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Elektro- und Elektronikindustrie: KV-Abschluss nach zähem Ringen fixiert

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Elektro- und Elektronikindustrie: KV-Abschluss nach zähem Ringen fixiert

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
29. Mai 2026
in Elektrotechnik
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Hart waren die Kollektivvertrags-Verhandlungen in der heimischen Elektro- und Elektronikindustrie (EEI). Jetzt steht der KV-Abschluss 2026 aber.

Hart waren die diesjährigen Kollektivvertrags-Verhandlungen in der heimischen Elektro- und Elektronikindustrie. Jetzt steht der KV-Abschluss 2026 aber. © AdobeStock

In der fünften Verhandlungsrunde wendeten Arbeitgeber und Gewerkschaften einen drohenden Streik in der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) in letzter Minute ab. Rund 60.000 Beschäftigte erhalten durch den KV-Abschluss mehr Geld und neue Freizeitansprüche.

Es war ein richtiger Verhandlungsmarathon, der der heimischen Elektro- und Elektronikindustrie einiges abverlangte. Nach insgesamt zwölf Verhandlungswochen, zahlreichen Betriebsversammlungen und bereits gefassten Streikbeschlüssen steht nun das Ergebnis der diesjährigen Frühjahrslohnrunde fest. Am 28. Mai einigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite auf einen neuen Kollektivvertrag (KV). Rückwirkend mit 1. Mai 2026 steigen die Mindestlöhne und -gehälter um 3,00 Prozent, während es bei den Ist-Einkommen ein Mischmodell gibt.

Einigung im Schatten von Streikdrohungen

Dass es überhaupt zu einer Einigung kam, war bis zuletzt alles andere als gewiss. Vonseiten der Gewerkschaften wurde betont, wie verhärtet die Fronten waren. „Es stand Spitz auf Knopf“, erklärten die Chefverhandler Reinhold Binder (PRO-GE) und Eva Scherz (GPA). Den Arbeitgebern wurde vorgeworfen, bis kurz vor Schluss lediglich eine „Mini-Erhöhung von einem Prozent“ geboten zu haben. Erst durch den massiven Druck der Belegschaften und die konkrete Streikbereitschaft sei Bewegung in die Verhandlungen gekommen.

Der Kompromiss bei den Löhnen und Gehältern

Das finale Paket sieht bei den Ist-Einkommen eine Erhöhung von 1,85 Prozent plus einen Fixbetrag von 22 Euro vor. Durch diese soziale Staffelung (den sogenannten Sockelbetrag) profitieren Bezieher niedrigerer Einkommen prozentual stärker – für sie steigen die Löhne und Gehälter laut Gewerkschaftsangaben um bis zu 2,7 Prozent. Auch die Lehrlingseinkommen sowie Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 3 Prozent angehoben.

Deutliche Verbesserungen gibt es zudem bei den Schichtzulagen, die schrittweise erhöht werden. Die Zulagen für die zweite Schicht und für die dritte Schicht werden in Etappen auf 1,50 Euro pro Stunde bzw. auf 4 Euro pro Stunde und damit weit überdurchschnittlich angehoben.

Wettbewerbsfähigkeit vs. Inflation

Die Bewertung des Abschlusses zeigt die naturgemäß unterschiedlichen Schwerpunkte der beiden Verhandlungsparteien. Für die Arbeitgeberseite stand die wirtschaftliche Absicherung der Betriebe im Vordergrund. FEEI-Obmann Wolfgang Hesoun betonte, dass in Zeiten von geopolitischen Verschiebungen, regulatorischen Unsicherheiten und technologischen Disruptionen ein Abschluss „deutlich unter der rollierenden Inflation“ das vorrangige Ziel gewesen sei. Aus Sicht der Industrie sichere dieses Ergebnis die internationale Wettbewerbsfähigkeit der exportstarken Branche.

Die Gewerkschaften hingegen verbuchen das Resultat als Erfolg der Arbeitnehmer-Solidarität. Das Gesamtpaket bedeute nachhaltige Erhöhungen und mehr Wertschätzung für die Beschäftigten, die die Teuerung der letzten Jahre schultern mussten. „Das Gesamtpaket mit nachhaltigen Erhöhungen bei Löhnen, Gehältern, Zulagen, Aufwandsentschädigungen, mit mehr Geld für belastende Schichtarbeitszeiten sowie mit mehr Freizeitanspruch für Beschäftigte ab dem 40. Lebensjahr sind der gemeinsame Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten”, sagen Binder und Scherz.

KV-Abschluss bringt Gesundheitstage und Pflegefreistellung

Neben den finanziellen Aspekten bringt der neue KV aber auch spürbare Änderungen im Rahmenrecht. Ein zentraler Punkt ist die Einführung von gestaffelten Gesundheitstagen für langjährige Mitarbeiter ab dem 40. Lebensjahr: Ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 40 Jahren erhalten Beschäftigte einen Gesundheitstag. Zwei Gesundheitstage stehen Personen ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 45 Jahren zu. Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 50 Jahren sind drei Gesundheitstage jährlich vorgesehen. Allerdings: Bei Erreichen der 6. Urlaubswoche entfällt der Anspruch auf diese Gesundheitstage.

Zudem wurde eine weitere wichtige sozialpolitische Maßnahme vereinbart: Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten künftig eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung pro Jahr.

Der Kollektivvertrags-Abschluss 2026 im Detail

  • KV-Lohn/-Gehalt: + 3 Prozent
  • Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgehalt: 2.553,12 Euro
  • Ist-Lohn/-Gehalt: + 1,85 Prozent plus 22 Euro
  • Lehrlinge: + 3 Prozent
  • Zulagen: + 3 Prozent
  • Zulage 2. Schicht steigt in 3 Etappen bis 2028 auf 1,50 Euro pro Stunde
  • Zulage 3. Schicht steigt in 2 Etappen bis 2027 auf 4 Euro pro Stunde
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent
  • Freizeitoption: Die Ist-Erhöhung kann in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden
  • Geltungstermin: 1. Mai 2026
  • Laufzeit: 12 Monate
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Tags: FEEIGPAKollektivvertragPRO-GE
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