Wie das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels mitteilt, wurde seitens des Ministeriums inzwischen klargestellt, dass auch der Fachhandel am Reparaturbonus teilnehmen kann.
Und ab sofort könne man sich hier als teilnehmender Betrieb anmelden: Für Betriebe | Reparaturbonus
Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller zeigt sich entsprechend erfreut, dass man gegenüber den Verantwortlichen deutlich machen konnte, dass „…der Handel nicht nur kompetent berät und verkauft, sondern auch Ansprechpartner für seine Kund:innen im Falle einer notwendigen Reparatur ist.“
Reparaturbonus für Privatpersonen
Wenn man als Betrieb am Reparaturbonus teilnimmt, können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bei Ihrem Unternehmen einlösen. Pro Bon können bis zu 200 Euro über den Reparaturbonus abgerechnet werden; für einen Kostenvoranschlag werden maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten erstattet.
Für Reparaturen im Rahmen Ihres Nebenrechts nach der Gewerbeordnung gelten die auch sonst bekannten Grenzen: Dabei muss der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart Ihres Betriebes als Handelsbetrieb erhalten bleiben.
Das Gremium weist in diesem Sinne weiters darauf hin, dass erweiterte Instandsetzungstätigkeiten unter Umständen reglementierten Gewerben vorbehalten sein können und dafür in diesem Fall die entsprechende Gewerbeberechtigung benötigt wird (z.B. würde eine über den Austausch eines schadhaften Bestandteiles hinausgehende Instandsetzungstätigkeit eines Mobiltelefons unter das reglementierte Gewerbe der „Kommunikationselektronik“ fallen).