Das EABG sorgt für einheitliche Genehmigungen, doch ohne ambitionierten PV-Ausbau und einen konkreten Speicherplan droht die Energiewende ins Stocken zu geraten
Der gestern in Begutachtung geschickte Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) sorgt beim Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) für Ernüchterung. Positiv ist einzig, dass erstmals österreichweit einheitlich geregelt wird, wie und bis zu welcher Größe Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher freigestellt, anzuzeigen oder zu genehmigen sind. Damit wird eine wichtige Grundlage für mehr Klarheit und Rechtsvereinheitlichung geschaffen. Doch genau hier endet die Liste der Fortschritte auch schon.
Es gibt ein bisschen Licht, aber sehr viel Schatten. In seiner aktuellen Form werden zwar EU-Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt, das EABG wird seinem Namen jedoch trotzdem nicht gerecht und droht eher zum Showstopper für die Energiewende zu werden.
Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria
Energiewende mit PV-Bremse
Die im Entwurf vorgesehenen Mindestausbauziele für Photovoltaik (PV) sind viel zu niedrig angesetzt. Sie decken lediglich rund die Hälfte des bis 2030 laut „Integriertem österreichischem Netzinfrastrukturplan“ (ÖNIP) erforderlichen PV-Ausbedarfs von 21 Terawattstunden PV-Strom ab. Die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg werden ihre EABG-Vorgabe bereits in diesem Jahr erfüllen. „Damit wird für die Bundesländer faktisch die Stopptaste gedrückt. Von Beschleunigung kann keine Rede sein“, warnt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von Photovoltaic Austria.
Auch beim Thema Batteriespeicher bleibt der Entwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Ein verbindlicher Ausbauplan fehlt völlig, obwohl eine von PV Austria gemeinsam mit der Austrian Power Grid und der TU-Graz erstellte Studie einen österreichweiten Bedarf an Batteriespeichern von 5,1 Gigawatt (GW) bis 2030 und 8,7 GW bis 2040 ausweist und ganz konkrete Vorschläge zum Batteriespeicherausbau enthält. Angesichts des derzeitigen Ausbaustands von nur 1,1 GW sei das „ein gravierendes Versäumnis“, so Paierl.
Fehlende Freiflächenprojekte
Zusätzlich wird den Bundesländern freie Hand bei der Ausweisung von sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ für erneuerbare Energie-Projekte gelassen. Damit fehlt ein entscheidendes Instrument, um die Errichtung von großen PV-Freiflächenprojekten, die tausende Haushalte und Betriebe direkt mit günstigem Strom versorgen könnten, tatsächlich zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Ein früherer Entwurf hatte hier noch verbindliche Vorgaben vorgesehen – diese sind nun gestrichen.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, wie es im Regierungsprogramm sehr wohl verankert ist, sucht man im Gesetzesentwurf vergeblich. Ohne diese klare Richtung, verbindliche Vorgaben und ambitionierte Ausbauziele droht die Energiewende gehörig ins Stocken zu geraten. Zigtausend heimischen Handwerksbetrieben nimmt man dadurch langfristige Planungssicherheit.
Vera Immitzer
Wer A(usbau) sagt, muss auch B(eschleunigung) sagen
PV Austria fordert daher bereits vor Ende der Begutachtungsfrist entsprechende Nachbesserungen:
- ambitioniertere PV-Mindestausbauziele für die Bundesländer,
- einen verbindlichen Batteriespeicherfahrplan,
- die Festschreibung der Klimaneutralität 2040 sowie
- konkrete Vorgaben für Beschleunigungsgebiete.
Nur so könne das EABG zu dem werden, was sein Name verspricht – ein Beschleunigungsgesetz für die Energiewende.




















