Am 9. November startete nach langem Warten für Österreichs Unternehmen die Möglichkeit zur Antragstellung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) 2. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in einer Aussendung mitteilt, erfolgt die Antragsstellung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes und ist bis 7. Dezember möglich.
Mit diesem von der Bundesregierung initiierten Förderprogramm sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Besagte Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Kosten im Jahr 2021.
Die verpflichtende Voranmeldung für eine Beantragung war zwischen 16. Oktober und 2. November 2023 möglich. Die Förderbedingungen sind auf der Homepage des AWS veröffentlicht.
Energiekostenzuschuss 2 Upgrade
Hinsichtlich der Förderhöhe werden gegenüber dem EKZ 1 die Obergrenzen für die einzelnen Förderstufen erhöht, z.B. in Stufe 1 (Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel) von 400.000 € auf 2 Mio. Euro. Das Kriterium der Energieintensität muss nun in den ersten beiden Stufen und der neuen Stufe 5 nicht mehr nachgewiesen werden.
Mit dem EKZ 2 bestehen gleichzeitig Auflagen wie die Verpflichtung, Energiesparmaßnahmen durchzuführen. Zudem sind Beschränkungen von Gewinnausschüttungen und Bonuszahlungen vorgesehen. Ab Stufe 2 wird eine „Beschäftigungsgarantie“ verlangt, d.h. über den Förderzeitraum (2023) müssen mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze gehalten werden. Eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist ausgeschlossen.