Nach dem Inverkehrbringen können Produkte Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterzogen werden. Einige dieser Maßnahmen zielen darauf ab, den ursprünglichen Zustand des Produkts zu erhalten oder wiederherzustellen, andere Maßnahmen führen zu wesentlichen Änderungen und damit zur Verpflichtung einer neuerlichen Konformitätsbewertung. Dies betrifft unter bestimmten Voraussetzungen auch Softwareaktualisierungen und Reparaturen an Softwareprogrammen.
Inhalt
- Nach Änderung
- Unter neuer Marke
- Nach Instandsetzung
- Softwareaktualisierung als Instandhaltung
- Literaturhinweise
Eur.Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx, OVE, IEEE; Inhaber und Leiter von diam-consult, Ingenieurbüro für Physik, Wien; Vorsitzender des Technischen Subkomitees Allgemeine Grundsätze, Schutzmaßnahmen des OVE.
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