Klaus Steinmaurer, Chef der Rundfunk und Telekom Regulierungs-Behörde RTR hat über Pfingsten genug zu lesen. In einem Offenen Brief fordern die drei heimischen Fachhandels-Koops, Großhändler Sonepar und die rund 20 Hersteller des VTKE (AVM, Gigaset, devolo, Lancom, Auerswald, etc.) die RTR nämlich auf, in Sachen Routerfreiheit endlich tätig zu werden.
Sehr geehrter Herr Dr. Steinmaurer,
die RTR hat seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes Ende 2021 die Chance, den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit des Endgeräts am Breitbandanschluss im Sinne einer zukunftsorientierten Digital- und Breitbandpolitik nun endlich auch in Österreich rechtsverbindlich zu garantieren.
Die hier unterzeichnenden Unternehmen appellieren daher an Sie bzw. die RTR, ihre Verordnungsermächtigung, die sich aus § 49 Abs. 1 TKG 2021 ergibt, so bald wie möglich wahrzunehmen und die Routerfreiheit mittels einer technologieneutralen Definition des Netzabschlusspunktes an der „Anschlussdose an die Leitung“ auf eine feste rechtliche Grundlage zu stellen.
Während Nutzerinnen und Nutzer in anderen europäischen Ländern – wie z.B. den Niederlanden, Italien, Finnland oder Deutschland – bereits die zahlreichen Vorteile der Endgerätefreiheit nutzen können, fehlen hierzulande nach wie vor klare regulatorische Rahmenbedingungen zur freien Endgerätewahl.
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RTR macht den Diensteanbietern die Mauer
Obwohl es hierzulande ein klares Votum für ein Ende des Routerzwangs gibt – zumindest hat das eine repräsentative Umfrage des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) ergeben – wurde dieser (Kunden-)Wunsch vom Telekom-Regulierer RTR bisher geflissentlich ignoriert. Oder besser noch: Bislang machte man den Netzbetreibern bei Bedarf sogar die Mauer, die Wünsche der Verbraucher interessieren hingegen kaum.
Diesen Eindruck bekam man beispielsweise in der Diskussion rund um die umstrittene Fiber-Box von Magenta. „Ein privat gekauftes Modem bzw. ein privat gekaufter Router wird häufig – insbesondere auch bei Kabelnetzanschlüssen – nicht über die für eine einwandfreie Dienste-Qualität erforderlichen betreiberspezifischen Einstellungen verfügen“, sagte Daniela Andreasch von der RTR damals.
Und weiter: „Darüber hinaus wird der Anbieter in aller Regel schon aus Sicherheitsgründen nicht die Registrierung eines Fremdmodems bzw. -routers in seinem Netz ermöglichen und ist auch nicht verpflichtet, der Nutzerin bzw. dem Nutzer des Fremdmodems bzw. -routers die Zugangscodes der entsprechenden Zertifikate zur Verfügung zu stellen.“
Allesamt dieselben Argumente, wie sie im selben Wortlaut sonst nur von den Dienstanbietern zu hören sind. Ideale Voraussetzungen für eine unabhängige Regulierungsbehörde…
Jedenfalls dümpelt die Entscheidung zum Netzabschlusspunkt (hier können Sie die genaueren Hintergründe dazu lesen) seit knapp zwei Jahren bei der RTR dahin – obwohl es sogar schon seitens der EU klare Vorgaben zur freien Wahl des Endgerätes gibt und diese nur endlich umgesetzt werden sollten.
Dem heimischen Fachhandel reicht es
Nachdem aber kaum zu erwarten ist, dass sich an dieser Situation von selbst etwas ändert, versucht nun der gesammelte heimische Elektrofachhandel frischen Wind in die Amtsstuben zu bringen. Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes zählen Michael Hofer (ElectronicPartner), Alfred Kapfer (Expert), Harald Schiefer (Red Zac), Uwe Klingsbigl (Sonepar) und Kira Terstappen-Richter vom VTKE.