• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Gewährleistung NEU Fristen

Gewährleistung NEU: Das sollten Sie jetzt wissen

31. Mai 2022
APG Factbox: Heißer Juli stellt das Energiesystem auf die Probe

APG Factbox: Heißer Juli stellte Energiesystem auf die Probe

25. August 2026
Metz CUBUS compact R: Limitiertes 32 Zoll-Sondermodell

Metz CUBUS compact R: Limitiertes 32 Zoll-Sondermodell

25. August 2026
Spatenstich in Feiting: Leistungsstärkster Photovoltaik-Park entsteht

Spatenstich in Feiting: Größter PV-Park der Energie Steiermark entsteht

25. August 2026
Ein Smart Home muss nach außen nicht immer sichtbar sein. In einem Neubau im Landhausstil in der Nähe von Linz in Oberösterreich wurde bewusst auf auffällige Bedienelemente wie Touchpanels oder Glastaster verzichtet.

Unsichtbare Smart Home-Lösung in einem oberösterreichischen Landhaus

25. August 2026
ERA sucht eine:n Elektrotechiker:in für den Verkaufsinnendienst

ERA sucht eine:n Elektrotechniker:in für den Verkaufsinnendienst

25. August 2026
Stadtwerke Amstetten suchen eine:n Projektmanager:in für erneuerbare Energie

Stadtwerke Amstetten suchen eine:n Projektmanager:in für erneuerbare Energie

25. August 2026
Einzelhandel kommt kaum voran: Umsatzplus von 0,1 %

Einzelhandel kommt kaum voran: Umsatzplus von nur 0,1 %

24. August 2026
Ein unwiderstehliches Duo: Gaggia UP EG2500 und die Gaggia EG4950 Premium Kaffeemühle. © Gaggia

Neue Gaggia Classic UP EG2500 feiert Premiere am 12. Vienna Coffee Festival

21. August 2026
Mario Maschl von Canal+ überreichte den Hauptpreis persönlich an Marcel Pracher

WM-Verkaufswettbewerb: CANAL+ Hauptpreis geht an Red Zac Pracher

21. August 2026
PV-Förderreform 2027: Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Katharina Liebert - GF Liebert Elektrotechnik, Lehrling Vanessa, Stefan und Isabella Schmiedel

Speicher statt Einspeisung: Wirtschaftsministerium plant PV-Förderreform ab 2027

20. August 2026
Die go-e und Tekko Kooperation ist offiziell besiegelt

go-e & Tekko: Kooperation ist offiziell besiegelt

20. August 2026
Der türkische Vestel KOnzern steckt tief in der Krise

Krise beim Elektronik-Riesen Vestel: Umfangreiche Restrukturierungen angelaufen

19. August 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Panorama

Gewährleistung NEU: Das sollten Sie jetzt wissen

Christian Lanner von Christian Lanner
31. Mai 2022
in Panorama
0
Gewährleistung NEU Fristen

Die zeitliche Änderung der Beweislastumkehr sorgte im Vorfeld für jede Menge Gesprächsstoff. (c) Bundesgremium

Seit Beginn des Jahres 2022 sind die Regeln zur Gewährleistung NEU in Kraft. Im Gegensatz zu früher sind diese nun deutlich konsumentenfreundlicher gestaltet. Mitte April informierte Rechtsanwalt Stefan Adametz in einem Webinar des Bundesgremiums über die wichtigsten Eckpunkte und die besonderen Feinheiten der Neuregelung. ELEKTRO|branche.at war für Sie dabei und fasst die wesentlichsten Aspekte für den Elektrohandel zusammen.

Rund 60 interessierte Zuhörerzählte das Branchen-Webinar des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel. Dass das Thema den Fachhandel bewegt, merkte man da nicht zuletzt daran, dass die anschließende Fragerunde fast länger dauerte als die eigentliche Präsentation des Juristen.

Überraschend ist das freilich nicht, bringt das neue Gewährleistungsrecht doch zahlreiche Neuerungen mit sich, die es in dieser Form bislang noch nicht gab – für Gesprächs- und Handlungsbedarf ist also ausreichend gesorgt.

