Fünf Tage nach Inkrafttreten setzt der Handelsverband den nächsten Schritt im Kampf gegen die unsägliche nationale Paketsteuer: Die bundesweite Interessenvertretung des österreichischen Handels hat heute (06.10.2026) eine Binnenmarkt-Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der Handelsverband sieht erhebliche Verstöße gegen EU-Recht, u.a. gegen die Warenverkehrsfreiheit, und ersucht die Kommission, die österreichische Regelung zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
„Der Handelsverband hat monatelang auf die wirtschaftlichen Kollateralschäden der nationalen Paketsteuer hingewiesen und sogar zwei eigene Impact Analysen beauftragt. Leider hat die Bundesregierung sämtliche Warnungen ignoriert. Jetzt ist sie da, und mit ihr der geballte Frust bei Kunden und Unternehmen“, erklärt Handelsverband-GF Rainer Will.
Wir sind verärgert ohne Ende und sprachlos angesichts dieses politischen Megaflops. Daher gehen wir rechtlich gegen die nationale Paketabgabe vor und bringen unsere Einwände nach Brüssel. Der größte wirtschaftspolitische Irrläufer des Jahrzehnts gehört abgeschafft!
Rainer Will
Viele Einwände gegen den nationalen Alleingang
Die HV-Beschwerde legt auf acht Seiten dar, warum die Paketsteuer aus Sicht des Handelsverbands gegen wesentliche Regeln des europäischen Binnenmarkts verstößt:
- Verstoß gegen den freien Warenverkehr: Die Abgabe verteuert gezielt den Versandhandel in Österreich, erschwert den Zugang zum Markt und verhindert damit Investitionen und Innovationen.
- Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit: Auch grenzüberschreitende Leistungen von Plattformen, Logistik- und Zustellunternehmen werden durch die zusätzliche Belastung des Versandhandels beeinträchtigt.
- Verstoß gegen das Verbot eines mittelbaren steuerlichen Protektionismus: Die Abgabe trifft vor allem Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten, welche keine stationäre Niederlassung in Österreich haben.
Ob die EU-Kommission diese Einschätzung teilt und ein Verfahren gegen Österreich eröffnet, ist jetzt Gegenstand ihrer Prüfung.
2,40 Euro Österreich-Aufschlag im Onlinehandel
Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt spart sich durch die MwSt-Senkung auf Grundnahrungsmittel seit 1. Juli rund 6 Euro im Monat. Durch die neue Paketabgabe wird jeder Haushalt im Land rund das Doppelte draufzahlen. Besonders betroffen sind hierbei vulnerable Gruppen wie ältere, bewegungseingeschränkte sowie chronisch kranke Menschen, die auf den E-Commerce als Vertriebskanal angewiesen sind.
Die nationale Paketsteuer ist ein 2,40-Euro-Österreich-Aufschlag im Onlinehandel. Sie belastet den Wirtschaftsstandort, verhindert Innovation, erzeugt zusätzliche Bürokratie und befeuert den Inflationsdruck in der Bevölkerung. Sie betrifft jeden dritten heimischen Webshop und verteuert jede zweite Online-Bestellung.
Rainer Will
Zahlen zu den massiven wirtschaftlichen Schäden
Bereits im Juni hatte der Handelsverband gemeinsam mit Unternehmen und Rechtsexperten vor den negativen Folgen der nationalen Paketsteuer gewarnt. Die damals präsentierten GAW-Impact-Analysen prognostizieren unter Einbeziehung grenzüberschreitender Umsatzverschiebungen einen jährlichen BIP-Rückgang von bis zu 360 Millionen Euro und den Verlust von 2.870 Arbeitsplätzen.
Auch eine klare Mehrheit von 70 % der Bevölkerung hat die Paketsteuer abgelehnt, 92 % befürchteten höhere Endkundenpreise.
„Viele Händler im Land betreiben sowohl stationäre Geschäfte als auch einen Webshop. Wer ihren Online-Vertrieb künstlich belastet, stärkt damit nicht automatisch ihre Filialen. Er nimmt den Unternehmen Geld weg, das für Beschäftigte, Investitionen und den Standort fehlt“, betont Handelssprecher Will.
Zahlreiche heimische Händler, wie etwa auch der Kärntner Elektroversender Electronic4You, haben bereits einen Stopp bzw. eine Verschiebung von Investitionen in Österreich wegen der Paketsteuer verkündet.
Bundesregierung soll über Schatten springen & nationalen Irrläufer zurücknehmen
Der Handelsverband fordert die Bundesregierung einmal mehr auf, die nationale Paketsteuer zurückzunehmen. Für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Drittstaatenplattformen braucht es konsequent durchgesetzte europäische Regeln und wirksame Kontrollen, keine undurchdachten nationalen Sonderregeln.
Angesichts einer Inflation von 3,6 % und einem realen Umsatzminus im Einzelhandel von -0,3 % eine zusätzliche Steuer einzuführen, die den Onlinehandel für alle Österreicher massiv verteuert – das ist grob fahrlässig. Die Bundesregierung sollte über ihren Schatten springen und diesen nationalen Irrläufer zurücknehmen.
Rainer Will




















