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Illegale Preisabsprachen: Millionenstrafe für Sennheiser

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
9. Mai 2025
in Multimedia
0
Kopfhörer-Hersteller Sennheiser zu Millionenstrafe verurteilt

© Sennheiser

Wegen illegaler Preisabsprachen muss das vor allem für seine Kopfhörer bekannte Unternehmen Sennheiser eine Strafe von sechs Millionen Euro zahlen.

Der Audioprodukte-Hersteller habe jahrelang bei Händlern interveniert, um höhere Preise im Laden zu erreichen, teilte das Deutsche Bundeskartellamt mit. So habe das Unternehmen seit mindestens 2015 die Verkaufspreise der eigenen Produkte beobachtet, wobei neben Preisvergleichsdiensten im Internet zum Teil auch eine spezielle Software benutzt wurde. Für „Preispflegemaßnahmen“ soll eine „Code-Sprache“ verwendet worden sein. Händler, die diese deutlich unter der von Sennheiser vorgesehenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) verkauften, seien umgehend zur Anpassung der Preise aufgefordert worden.

Das Vorgehen sei zudem vorsätzlich gewesen, begründete das Kartellamt seine Entscheidung: So seien beispielsweise Mitarbeitende zum Kartellrecht geschult worden, aber nicht um sich daran zu halten, sondern sie hätten diese Erkenntnisse zur Verschleierung genutzt.

Sennheiser-Strafe auch in Österreich

Von der Strafe ebenfalls betroffen sind deswegen drei verantwortliche Mitarbeitende sowie die deutsche Tochter des Hörgeräteherstellers Sonova. Das Schweizer Unternehmen hatte im März 2022 das Privatkundengeschäft von Sennheiser übernommen und unter derselben Marke fortgeführt. Die Absprachen seien allerdings auch nach der Übernahme – jedoch in geringerem Maße – fortgesetzt worden, bis das Kartellamt im September 2022 eine Durchsuchung veranlasst habe, teilte die Behörde mit. Dieser Durchsuchung ging übrigens ein Amtshilfeersuchen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde voraus.

„Sennheiser hat über einen langen Zeitraum die freie Preisbildung bei dem Vertrieb von Premium-Kopfhörern eingeschränkt. Die Endverbraucherpreise wurden fortlaufend beobachtet und bei Bedarf wurde bei den beteiligten Händlern interveniert, um die Preise anheben zu lassen“, unterstreicht Andreas Mundt, Präsident des Deutschen Bundeskartellamtes.

In Österreich hat die Bundeswettbewerbsbehörde bereits im Dezember 2024 gegen Sonova und Sennheiser Geldstrafen wegen „vertikaler Absprachen“ in Höhe von 534.000 bzw. 100.000 Euro beim Kartellgericht beantragt. Unter vertikalen Preisabsprachen versteht man Absprachen zwischen Unternehmen, die auf unterschiedlichen Stufen der Lieferketten tätig sind.

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Tags: BWBKartell
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