Innovationen vorantreiben und den österreichischen Wirtschaftsstandort stärken – das ist das Ziel der neu gestarteten Ausschreibung „Mittlere Stromspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds. Gefördert wird die Neuerrichtung bzw. die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen mit Nettospeicherkapazitäten zwischen 51 kWh und 1 MWh, die darüber hinaus einen innovativen Charakter aufweisen.
Für die Förderaktion stehen insgesamt 17,9 Mio. Euro zur Verfügung. 10 Millionen davon sind dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK). Das Programm wird zusätzlich von der EU mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit 7,9 Mio. Euro kofinanziert.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler:
Wir wollen bis 2030 unseren Strom nur noch aus sauberen Energiequellen erzeugen. Mittlere Stromspeicheranlagen ermöglichen es uns, erneuerbare Energie effizienter ins Stromnetz zu integrieren – und damit, unser Ziel auch zu erreichen!
Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl:
Wird mehr Strom produziert als benötigt, können Stromspeicheranlagen überschüssige Energie speichern und diese dann abgeben, wenn sie gebraucht wird. Damit werden Engpässe vermieden und eine stabile Stromversorgung sichergestellt.
Das Programm zielt darauf ab, mittlere Stromspeicheranlagen zu fördern, um das Energiesystem zu optimieren. Durch Good-Practice Beispiele sollen Initiatoren dazu angeregt werden, ähnliche Projekte umzusetzen und die Verbreitung mittlerer Stromspeicheranlagen voranzutreiben. Damit sollen Schwankungen in der Energieerzeugung durch PV und Windkraft ausgeglichen bzw. reduziert werden.
Details zum Förderprogramm „Mittlere Stromspeicheranlagen“
Das Programm fördert sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 kWh bis 1 MWh. Diese sollen durch ihre Kommunikationsfähigkeit mit anderen Komponenten des Energiesystems netzdienlich betrieben werden können.
Antragsberechtigt sind neben natürlichen Personen, Produktions-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Contractoren und Energiegemeinschaften. Insbesondere angesprochen sind Investoren:innen, die den Eigenverbrauch der erzeugten Energie am Standort seines/ihres PV-Systems optimieren möchten und dadurch auch zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Ein Konzern oder eine Unternehmensgruppe kann im Rahmen dieser Ausschreibung maximal fünf Projekte einreichen.
Die Einreichung ist ausschließlich online über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH möglich.
Die Ausschreibung „Mittlere Stromspeicheranlagen“ ist ab sofort bis 28.2.2025 (12:00 Uhr) geöffnet, solange Budgetmittel vorhanden sind. Die Anlagen müssen bis spätestens 24 Monate nach Förderungszusage fertiggestellt werden.