Sie wollen ein Unternehmen gründen – und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist aus Haftungsgründen die beste Lösung für Sie, dann erfahren Sie in diesem Artikel was alles zu beachten ist. Bedenken Sie, dass eine GmbH steuerlich gesehen erst ab ordentlichen Gewinnen Sinn macht.
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit), für die grundsätzlich nur die Gesellschaft mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen haftet. Grundsätzlich besteht keine direkte oder persönliche Haftung der Gesellschafter – diese haften nur für die Aufbringung des festgelegten Stammkapitals (mind. EUR 35.000,- davon EUR 17.500,- in bar). Übernehmen Sie, wenn möglich, keine Haftungen gegenüber Banken und lassen Sie, sicherheitshalber, Ihre Angehörigen außen vor.
Die Gründung der GmbH bedarf generell folgende Schritte:
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrags in Notariatsaktform.
Der Mindestinhalt dieses Vertrages sind die Firma (= der Name, unter dem das Unternehmen betrieben wird) und Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die geleistete Einlage jedes Gesellschafters. Dies sollte jedenfalls gut überlegt sein. Sofern nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt, ist ein Beschluss über die Bestellung der/des ersten Geschäftsführers:in zu fassen. - Eröffnen eines Geschäftskontos und Bezahlung der Bareinlage.
- Anmeldung zum Firmenbuch durch die Geschäftsführer:innen
Die GmbH entsteht erst durch Eintragung in das Firmenbuch (konstitutive Eintragung).
Dem Firmenbuchgesuch sind folgende Dokumente beizulegen:
Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung, Gesellschafterliste, Geschäftsführerverzeichnis, Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (wenn nicht bereits im Gesellschaftsvertrag enthalten), Musterzeichnungen der Geschäftsführer, Bankbestätigung über die Einzahlung der Bareinlage. - Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein Unternehmen in Österreich gründen, ist eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeberechtigung sowie die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich (Gewerbeberechtigung eines Gesellschafters reicht nicht). - Anmeldung beim Finanzamt
Die GmbH ist körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig – dazu brauchen Sie eine Steuernummer, die Sie nach der Eintragung ins Firmenbuch beantragen müssten. Die Gewinne der GmbH werden mit ab 2023 24 % Körperschaftsteuer (KÖSt) besteuert. Ab 2024 beträgt der Steuersatz 23 %. Achtung Mindest-KÖSt. ist jedenfalls zu zahlen.
Werden Bilanzgewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, sind zudem 27,5 % Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Werden keine Gewinne ausgeschüttet bleiben 75 % nach Steuern zur Finanzierung des Betriebes. - Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt
Als selbstständig Erwerbstätiger Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie GSVG-versicherungspflichtig. Möchten Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen müssen Sie diese vor Arbeitsantritt bei der örtlich zuständigen Sozialversicherungsanstalt anmelden. - Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht
Die GmbH muss jährlich einen Jahresabschluss aufstellen, der auch beim Firmenbuchgericht einzureichen ist. - Förderungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Förderungen – z.B. dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG), das Befreiungen von bestimmten Gebühren und Abgaben vorsieht. Die Unternehmung sollte sich aber auch ohne Förderungen rechnen.
SLT Tipp: Bei neu zu gründenden GmbHs kann das sogenannte Gründungsprivileg für maximal 10 Jahre in Anspruch genommen werden – die Stammeinlage beschränkt sich dadurch auf EUR 10.000,- (davon EUR 5.000,- in bar). Vereinfachte Gründungsschritte bestehen bei der Ein-Personen-GmbH. Die Gründung erfolgt hierbei größtenteils online unter Verwendung einer elektronischen Signatur. Alle Details finden Sie im Unternehmensserviceportal der WKO.
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Stand: 28.08.2023, Haftung ausgeschlossen