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Online-Händler:innen aufgepasst: Kriminelle machen Fake-Bestellungen

Online-Händler:innen aufgepasst: Kriminelle holen sich mit Fake-Bestellungen das Geld gleich doppelt zurück

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Online-Händler:innen aufgepasst: Kriminelle holen sich mit Fake-Bestellungen das Geld gleich doppelt zurück

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
5. Mai 2023
in Panorama
0
Online-Händler:innen aufgepasst: Kriminelle machen Fake-Bestellungen

© AdobeStock

Mit vermeintlichen Bestellungen versuchen Kriminelle derzeit an das Geld von Online-Händler:innen zu kommen: Kriminelle bestellen „unabsichtlich“ zu viel, verlangen anschließend den bereits bezahlten Betrag von den Händler:innen zurück. Gleichzeitig nutzen die Betrüger:innen die Funktion der SEPA-Lastschrift, bei der Zahlungsanfechtungen in einem bestimmten Zeitraum automatisch anerkannt werden.

Die Masche mit der Überbezahlung ist nicht neu: Bislang waren davon aber hauptsächlich Restaurants und Hotels betroffen, wie die Informationsplattform Watchlist Internet bereits berichtete. Kriminelle wollen für Produkte oder Dienstleistungen zu viel bezahlen, und zwar nur um sich anschließend durch unterschiedliche Ausreden das Geld „zurückzuholen“. Geld, das in Wirklichkeit allerdings niemals bezahlt wurde. Sehr oft stellt sich hier nämlich heraus, dass mit gestohlenen Kreditkartendaten operiert wird.

Wie funktioniert die neue Masche?

Aktuell nutzen die Betrüger:innen den Online-Bezahldienst Stripe und missbrauchen gezielt eine Funktion des SEPA-Lastschriftverfahrens: So können alle Zahlungen, die per SEPA-Lastschriftverfahren getätigt wurden innerhalb von acht Wochen und ohne Angaben von Gründen nach Abbuchung angefochten werden. Diejenigen, die diesen Anfechtungsprozess innerhalb der Frist starten – in diesem Fall also die Kriminellen – erhalten automatisch Recht, das Geld wird zurückgebucht.

So oder so ähnlich läuft die Masche konkret ab:

  • Der Kriminelle gibt sich als Kunde aus und bestellt in einem Online-Shop 50 Tische. Er verwendet dafür den Online-Bezahldienst Stripe und zahlt per SEPA-Lastschrift 6.000 Euro.
  • Das Tischlerei-Unternehmen erhält von Stripe eine Nachricht, dass eine Zahlung von 6.000 Euro eingegangen ist. Das Unternehmen wendet sich an den Kunden, ohne zu wissen, dass es sich um einen Kriminellen handelt.
  • Der Kriminelle antwortet dem Unternehmen, es sei ein Fehler passiert: Er wolle nicht 50, sondern nur 5 Tische bestellen. Er fragt, ob man den Kauf rückgängig machen kann.
  • Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Rückerstattung auszulösen und macht das auch.
  • Gleichzeitig führt die Bank des Kriminellen einen Anfechtungsprozess durch. Dieser Prozess führt zu einer automatischen Rückbuchung des Geldes an den Kriminellen. Denn: Innerhalb einer Frist von 8 Wochen wird das Geld von Stripe automatisch zurückgebucht.
  • Stripe verlangt nun die zurückgebuchten 6.000 Euro vom Unternehmen. Das Unternehmen bemerkt den Betrug und will nicht bezahlen, da es das Geld bereits selbst zurückerstattet hat. Doch da diese automatischen Anfechtungen endgültig sind, muss das Unternehmen bezahlen und sich anschließend an den Kriminellen wenden, um das Geld wieder zurückzuerhalten.
  • Der Kriminelle freut sich über seinen Gewinn und denkt natürlich nicht daran etwas zurückzuerstatten.

Die rechtliche Grundlage für diesen Betrug wird in der FAQ der Internet Ombudsstelle: Kann ich eine Lastschrift wieder zurückbekommen? erklärt:

  • Im Unterschied zu einer Überweisung oder einer Kreditkartenzahlung können Sie eine SEPA-Lastschrift (d. h. eine Abbuchung aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats) innerhalb von acht Wochen rückgängig machen (Recht auf bedingungslose Rückerstattung). Sie müssen dazu Ihre Bank kontaktieren und der konkreten Abbuchung (Lastschrift) widersprechen (§ 71 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018). Eine Begründung für die Rückbuchung muss man nicht angeben.

Diese Art des Betrugs ist also möglich, sobald ein Online-Shop das Lastschriftverfahren anbietet. Watchlist Internet empfiehlt daher bei SEPA-Lastschriften vorsichtig zu sein oder diese Zahlungsmöglichkeit in Ihrem Online-Shop erst gar nicht anzubieten.

Achtung: Es sind auch Fälle bekannt, in denen Kriminelle an Vereine gespendet haben und anschließend behaupteten, dass sie aus Versehen zu viel gespendet hätten. Das Prozedere danach läuft gleich ab wie beim Beispiel mit dem Tischlerei-Unternehmen.

Sie sind in die Falle getappt?
Wenden Sie sich an den Stripe-Kundensupport und schildern Sie die Situation. Dieser wird Ihnen womöglich erklären, dass Sie nichts machen können. Watchlist Internet empfiehlt hier jedoch hartnäckig zu bleiben und nach möglichen Lösungen zu fragen. Außerdem solle man Anzeige bei der Polizei erstatten. Kriminelle werden nur strafrechtlich verfolgt, wenn eine Anzeige vorliegt. Für die Anzeige benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis sowie alle Unterlagen, die den Betrug belegen.

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Tags: BetrugE-CommerceEmpfehlungFake-Bestellung
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