Mit dem heutigen Tag sind die Verordnungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Jahr 2024 in Kraft getreten. Der erste von drei Calls für die Investitionsförderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April.
Der Investitionszuschuss regelt die Förderung für PV-Anlagen bis zu 1000 kWp. Durch die Verbesserung des Fördersystems entfällt seit dem 01. Jänner 2024 die gesamte Umsatzsteuer auf private Photovoltaikanlagen bis 35 kWp. Damit ist seit heuer für Private überhaupt kein Förderantrag mehr erforderlich.
Investitionsförderung für Unternehmen
Für das Jahr 2024 stehen außerdem 150 Mio. Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon 135 Millionen für Photovoltaikanlagen, 10 Millionen für Wasserkraft, 4 Millionen für Biomasse und 1 Millionen für Windkraft. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWpeak, für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWpeak. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben.
2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben:
- 15. bis 29. April,
- 12. bis 26. Juni und
- 7. bis 21. Oktober.
Marktprämie für Strombedarf von 1,3 Mio. Haushalten
Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina nochmal deutlich erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen.
Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Die PV- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen werden im Mai 2024 starten.
„Wir sind beim Ausbau von Ökostrom auf einem guten Weg, wir konnten heuer bereits 85 Prozent unseres Stromverbrauches aus Erneuerbaren decken. Und das während der Wintermonate. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren wir zu diesem Zeitpunkt nur bei rund 50-60 Prozent“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
„Diesen Erfolgsweg gehen wir konsequent weiter. Für kleinere, private Photovoltaik-Anlagen gilt: null Prozent Umsatzsteuer, null Prozent Bürokratie. Die Invest- und Marktprämien-Förderungen richten sich nun in erster Linie an Unternehmen, die mit meist größeren Anlagen eine entscheidende Rolle in der Energiewende spielen. Jedes erneuerbare Kraftwerk bringt uns Unabhängigkeit. Jede Anlage schützt das Klima und mit jeder einzelnen Anlage sparen wir Geld. Für die Investitionsförderung in erneuerbare Stromerzeugung nehmen wir dieses Jahr 150 Millionen Euro in die Hand. So kommen wir dem Ziel von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 wieder ein Stück näher.“
Nähere Details zu den Förderungen finden Sie auf eag-abwicklungsstelle.at.