• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen in der Elektrobranche

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen in der Elektrobranche 

28. November 2024
Influencer: Der Einsatz für Einfluss bei Entscheidungen

Influencer: Der Einsatz für Einfluss bei Entscheidungen

28. April 2026
Jubiläum: 10 Jahre Expert Müllner, Langenlois

Große Jubiläumsfeier im Kamptal: Bei Expert Müller spielt die Musik

28. April 2026
Beko zeigte moderne Küchentechnologie auf der EuroCucina 2026

Bekos Küchentechnologie auf der EuroCucina 2026

28. April 2026
Nach der Goldauszeichnung für die e-nnovation Austria 2025 herrscht große Freude bei Thomas P. Jungreithmair, Thomas Farthofer, Stefan Kleinhans, Astrid Weigelt-Zanon. Wolfgang Reiter und Günther Kober – und sicherlich auch bei vielen anderen Akteuren der heimischen Elektrobranche.

e-nnovation ist Gold-Standard: Elektrobranche hat die beste Messe Österreichs

24. April 2026
Hütchenspieler-Trick: Als Ersatz für die gescheiterte Plastiksteuer hat die Bundesregierung jetzt die Paketabgabe erfunden

Fiskalischer Hütchenspieler-Trick: Erst Plastiksteuer-Aus, dann Paketabgabe …

23. April 2026
WISI OR 720CL

OR 720CL: Neuer ORF-SAT-Receiver von WISI

23. April 2026
Heute startete die OeMAG den ersten PV-Fördercall 2026. 29.000 Tickets wurden bereits am Beginn gezogen.

OeMAG: Erster PV-Fördercall 2026 mit 29.000 Tickets gestartet

23. April 2026
Miele Kochmöbel auf engstem Raum

Kompaktes Konzept: Miele Kochmöbel auf engstem Raum

23. April 2026
Voltera bringt KI ins Stromnetz und gewinnt Houskapreis 2026

Voltera bringt KI ins Stromnetz und gewinnt Houskapreis 2026

23. April 2026
Wetterschutz mit smarten Sensoren von Jung

Schutz vor Unwettern mit smarten Sensoren von Jung

22. April 2026
FRITZ!Box 6825 4G ermöglicht flexiblen Internetzugang unterwegs

FRITZ!Box 6825 4G für flexiblen Internetzugang unterwegs

22. April 2026
Ein Power-Up für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lagen

Ein Power-Up für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lagen

22. April 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Service

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen in der Elektrobranche 

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
28. November 2024
in Service
0
Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen in der Elektrobranche

© AdobeStock

Um den Sozialversicherungsbetrug in der Baubranche zu reduzieren, gibt es die sog. „Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen“, kurz Auftraggeberhaftung.

Dieses Gesetz bezieht sich ausschließlich auf (Bau-)Unternehmen, die Aufträge weitergeben. Privatpersonen und andere Unternehmen, die einen Auftrag erteilen, sind nicht betroffen. Hierbei geht es ausschließlich um das Verhältnis General- zu Subunternehmer(n).

Beispiel für Auftraggeberhaftung

Die Bäckerei Huber möchte eine neue Photovoltaikanlage auf ihrem Betriebsgebäude errichten lassen und beauftragt dafür den Unternehmer A („Generalunternehmer“) mit deren Errichtung. Unternehmer A beauftragt wiederum den Unternehmer B als Subunternehmer mit der Errichtung der Photovoltaikanlage. In diesem Fall trifft die Auftraggeberhaftung ausschließlich den Unternehmer A!

Was bedeutet das im Detail? 

Der Auftraggeber (in unserem Fall A) haftet mit bis zu 25 % des geleisteten Werklohns des B (20 % Sozialversicherungsbeiträge und 5 % Lohnabgaben) für alle Beiträge und Umlagen, die von dem Subunternehmer an die Sozialversicherung bzw. das Finanzamt abzuliefern sind. 

Zahlt Unternehmer B die Sozialabgaben nicht und lassen sich diese auch nicht eintreiben, kommt der Generalunternehmer A ohne zeitliche Beschränkung zum Handkuss. 

Es ist außerdem auch die Pflicht des Generalunternehmers, die Krankenversicherungsträger auf dessen Anfrage innerhalb von 14 Tagen über den von ihm beauftragten Bauunternehmer zu informieren. Geschieht dies nicht, haftet er auch für nicht bezahlte Sozialabgaben der von seinem Geschäftspartner beauftragten Subunternehmen. 

