Sie haben die Gründung eines Unternehmens betriebswirtschaftlich durchkalkuliert und einen Rechtsformvergleich angestellt und wollen nun ein Einzelunternehmen gründen, wir stellen Ihnen vor was dabei zu beachten ist.
Sie führen als Einzelunternehmer:in – wie der Name schon sagt – das Unternehmen alleine auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Es können zwar auch Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, Sie tragen jedoch alleine das volle Risiko und haften unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens mit dem gesamten Betriebsvermögen und dem gesamten Privatvermögen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens bedarf folgender Schritte:
Gewerbeanmeldung
Sofern im Rahmen des Einzelunternehmens eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird, ist dafür eine Gewerbeberechtigung von der zuständigen Gewerbebehörde erforderlich. Können die dafür benötigten Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Gewerbeanmeldung bzw. mit Rechtskraft des Feststellungsbescheides.
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Ein:e gewerblich tätige:r Einzelunternehmer:in ist aufgrund der Gewerbeberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer und folglich grundsätzlich GSVG-sozialversichert (Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) – umfasst ist hierbei die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Wenn Sie keinen Gewerbeschein haben, sind Sie als neuer Selbstständiger GSVG-pflichtversichert, wenn die Einkünfte aus allen der Pflichtversicherung nach dem GSVG unterliegenden Tätigkeiten die Versicherungsgrenze von EUR 6.010,92 jährlich überschreiten.
Anmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit ist eine Steuernummer zu beantragen und einen Fragebogen über den erwarteten Umsatz bzw. Gewinn – für die Vorauszahlung – auszufüllen. Sie unterliegen mit Ihrem Einkommen der progressiv ausgestalteten Einkommensteuer.
Allenfalls Anmeldung im Firmenbuch
Dies ist der Fall, wenn die Schwelle zur Buchführungspflicht überschritten wird – eine Anmeldung im Firmenbuch ist aber auch ohne Überschreitung optional möglich. Bei mehr als EUR 700.000,- Jahresumsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren besteht ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr Buchführungspflicht. Bei mehr als EUR 1.000.000,- Jahresumsatz (einmalig), besteht ab dem folgenden Geschäftsjahr Buchführungspflicht.
Die Firma
Die Firma eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens ist der Name, unter dem das Unternehmen betrieben wird. Die Firma kann den Namen der Person enthalten, eine charakteristische Sachbezeichnung haben oder grundsätzlich auch einen Fantasienamen aufweisen.
Förderungen
Gründungen von Unternehmen werden durch Förderungen auf Bundes-, Landes- und zum Teil auch auf Gemeindeebene unterstützt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bspw. nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG), das Befreiungen von bestimmten Gebühren und Abgaben vorsieht. Die ganze Sache sollte sich aber auch ohne Förderungen rechnen.
SLT Tipp: Die Gründung eines Einzelunternehmens kann schnell und einfach online im Unternehmensserviceportal durchgeführt werden. Bei dieser eGründung können Sie Ihre Gewerbeanmeldung, die Meldung beim Finanzamt, die Meldung bei der Sozialversicherung und weitere behördliche Schritte an einer Stelle durchführen.
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Stand: 04.05.2023, Haftung ausgeschlossen