Gewährleistung NEU Webinar Pfarrwaller Adametz
Bundesgremial-Chef Robert Pfarrwaller und Rechtsanwalt Stefan Adametz durften rund 60 Teilnehmer beim Webinar begrüßen. (c) Screenshot

Gewährleistung NEU bringt Stärkung der Konsumentenrechte

Die grundlegenden Eckpunkte der Gewährleistung NEU sind bzw. waren freilich schon länger bekannt. Das neue Gewährleistungsrecht, das auf die beiden EU-Richtlinien „Warenkauf 2019/771“ und „Digitale Inhalte 2019/770“ zurückgeht, bringt eine deutliche Stärkung der Konsumentenrechte und gleichzeitig eine weitgehende Harmonisierung der europäischen Bestimmungen. „Gott sei Dank“, so brachte es Adametz im Webinar auf den Punkt „hat der Gesetzgeber beim neuen Gewährleistungsrecht auf eine weitgehende Kontinuität geachtet. Das Grundprinzip des zweistufigen Verfahrens bleibt nämlich auch in der Gewährleistung NEU gleich, was sich allerdings geändert hat, ist der Zeitrahmen und die Mangeldefinition. Letztere wurde konkretisiert und sogar mit konkreten Beispielen hinterlegt.“

Verlängerte Fristen & Zeitrahmen

Vor allem der neue Zeitrahmen bzw. die damit einhergehende Fristverlängerung hat bereits im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen über die Gewährleistung NEU gesorgt. So tritt die so genannte Beweislastumkehr im neuen Gewährleistungsrecht nun erst nach 12 Monaten in Kraft. Bislang ging man lediglich in den ersten sechs Monaten automatisch davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorhanden war. Waren die sechs Monate abgelaufen lag es dann am Kunden, zu beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Jetzt muss der Kunde diesen Beweis erst nach 12 Monaten antreten.

Außerdem gibt es ab sofort auch eine dreimonatige „Verjährungsfrist“, in der ein Konsument einen in der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mangel quasi „nachmelden“ kann. Eher nebensächlich ist da schon die Tatsache, dass der Begriff der „Wandlung“ durch den Terminus „Vertragsauflösung“ ersetzt wurde.

Umfassendere Mangeldefinition

Ein Gewährleistungsfall liegt – laut Gewährleistung NEU – immer dann vor, wenn ein „Mangel“ vorliegt. Ein „Mangel“ bedeutet, dass die erbrachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Dabei ist es aber auch entscheidend, welche Leistungen oder Merkmal man bei solchen Kaufverträgen typischerweise erwarten kann bzw. ob die Ware den in diesen Fällen typischen Verwendungszwecken entspricht. Und mehr noch: Das Produkt muss jetzt auch dem intendierten, vom Kunden geäußerten Verwendungszweck entsprechen. Ein gutes Beispiel dafür: Sie verkaufen einem Kunden ein Klimagerät, das für einen 20m2 großen Raum gedacht ist. Der Kunde erzählt Ihnen, dass er das Gerät für sein 50 m2 großes Wohnzimmer braucht. Sobald Sie davon Kenntnis erhalten, müssen Sie den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Klimagerät dafür unterdimensioniert ist. Diesen Hinweis müssen Sie sich vom Kunden beim Kauf auch schriftlich bestätigen lassen. Machen Sie das nicht, könnte daraus schnell ein Gewährleistungsfall werden.

Gewährleistung NEU Mangelbegriff
Der Mangelbegriff wurde im Gewährleistungsrecht NEU erheblich ausgeweitet. (c) Bundesgremium

Überhaupt lasse sich feststellen, so erklärte Adametz, dass „die Mangeldefinitionen bei der Gewährleistung NEU nun wesentlich umfassender sind“ – auch eine unsachgemäße Installation bzw. Montage stellen nun einen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.

Digitale Leistungen & Aktualisierungspflicht

Wenn Sie Waren verkaufen, die auch digitale Elemente enthalten (z.B. Smart TVs, Smart Watch, Smartphones, smarte Kühlschränke oder ein intelligentes Lichtsystem usw.), hat der Kunden nun auch hinsichtlich der digitalen Elemente des Produkts ein Recht auf Gewährleistung. Funktionieren digitale Elemente nicht, müssen Sie sich laut Gewährleistung NEU darum kümmern, dass das Nichtfunktionieren des digitalen Elements behoben wird.