Die Haftung tritt in Kraft, sobald die Gegenleistung des Auftraggebers – Zahlung des Entgelts oder Aufrechnung anderer Leistungen – erbracht wird. Wie lässt sich die Haftung aus Sicht des Auftraggebers nun umgehen? Folgende zwei Varianten stehen als Ausweg zur Verfügung: 

Variante 1:

  • Ihr Auftragnehmer steht auf der HFU-Gesamtliste, auf der sämtliche haftungsfreigestellte Unternehmen zu finden sind. Wird eines dieser Unternehmen beauftragt, entfällt die Haftungsverpflichtung.
  • Ein Bauunternehmer auf der HFU Liste zeichnet sich durch hohe Vertrauenswürdigkeit aus; verwaltungs- oder strafrechtliche Verstöße sind einer Aufnahme daher abträglich. Weiters muss das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren Bauleistungen nach § 19 Abs 1a UStG erbringen und sämtliche Beiträge bis zum zweitvorangegangenen Monat bezahlt haben. Rückstände bis zu 10 % der Beitragsschuld der Vorperiode sind allerdings als Toleranzgrenze zulässig.  
  • Treffen Voraussetzungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht in die HFU-Liste aufgenommen bzw. gegebenenfalls, wieder gestrichen.

Variante 2:

  • Überweisung des Haftungsbetrages iHv 25 % des Werklohnes (20 % Sozialversicherungsbeiträge und 5 % Lohnabgaben) an das Dienstleistungszentrum der Gebietskrankenkasse und nicht an den Auftragnehmer. Das Dienstleistungszentrum leitet die schuldbefreiend wirkende Zahlung an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger und das zuständige Finanzamt weiter. Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, kann dieses Konto online kostenlos eingesehen werden. 
  • Aus Sicht des Auftragnehmers: Beachten Sie, dass die Überweisung des Haftungsbetrages iHv 25 % des Werklohnes durch den Auftraggeber einen Finanzierungsaufwand bedeuten, der mitberücksichtigt werden muss. Sie bekommen dadurch nur 75 % der ausgestellten Rechnung! Allfällige Guthaben bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Finanzamt, können Sie sich auch erst in weiterer Folge auszahlen lassen. 
  • Achtung: Die Haftung bleibt auch bei Umgehungsgeschäften, bspw. durch einfaches „Zwischenschalten“ eines weiteren Unternehmens, aufrecht. Dies ruft eher die Sozialversicherungen auf den Plan, genauer nachzuforschen. Zudem unterliegen Auftraggeber und Bauunternehmer der Auskunfts- und Einsichtspflicht.

SLT Tipp: Unternehmen, die Bauleistungen weitergeben, sollten stets einen Blick auf die HFU-Gesamtliste werfen. Doch auch für andere bietet sich dieses Service an, um die Verlässlichkeit des Vertragspartners zu prüfen: Wer auf der HFU-Gesamtliste steht, hat zumindest bei der Krankenkasse eine weiße Weste.

Weitere Tipps und Berechnungstools finden Sie hier.

SLT Steuerberatung haftung

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
Thaliastraße 85, 1160 Wien
E-Mail: slt@slt.at

Stand: 30.09.2024, Haftung ausgeschlossen

Mehr Service-News

Tags: FinanzenHaftungRechtSteuerUnternehmen
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

PV-Anlagen: OVE-Richtlinie bringt neue Pflichten & Haftungsrisiken
Service

PV-Anlagen: OVE-Richtlinie bringt neue Pflichten & Haftungsrisiken

24. März 2026
Verbindungstechnik – Teil 3: Rohrkabelschuhe
Service

Verbindungstechnik – Teil 3: Rohrkabelschuhe

24. März 2026
„Veränderung“ – Fachbegriff mit erweitertem Inhalt (Teil 2)
Service

„Veränderung“ – Fachbegriff mit erweitertem Inhalt (Teil 2)

24. März 2026
In Kürze werden zwei zentrale Fachnormen zu Montage und Schneeschutz finalisiert. PV-Betriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um zukunftssicher zu planen. Das spezialisierte Fachseminar von PV Austria in der Reihe “Know your Rights” informiert zu den Neuerungen sowie den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Das Seminar findet in Wien und in Graz statt.
Service

Update für die PV-Branche: Neue Normen für Montage & Schneeschutz

13. März 2026
Seminar-Tipps der OBO Academy
Service

Direkt aus der Praxis: Seminar-Tipps der OBO Academy

12. März 2026
© PV Austria
Service

Seminar: Brandschutz für PV-Anlagen und Batteriespeicher

12. Februar 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • Thomson-Vertrieb StreamView ist insolvent

    Lizenz verlängert, Geschäft beendet: StreamView (Thomson) ist insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Konzernergebnis: Kontron muss sparen, Suntastic nicht betroffen

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • OÖ.: Erneut muss ein PV-Errichter Konkurs anmelden

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • MediaMarkt-Übernahme: Stellt Österreich JD.com noch ein Bein?

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at