Der VKI verhalf einem Konsumenten gegen die SquareTrade Europe Limited zu seinem Recht. Der Handyversicherer hatte nach einem Diebstahl anfänglich die Leistung verweigert, erst nach der Klage erhielt der Betroffene ein Ersatzgerät. Kurios: SquareTrade äußerte sich im Gerichtsverfahren einfach nicht, weshalb ein Versäumungsurteil erging.
Ein Konsument hatte bei SquareTrade eine Handy-Versicherung (sie wird beispielsweise von Magenta und Amazon angeboten, Anm.) abgeschlossen, die einen Unfall- und Diebstahlschutz für ein Mobiltelefon umfasste. Als der Konsument beim Einräumen seines Kraftfahrzeuges seine Tasche samt dem darin befindlichen versicherten Mobiltelefon kurz auf seine Motorhaube legte, fuhr eine ihm unbekannte Person auf einem E‑Roller vorbei und entwendete ihm die Tasche mit dem Telefon. Noch am selben Tag erstattete der Konsument eine Meldung bei der Polizei und zeigte den Diebstahl bei seinem Netzbetreiber an. Als er den Schadensfall aber bei der Versicherung meldete, wurde ihm die Versicherungsleistung mit der Begründung abgelehnt, dass er sein Handy an einem frei zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen hätte.
Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der SquareTrade besteht keine Versicherungsdeckung: „im Fall von Diebstahl, der dadurch ermöglicht wurde, dass das Gerät unbeaufsichtigt und deutlich sichtbar oder nicht verriegelt in Fahrzeugen, öffentlichen Räumen oder öffentlichen Bereichen liegen gelassen wurde“.
SquareTrade blieb vor Gericht einfach stumm
Nach Rechtsansicht des VKI war der angeführte Ausschlussgrund allerdings nicht verwirklicht. Der VKI unterstützte den Konsumenten in weiterer Folge bei seiner Klage gegen die SquareTrade auf Herausgabe eines gleichwertigen Ersatzgerätes gegen Zahlung eines Selbstbehaltes von 99 Euro, wie dies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unternehmens vorsahen. SquareTrade nahm im Gerichtsverfahren nicht Stellung. Daher erließ das Bezirksgericht für Handelssachen Wien ein Versäumungsurteil, das rechtskräftig wurde. Kurz darauf erhielt der Konsument von SquareTrade gegen Zahlung des Selbstbehaltes ein neues Mobiltelefon vom gleichen Modell wie das gestohlene.
„Es freut uns, dass wir den Konsumenten unterstützen und zu seinem Recht verhelfen konnten“, betont Marlies Leisentritt, zuständige Juristin im VKI. „Grundsätzlich würden wir aber erwarten, dass ein Versicherer bei berechtigten Deckungsanfragen rasch die den Konsumentinnen und Konsumenten zustehende Versicherungsleistung erbringt.“