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3-Euro-Zoll auf Drittstaaten-Pakete kommt ab Juli

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
26. Juni 2026
in Branche
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3-Euro-Zoll auf Drittstaaten-Pakete kommt ab Juli

© AdobeStock

Mit 1. Juli 2026 werden Bestellungen aus dem EU-Ausland, also etwa bei Fernost-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress, aber teilweise auch auf Marktplätzen wie Amazon, teurer. Die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro entfällt, stattdessen wird von der Europäischen Union eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Artikelkategorie eingehoben. Der Handelsverband begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und fordert gleichzeitig die rasche Umsetzung der bereits für November angekündigten zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für Drittstaatensendungen.

„Der EU-weite Pauschalzoll ist ein wichtiger Schritt, damit Europa nicht länger das Tollhaus des globalen Onlinehandels bleibt, sondern zu einem faireren Wettbewerbsraum wird. Auch wenn es sich nur um eine Zwischenlösung handelt, die bis zu Zollrechtsreform 2028 gelten wird. Dann werden mit der Einführung der EU-Plattformhaftung und der EU-weiten Vernetzung der Behörden über einen Zollhub die bisherigen Zollprivilegien für Billigimporte endgültig beendet. Endlich kommen wir der Kostenwahrheit näher. Die neue Zollregelung sorgt dafür, dass die tatsächlichen Kosten der grenzüberschreitenden Paketflut nicht länger ausschließlich von europäischen Unternehmen und Steuerzahlern getragen werden. Das war längst überfällig“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Europäische Händler erfüllen seit Jahren höchste Anforderungen bei Produktsicherheit, Steuern, Umweltstandards und Konsumentenschutz. Für Importe durch Drittstaatenhändler kann das mit den derzeitigen Kontrollmöglichkeiten bis heute nicht sichergestellt werden. Dass Drittstaaten-Plattformen gleichzeitig von Sonderregelungen profitieren konnten, war weder fair noch zeitgemäß.

5,8 Milliarden Pakete pro Jahr

Die Dimension des Problems ist enorm: Allein 2025 wurden laut EU-Kommission 5,8 Milliarden Kleinsendungen mit geringem Warenwert in die Europäische Union eingeführt – das entspricht 15,9 Millionen Paketen pro Tag. Ein großer Teil davon stammt von asiatischen Online-Plattformen. Die schiere Masse bringt Zollbehörden und Marktüberwachung seit Jahren an ihre Grenzen und führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Händler. Temu ist in Österreich mit einem Bruttowarenwert von 646 Millionen Euro bereits der zweitgrößte E-Commerce-Marktplatz des Landes. AliExpress liegt mit 236 Millionen Euro auf Platz 9, Shein mit 192 Millionen Euro auf dem 11. Rang.

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet die neue Regelung, dass Bestellungen im EU-Ausland spürbar teurer werden können. Das betrifft nicht nur Fernost-Plattformen, sondern auch Pakete, die etwa aus Großbritannien, der Schweiz oder den USA in die EU versendet werden. Die Abgabe fällt nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie an. Wer also unterschiedliche Produktarten in einem Paket bestellt, bezahlt den Zoll mehrfach. Für eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein Schmuckstück fallen insgesamt neun Euro Zoll an, wer zwei unterschiedliche T-Shirts bestellt, muss nur drei Euro mehr bezahlen.

Vom neuen System werden sowohl der EU-Haushalt als auch die nationalen öffentlichen Finanzen profitieren. Zölle zählen zwar zu den Eigenmitteln der Union, 25 Prozent der Beträge dürfen allerdings die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten.

HV-Forderung umgesetzt: Wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit

Der neue Paketzoll ist ein wichtiger Beitrag zu faireren Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Händlern und internationalen Plattformen – und am Ende auch ein Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze im Inland. Während europäische Händler für importierte Waren seit jeher Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen, galt für Kleinsendungen aus Drittstaaten bislang beim Zoll eine Ausnahme. Fernost-Plattformen hatten deshalb in vielen Fällen sogar größere Bestellungen auf mehrere Einzelpakete aufgeteilt, um so den Zoll zu umgehen. Die EU schließt damit eine seit mehr als einem Jahrzehnt bekannte rechtliche Lücke und setzt gleichzeitig eine jahrelange Forderung des Handelsverbands um.

Handel ist Innovation. E-Commerce ist der größte Wachstumszweig der Branche. Die rechtliche Lücke hat heimische Firmen ein Jahrzehnt lang dabei blockiert, um von dieser Innovation im selben Maße wie andere Regionen der Welt zu profitieren.

Rainer Will

Bearbeitungsgebühr final beschließen

Der Handelsverband fordert nun die rasche Umsetzung der bereits zusätzlich angekündigten, aber noch nicht final beschlossenen europäischen Bearbeitungsgebühr („Handling Fee“) von voraussichtlich zwei Euro, die ebenfalls auf Kleinsendungen aus Drittstaaten eingehoben werden soll. Diese soll dazu beitragen, die enormen Kosten für Zollabwicklung, Marktüberwachung und Kontrollen besser abzudecken. Gleichzeitig muss die Modernisierung des europäischen Zollsystems konsequent fortgesetzt werden.

„Der neue Paketzoll darf noch nicht das Ende der Reform sein. Die EU-weite Bearbeitungsgebühr muss jetzt rasch beschlossen und wie angekündigt auch ab November dieses Jahres eingehoben werden. Wer Milliarden Pakete in die Europäische Union liefert, muss sich auch angemessen an den dadurch entstehenden Kontroll- und Verwaltungskosten beteiligen“, fordert Will.

Europäische Lösungen statt nationaler Alleingänge

Kritisch sieht der Handelsverband jedoch nationale Sonderwege, um dem internationalen Online-Handel zu begegnen. Nationale Paketsteuern oder vergleichbare Einzelmaßnahmen sind weder geeignet, die strukturellen Probleme zu lösen, noch schaffen sie faire Wettbewerbsbedingungen.

Internationale Handelsströme lassen sich nicht durch nationale Alleingänge regulieren. Maßnahmen wie eine nationale Paketsteuer mögen politisch attraktiv erscheinen, sind aber im europäischen Binnenmarkt zum Scheitern verurteilt – das haben wir zuletzt in Frankreich, Italien und Rumänien gesehen. Sinnvoll sind ausschließlich europaweit einheitliche Regelungen, die für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten und konsequent vollzogen werden.

Rainer Will

Tags: E-CommerceHandelsverbandSheinTemuZoll
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