Durchstarten nach dem Lockdown. Um in der Vorweihnachtszeit einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen, startet die Wirtschaftskammer eine große Cashback-Aktion – allerdings nur für Betriebe, die während des aktuellen Lockdowns schließen mussten.
Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden.
Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das Budget – der Topf wurde von der Wirtschaftskammer mit einer Million Euro gefüllt – vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. Es dürfen auch ausschließlich Gutschein-Rechnungen aller in Österreich ansässigen Betriebe eingereicht werden, die aktives Mitglied der Wirtschaftskammern Österreichs sind und eine Rechnungsadresse in Österreich haben. Auf der Rechnung muss zudem deutlich der Begriff Gutschein ersichtlich sein.
Teilnahmeberechtigt sind also Rechnungen für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.
ACHTUNG: Davon ausgenommen sind Gutschein-Rechnungen von Betrieben, die vom Betretungsverbot lt. Bundesgesetzblatt 511 der 1. Novelle zur 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung §7 Abs. 6 nicht umfasst waren. Das heißt kurz gesagt: Gutscheine von Apotheken, Tankstellen, Lebensmittelhändlern und allen anderen Geschäften, die während des Lockdowns offen waren, können nicht eingereicht werden.
Alle Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf: wko-cashback.at