Die deutsche Bundesregierung hat heute einen „Aktionsplan E-Commerce“ beschlossen und sendet damit ein starkes Signal an Online-Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Der Aktionsplan setzt dabei auf ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer, nationaler und föderaler Ebene und soll einen entscheidenden Beitrag leisten, den Onlinehandel für die Konsument:innen, aber auch für alle anderen Marktteilnehmer sicherer und fairer zu gestalten.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will begrüßt die deutsche Initiative: „Mit dem Aktionsplan E-Commerce setzt die deutsche Bundesregierung ein starkes Zeichen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Konsument:innen vor unsicheren und gefährlichen Produkten im Onlinehandel. Unsere hohen europäischen Standards müssen für alle gleichermaßen gelten. Bestehendes Recht muss auch gegenüber Anbietern aus Drittstaaten im Onlinehandel konsequenter endlich durchgesetzt werden. Niemand darf einen Vorteil dadurch erlangen, dass er geltendes Recht missachtet. Darum appellieren wir an die Regierungsverhandler, dieses Thema ebenfalls mit höchster Priorität auf Chefebene zu behandeln. Taten sind gefragt!“
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind im Jahr 2024 vier Milliarden Pakete über E-Commerce-Plattformen in die EU gelangt. Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden haben festgestellt, dass viele der Produkte nicht den bestehenden Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Verbraucherschutz, zu Umwelt- und Gesundheitsstandards, zu geistigen Eigentumsrechten sowie zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen entsprechen. Wird die Einhaltung der Vorgaben nicht konsequent durchgesetzt, entstehen Wettbewerbsnachteile für rechtstreue Anbieter. Zudem werden Kund:innen durch nicht rechtskonforme Produkte gefährdet.
Drei Säulen zum Schutz von Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern
Der Aktionsplan der deutschen Bundesregierung sieht drei Hauptsäulen zum Schutz von Wettbewerb und Konsument:innen vor:
- Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls auf nationaler und europäischer Ebene:
- Marktüberwachungsbehörden sollen ihre Kontrollen besser auf den grenzüberschreitenden Onlinehandel ausrichten. Zudem soll das EU-Zollrecht angepasst werden und die E-Commerce-Plattformen sollen künftig stärker als bislang für die von ihnen vermittelten Waren verantwortlich sein.
- Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen nach dem europäischen Digital Services Act (DSA):
- Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, müssen die Accounts der Onlinehandelsplattformen gesperrt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob die bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen für sehr große E-Commerce-Plattformen gemäß DSA ausreichen, um faire Wettbewerbsbedingungen und hinreichenden Verbraucherschutz sicherzustellen.
- Stärkung der Verantwortung gegenüber Konsument:innen:
- Es braucht hohe Schutzstandard, die den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht werden. Dazu zählt ein Vorgehen gegen manipulierende, irreführende und suchterzeugende Designs, Praktiken und Prozesse („Dark Patterns“ und „Addictive Designs“) und unlautere Personalisierungsmaßnahmen. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung verbessert und es sollen bestehende Vorschriften vereinfacht und konsolidiert werden.
Stärkung im Kampf für fairen Wettbewerb
Der Handelsverband setzt sich seit vielen Jahren für fairen Wettbewerb im E-Commerce ein. Dazu gehört die Präsentation eines Acht-Punkte-Aktionsplans für Fairness im Digitalen Handel im April des Vorjahres sowie eine Beschwerde wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Temu, die im September 2024 bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht wurde.