Das Reparaturbonus-Nachfolgemodell wird für Konsumenten mit 12. Jänner 2026 freigeschalten – ab heute können sich die Partnerbetriebe registrieren. Neu: Statt Handys werden jetzt auch Reparaturen von Rollstühlen und Pflegebetten gefördert. Die Förderhöhe wurde zudem auf 130 Euro reduziert.
Großspurig angekündigt war der Start freilich bereits mit Dezember, am 12. Jänner dürfte es jetzt aber wirklich so weit sein: Ab diesem Tag sollen Konsumenten die neue Geräte-Retter-Prämie beantragen können. Damit, so die offizielle Diktion des Ministeriums, wolle man einen „gezielten und budgeteffizienten Impuls für mehr Reparaturen im Haushalt“ setzen. Die Prämie sei somit ein „gezielter Beitrag zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Reduktion des CO₂-Ausstoßes“.
Partnerbetriebe: Registrierung ab heute
Partnerbetriebe können sich ab heute (Mittwoch, den 10. 12. 2025), kostenlos für die Teilnahme registrieren. Die Seite www.geräte-retter-prämie.at ist die einzige offizielle Seite zur Geräte-Retter-Prämie und für Betriebe ist die Registrierung vollkommen kostenlos. Im Anschluss prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die registrierten Betriebev (hier gehts direkt zum Teilnahmeantrag).
„Mit der Geräte-Retter-Prämie geben wir einen attraktiven und effizienten Anreiz zur Ressourcenschonung“, betont Umweltminister Norbert Totschnig. „Wir setzen auf Reparieren statt Wegwerfen – das ist vernünftig und schont die Umwelt. So vermeiden wir CO₂-Ausstoß, stärken die Kreislaufwirtschaft und unterstützen die Wertschöpfung durch heimische Reparaturbetriebe. Die Geräte-Retter-Prämie macht nachhaltiges Handeln einfacher und attraktiver. Kreislaufwirtschaft ist in Österreich längst gelebte Realität. Sie bedeutet, qualitativ hochwertige Geräte länger zu nutzen, sie zu reparieren und wiederzuverwenden, statt sie vorschnell zu ersetzen. Und wir leisten einen wertvollen Beitrag zum Aufschwung Österreichs.“
„Wir freuen uns sehr, dass die Erfolgsstory Reparaturbonus ein neues Kapitel in Form der Geräte-Retter-Prämie erhält“, sagt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Damit wird die Qualifikation und das wertvolle Knowhow der heimischen Reparaturbetriebe vor den Vorhang geholt. Davon profitieren alle Seiten – vor allem die Umwelt, aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die länger Freude an ihren Geräten haben und Geld sparen.“
Effizienteres Modell als bisher
Die Geräte-Retter-Prämie wurde von Grund auf überarbeitet und sei nun deutlich effizienter als das Vorgängermodell, betont man. Nach dem Auslaufen des bisherigen Reparaturbonus habe man das Fördermodell umfassend überarbeitet, um es „…langfristig, treffsicher und ohne Unterbrechungen“ anbieten zu können. Die neuen Kriterien sind zudem konsequent auf den Haushaltsbereich ausgerichtet. Nicht mehr gefördert werden daher Produktkategorien wie Fahrräder und E-Bikes, Handys sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.
Der Fokus liegt vielmehr auf jenen Geräten, die im Haushalt am häufigsten benötigt werden und gleichzeitig viel Material binden. Dazu zählen beispielsweise Waschmaschinen, Eiskästen, Tiefkühler, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt.
Die Geräte-Retter-Prämie soll nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch dazu beitragen, die Reparaturkultur in Österreich und die reparierenden Betriebe weiter zu stärken. Totschnig und Denk: „Mit der Reparatur von kaputten Haushaltsgeräten sparen Konsumentinnen und Konsumenten Geld, sie schonen damit wertvolle Ressourcen und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze bei den klein- und mittelständisch strukturierten Reparaturbetrieben in Österreich ab.“
Ob man damit aber wirklich eine nachhaltige Reparaturkultur in Österreich etablieren kann, ist zumindest fragwürdig. Zu diesem Ergebnis kam auch die von ELEKTRO|branche veranstaltete Round Table-Diskussion auf den Elektrofachhandelstagen in Linz.
Neue Förderkriterien der Geräte-Retter-Prämie
Die Förderung kann für Reparaturen, Serviceleistungen, Wartungen sowie für Kostenvoranschläge in Anspruch genommen werden. Der Fördersatz beträgt wie bisher höchstens 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Neu ist jedoch, dass die maximale Förderhöhe von 200 Euro auf 130 Euro deutlich reduziert wurde.
Der administrative Ablauf ist hingegen ähnlich dem des Reparaturbonus: Der Kunde beauftragt einen Partnerbetrieb mit der Reparatur, Service oder Wartung eines förderungsfähigen Elektrogeräts. Dazu erstellt er einen Geräte-Retter-Bon auf www.geräte-retter-prämie.at, legt diesen dem Partnerbetrieb bei der Bezahlung der Rechnung vor und begleicht den gesamten Rechnungsbetrag. Der Partnerbetrieb löst den Bon vor Ablauf der Gültigkeit über die Online-Plattform ein. Der Partnerbetrieb hat innerhalb von 4 Wochen ab Bon-Einlösung einen Refundierungsantrag für die Kundin oder den Kunden über die Online-Plattform zu stellen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann direkt an die Kundin oder den Kunden. Aus diesem Grund gibt die Kundin oder der Kunde bei der Bon-Erstellung ihren IBAN an.






















