Die Europäische Kommission & CPC-Netz geben Temu einen Monat Zeit, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen.
Einige der wesentlichen Inhalte, welche der Handelsverband bereits Ende August in seiner UWG-Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht hat, werden nun auch von der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) gegen die chinesische QuickCommerce-Plattform Temu vorgebracht. Temu hat nun einen Monat Zeit, die genannten Bedenken auszuräumen, oder es drohen empfindliche Geldbußen.
Untersuchung bestätigt UWG-Beschwerden
Die Kommission und das CPC-Netz haben Temu auf zahlreiche Praktiken hingewiesen, die auf der Plattform praktiziert werden und die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. Basis hierfür ist eine koordinierte Untersuchung des CPC-Netzwerkes, das von Belgien, Deutschland und Irland geleitet wird. Die Verpflichtungen, welche gegenüber dem Online-Marktplatz geltend gemacht werden, finden sich etwa in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder der Richtlinie über Preisangaben.
Die Ergebnisse der koordinierten Untersuchung decken sich vielfach mit der UWG-Beschwerde des HV: Falsche Rabattaktionen und Preisangaben sowie die Ausübung von Druck etwa durch vermeintliche Produktknappheit oder zeitlich limitierte Verkäufe wurden bereits vom Handelsverband bemängelt und nun auch vom CPC-Netz ermittelt.
Produktsicherheits-Verordnung
Auch die EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, muss von Temu natürlich eingehalten werden. Diese umfasst auch spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze, die auf Verbraucher:innen ausgerichtet sind.
Der Handelsverband Österreich hat sich abseits der laufenden nationalen Beschwerde mehrfach an die Spitzenvertreter der Europäischen Kommission gewandt und die Sachverhalte dargelegt. Ebenso hat der HV als österreichisches Mitglied von Ecommerce Europe im Board of Directors Akzente gegen die mutmaßlich unlauteren Methoden von Temu gefordert.
Temus Uhr tickt
Temu hat im nächsten Schritt einen Monat Zeit, um auf die Erkenntnisse der Untersuchung des CPC-Netzes zu antworten und offenzulegen, wie die befundeten Probleme behoben werden sollen. Sollte das Unternehmen die geäußerten Bedenken nicht ausräumen, haben nationale Behörden die Möglichkeit, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Auch empfindliche Geldbußen könnten auf der Grundlage des Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hallo Leser, wir sind ein selbständiger Betrieb und zahlen Umsatzsteuer. Wir haben bei TEMU angefragt, ob wir denn eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwehrtsteuer bekommen könnten. Dann hat man uns geschrieben. Ja, Sie bekommen das von uns. TEMU zahlt ja auch die Mehrwertsteuer. Darauf haben wir wieder die gleiche Rechnung ohne Mehrwertsteuer bekommen.
Dies haben wir wieder reklamiert. Darauf hin hat man uns geschrieben, dass TEMU eine Sondervereibahrung hätte und die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausweisen müsse. Und außerdem wäre Ihr Warenangebot nur für Privatkunden gedacht. So eine Außgrenzung kenne ich nicht. Was sagt Ihr dazu?