Ei Electronics beauftragte Rechtsgutachten sollte daher folgende Fragen – mit Schwerpunkt auf Vertragsverhältnisse nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – klären: 

  1. Lässt sich außerhalb Kärntens eine Pflicht zum nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten bzw. eine mögliche Haftung bei Unterlassung rechtlich argumentieren? 
  2. Wen – Vermieter oder Mieter – trifft bei WGG-Mietverträgen kraft Gesetzes die Pflicht, vorhandene Rauchwarnmelder zu warten / zu tauschen? 
  3. Ist es bei WGG-Mietverträgen möglich, eine vertragliche Pflicht der Mieter zur Wartung / zum Austausch von Rauchwarnmeldern vorzusehen? 
  4. Wie gestaltet sich bei WGG-Mietverträgen die Kostenübertragung, wenn der Vermieter vertraglich die Wartung / den Austausch vorhandener Rauchwarnmelder übernimmt? 

Zivilrechtliche Verpflichtung  

Auf Basis der von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Beurteilungskriterien für das Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht sprechen gewichtige Gründe für die Annahme einer zivilrechtlichen Verpflichtung zum nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten. Die Gründe dafür sind u. a. 

  • die leichte Vorhersehbarkeit einer Brandgefahr, 
  • die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten, welche einen entsprechend angehobenen Stand der Technik indiziert und 
  • die geringen Kosten, die mit dem nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern verbunden sind. 

Übernahme der Wartungspflichten  

Die Wartung von Rauchwarnmeldern in Bestandsobjekten obliegt nach § 8 Abs. 1 MRG dem Mieter, weil der Rauchwarnmelder als für den Mietgegenstand bestimmte Einrichtung zu qualifizieren ist und dessen Wartung zur „Abwehr eines Nachteils des Vermieters, namentlich der Vermeidung einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen seine Verkehrssicherungspflichten sowie die Hintanhaltung einer Gefahr für die Substanz des Hauses im Fall eines (verspätet erkannten) Brandes“, dient. 

Aber: Es ist auch eine vertragliche Übernahme der gesetzlich dem Mieter obliegenden Wartung der Rauchwarnmelder durch den Vermieter möglich, da dies zum Vorteil des Mieters geschieht. Denn wenn der Vermieter die Inspektion übernimmt, entfällt für den Mieter das zuvor genannte Haftungsrisiko. Die entstehenden Kosten kann der Vermieter an den Mieter weiterberechnen. 

Austausch ist Vermietersache 

Der Austausch defekter Melder in Bestandsobjekten obliegt nach § 14b Abs. 2 Z 2b WGG immer dem Vermieter. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Bagatellreparatur im Sinne des § 14b Abs. 2 Z 2b WGG, weil der Austausch eines Rauchwarnmelders vom Mieter nicht selbst ohne Beiziehung eines Professionisten vorgenommen werden kann. 

Ei Electronics Rauchmelder Ei650
Der Austausch von Rauchwarnmeldern ist Vermietersache, weil das vom Mieter nicht selbst ohne Beiziehung eines Professionisten vorgenommen werden kann. © Ei Electronics

Conclusio 

Für die Bewohner besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn Wohnungen nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Die Eigentümer wiederum setzen sich unkalkulierbaren zivilrechtlichen Haftungsrisiken aus. Bei Mietverträgen nach dem WGG müssen sie vor dem Hintergrund der deliktischen Verkehrssicherungspflicht eine mögliche Schädigung der Bewohner abwehren. Im Fall der Fälle kann der Vermieter schadenersatzpflichtig gegenüber dem Mieter werden, wenn diesem wegen des Fehlens eines Rauchwarnmelders ein Schaden entsteht. Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Nachrüstung aller Wohngebäude im Bestand mit Rauchwarnmeldern empfohlen. Zudem ist eine jährliche Inspektion der Geräte durchzuführen, damit die Betriebsbereitschaft sichergestellt werden kann. Spätestens nach Ablauf der 10-jährigen Lebensdauer sind die Geräte durch den Eigentümer auszutauschen. 

Über das Gutachten

Ei Electronics Firmenlogo


Es wurde am 24. Jänner 2024 veröffentlicht. Der Gutachter Andreas Vonkilch ist österreichischer Jurist und Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Einer seiner Schwerpunkte liegt im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts. 

Mehr Service-News

Tags: BrandschutzEi ElectronicsRauchwarnmelderRecht
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Betriebsmittel und Anlagen - Konformität womit?
Service

Betriebsmittel und Anlagen – Konformität womit?

24. Juli 2025
Neuerungen Steuern 2025
Service

Aktuelle Neuerungen beim Steuerrecht

24. Juli 2025
Anzeigepflicht beauftragter ausländischer Subunternehmen
Service

Anzeigepflichten bei Beauftragung ausländischer Subunternehmer

24. Juli 2025
Neue Fachbeitragsserie: Eine Frage der Haftung
Service

PV-Anlagen: Eine Frage der Haftung

24. Juli 2025
Es werde Licht! Lichtmanagementsysteme (Teil IV)
Service

Es werde Licht! Lichtmanagement-Systeme (IV)

29. Juni 2025
Rechtsakte der EU Richtlinie & Verordnung
Service

Rechtsakte der EU: Richtlinie, Verordnung & Co. 

25. Juni 2025
WERBUNG

Meist gelesen

  • Branchen-Urgestein Harald Schiefer startet bei ElectronicPartner neu durch. © Jean Van Lülik/Red Zac

    Er ist zurück: Harald Schiefer dockt bei ElectronicPartner an

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Kollektivvertrag 2025: Löhne und Gehälter steigen um durchschnittlich 2,15 Prozent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Elektro-Shop Köck jetzt neu am Rapid-Trikot

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • 70 Jahre und noch lange nicht fertig: Komm.-Rat Mst. Franz „Rocky“ Rockenschaub

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Studie: Energiewende steht und fällt mit den Batteriespeichern

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2025 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2025 ELEKTRO|branche.at