Die neuen Landesgesetze der Bundesländer zur Beschleunigung der Energiewende versprechen viel, doch halten wenig. Die Probleme bleiben.
Bereits seit einigen Monaten müssten die neun Bundesländer Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende gesetzt haben, Fristen von Genehmigungsverfahren gekürzt, Personal in den Behörden aufgestockt oder einen One-Stop-Shop für Genehmigungen eingerichtet haben. So hat es die Europäische Union schließlich vorgegeben.
Superlative Gesetze
Vermeintlich eifrig – denn es gibt ja viel zu tun – haben sich die Bundesländer auch ans Werk gemacht und ihre Gesetze überarbeitet. Diese erhielten so schön klingende Titel wie „Erstes Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz“ oder gar „Kärntner Energiewende-Gesetz“. Aber jeder, der erst einmal einen Blick in die Entwürfe geworfen hat, findet sehr schnell heraus, was eigentlich Sache ist. Natürlich haben auch wir uns von den klingenden Überschriften nicht beirren lassen und die Gesetze genau analysiert.
Unser Resümee: Wie so oft handelt es sich nur um Etikettenschwindel, allesamt Superlativen ohne Inhalt. Leider. Minimalste Anpassungen wurden zwar vorgenommen, aber dabei wurde teilweise nicht einmal das gesetzlich Notwendigste umgesetzt. An kleinteiligen Genehmigungen wird weiterhin festgehalten, ebenso wie am verrückten Genehmigungs-Wirrwarr. Es ist also noch ein weiter Weg. Als PV-Verband werden wir dennoch nicht müde, immer und immer wieder Missstände und Versäumnisse aufzuzeigen. Zuletzt über unser Dashboard zum PV-Ausbau in den Bundesländern.
Vera Immitzer, Geschäftsführerin Bundesverband Photovoltaic Austria