Die bereits seit 2015 bestehende Speicherinitiative des Klima- und Energiefonds hat sich für 2022 zum Ziel gesetzt, den vorhandenen technologisch ausgereiften Speicherlösungen in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen. Die heute startende Förderaktion „Stromspeicher-Anlagen“ unterstützt die Errichtung neuer Speicher bzw. Speichererweiterungen bei bestehenden Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Insgesamt stehen 15 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Der laufende Ausbau der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien ist Kernelement der Energiewende. In den vergangenen Jahren hat sich dabei aber auch gezeigt, welche zentrale Rolle Stromspeicher spielen. Sie sind erforderlich, um Schwankungen in der Stromerzeugung auszugleichen.
Die Förderaktion „Stromspeicher-Anlagen“ des Klima- und Energiefonds unterstützt nun das Nachrüsten bzw. Erweitern von bestehenden Anlagen auf Basis erneuerbarer Quellen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, mit Stromspeichern bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 Kilowattstunden (KWh).
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Jede Photovoltaikanlage am Dach ist ein Schritt Richtung Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit. Ganz viele Menschen in unserem Land wollen hierzu einen Beitrag leisten. Mit der Förderaktion für Stromspeicheranlagen unterstützen wir jene Haushalte und Unternehmen dabei ihre bestehenden PV-Anlagen nun auch mit passenden Stromspeichern auszustatten. Gemeinsam bringen wir so Stück für Stück die Energiewende voran.“
Förderprogramm Stromspeicher-Anlagen
Gefördert werden Stromspeicher für bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Auch die Erweiterung von bereits vorhandenen Speichern ist Teil der Förderung. Neben Privatpersonen können auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und ähnliche Organisationen eine Förderung beantragen.
Folgende technische Erfordernisse müssen erfüllt sein:
- Minimale Größe: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW der Stromerzeugungsanlage.
- Maximale Größe: Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.
Die Förderpauschale pro Kilowattstunde beträgt 200 Euro. Somit werden Projekte mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Insgesamt stehen 15 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Pro Standort kann nur eine Stromspeicher-Anlage für die Förderung eingereicht werden. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre in Betrieb bleiben.
Die Initiative startet mit dem heutigen Tag. Die Antragstellung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren, die Registrierung muss aber vor der ersten Bestellung vorgenommen werden. Ab Registrierung kann die Stromspeicheranlage bestellt werden und muss innerhalb von zwölf Monaten errichtet werden.