War das digitale Element nicht Teil des Kaufvertrags (z.B. eine App, die erst nachträglich auf das Smartphone heruntergeladen wurde), ist der Verkäufer für das Nichtfunktionieren der App übrigens nicht verantwortlich. In diesem Sinne könnte auch die so genannte Aktualisierungspflicht für den Handel kritisch werden. Im Zweifelsfall muss nämlich der Händler dafür sorgen, dass der Endkunde ein Sicherheitsupdate für sein Smartphone oder Smart TV erhält.

Tipp:

Solche Aktualisierungsverpflichtungen können eingegrenzt werden, allerdings ist dafür ein eigenes Unterschriftsfeld im Vertrag notwendig. Ein Hinweis in den AGB könnte zu wenig sein!

Regressforderungen

Nicht geändert wurde die Tatsache, dass der Händler, der die Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt, seine Ansprüche gegen seinen Vormann in der Kette der Lieferanten anmelden kann. Neu ist hier allerdings das „volle Regressrecht“. Demnach muss der Lieferant des Händlers sämtliche aus der Gewährleistungspflicht entstandenen Nachteile ersetzen. Das heißt: Auch Aus- und Einbaukosten müssen dem Händler ersetzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dieses Rückgriffrecht kann zwar vertraglich zwischen Händler und Lieferant eingeschränkt werden, allerdings müssen diese Änderungen im Einzelnen ausgehandelt werden und keiner der Vertragspartner darf durch eine solche Einschränkung „gröblich benachteiligt“ werden.

Eine Aufzeichnung (sowie die Unterlagen) des kompletten Branchen-Webinars finden Sie unter www.wko.at/branchen/handel/elektroeinrichtungsfachhandel/gewaehrleistungelektroundeinrichtungsfachhandel.html

Bitte beachten:

Laut Stefan Adametz sollten sich Händler, die sich bisher noch nicht genauer mit der Gewährleistung NEU befasst haben, jetzt folgende Punkte beachten:

  • AGB anpassen
  • Mängel- und Übergabelisten überarbeiten
  • Datenschutzerklärung überprüfen (Datenweiterleitung wegen Aktualisierungspflicht)
  • Eigene Werbeaussagen überprüfen
Mehr Panorama-Beiträge

Tags: Bundesgremium des Elektro- und EinrichtungsfachhandelsEmpfehlungGewährleistung
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Spatenstich in Feiting: Leistungsstärkster Photovoltaik-Park entsteht
Panorama

Spatenstich in Feiting: Größter PV-Park der Energie Steiermark entsteht

25. August 2026
Ein Smart Home muss nach außen nicht immer sichtbar sein. In einem Neubau im Landhausstil in der Nähe von Linz in Oberösterreich wurde bewusst auf auffällige Bedienelemente wie Touchpanels oder Glastaster verzichtet.
Panorama

Unsichtbare Smart Home-Lösung in einem oberösterreichischen Landhaus

25. August 2026
Agri-PV Bodensdorfs erstes Betriebsjahr war ein Erfolg
Panorama

Agri-PV: Bodensdorfs erstes Betriebsjahr war ein Erfolg

13. August 2026
Die weltweit erste Agri-PV-Anlage mit Trackersystem für Bahnstrom liegt in Österreich
Panorama

Weltweit erste Agri-PV-Anlage mit Trackersystem für Bahnstrom liegt in Österreich

13. August 2026
Die größte PV-Parkplatzüberdachung Wiens ist in Betrieb
Panorama

Die größte PV-Parkplatzüberdachung Wiens ist in Betrieb

13. August 2026
Hödlmayr eröffnet riesige Carport PV-Anlage in Schwertberg
Panorama

Hödlmayr eröffnet die größte Carport PV-Anlage Österreichs

13. August 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • Batteriespeicher bei PV-Anlagen: neue Haftungsfallen für Errichter, Betreiber und Versicherer

    Batteriespeicher bei PV-Anlagen: Neue Haftungsfallen für Errichter, Betreiber & Versicherer

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Partielle Sonnenfinsternis: APG und PV&B Austria sehen nur geringe Auswirkungen

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Krise beim Elektronik-Riesen Vestel: Umfangreiche Restrukturierungen angelaufen

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Varta AG insolvent – Haushaltsbatterien bleiben davon unberührt

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • APG Factbox: PV kurbelte im Juni den Stromexport wieder an

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at