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Elektriker Österreich: Positionspapier zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275

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Elektriker Österreich: Positionspapier zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
3. Juni 2026
in Elektrotechnik
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Elektriker Österreich: Positionspapier zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275

Elektriker Österreich bzw. die Bundesinnung der Elektrotechniker und das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels haben heute ihr Positionspapier zur bundeseinheitlichen Umsetzung der European Performance Building Directive (EPBD), also der EU-Gebäuderichtlinie präsentiert. Hier finden Sie das Positionspapier im Volltext.

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten, ab 2030 Nullemissionsgebäude zu errichten und durch ambitionierte Sanierungsmaßnahmen einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 sicherzustellen.

Daher ist es unbedingt notwendig, Anforderungen zu den elektrotechnischen Bereichen zur Umsetzung der EPBD in Österreich bundesweit einheitlich zu standardisieren. Industrie, Gewerbe, Bauwirtschaft und Gebäudetechnik sind auf klare, konsistente und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen.

Regulatorischer Wildwuchs bremst Investitionen, verzögert Sanierungen, gefährdet Innovation und Beschäftigung. Die Zielsetzungen der EPBD sind eng mit nationalen Klimazielen, Gebäuderenovierungsplänen und Bundesförderungen verknüpft. Eine starke harmonisierte Umsetzung durch Standardisierung stellt ein konsistentes Zusammenspiel von Regulierung, Zielvorgaben und Förderinstrumenten sicher, dabei wird gleichzeitig die Effizienz der eingesetzten Ressourcen erhöht.

Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

Umsetzung in Neubauten und bei umfassenden Renovierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Darüber hinaus wird der Abbau von Hürden für die Errichtung von Ladepunkten (Right-to-plug) gefordert.

Gebäudeautomation und Smart Readiness

Es soll ein europäischer Indikator (SRI) intelligente Gebäudefähigkeit etabliert werden. Dabei soll die Fähigkeit von Gebäuden bewertet werden, ihren Energieverbrauch anzupassen und mit dem Netz zu interagieren. Darüber hinaus müssen Nicht-Wohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen mit einer Nennleistung >70kW schrittweise mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung ausgestattet werden.

Digitale Beleuchtungssteuerung

Die EPBD setzt die Beleuchtungstechnik als eine der zentralen Schlüsselgewerke zur Umsetzung ein. Insbesondere für Nicht-Wohngebäude sollen strenge Vorgaben zur Ausstattung mit Systemen zur Beleuchtungssteuerung gelten.

Erneuerbare Energien (Photovoltaik)

Es ist durch nationale Umsetzung sicherzustellen, dass auf geeigneten öffentlichen und gewerblichen Gebäuden schrittweise Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik) errichtet werden.

EU-Recht benötigt nationale Klarheit

Die EPBD ist verbindliches EU-Recht und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer nationalen Umsetzung. Da die Richtlinie weitgehend Baurecht behandelt und dieses in die Kompetenz der Länder fällt, kann eine Umsetzung über neun unterschiedliche Landesregelungen zu unterschiedlichen Auslegungen und Vollzugspraktiken führen und erschwert eine rechtssichere und zielgerichtete Umsetzung der Richtlinienvorgaben.

Aktuell wurde nur die Umsetzung einzelner Artikel der EPBD von den Bundesländern an das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) delegiert.

Standardisierung statt neunfacher Auslegung

Bundeseinheitliche Anforderungen für die genannten elektrotechnischen Anlagen sollten weder durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) noch durch die einzelnen Bundesländer festgelegt werden. Die hierfür erforderliche fachliche Kompetenz sowie eine nachweisbare ausgewogene Zusammensetzung der Gremien – geregelt durch das Österreichische Normungsgesetz und unter ministerieller Aufsicht – liegen in Österreich ausschließlich beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE).

Ein österreichweit einheitlicher Regelungsrahmen auf Basis bundeseinheitlicher elektrotechnischer Standards schafft verbindliche Mindestanforderungen und gewährleistet gleichzeitig ausreichenden Gestaltungsspielraum für länderspezifische Umsetzungsaspekte.

Auf diese Weise wird der Föderalismus in geordnete und transparente Bahnen gelenkt, während eine konsistente, planbare und rechtssichere Umsetzung der EPBD sichergestellt wird. Dadurch werden unterschiedliche technische Anforderungen und Interpretationen zwischen den Bundesländern vermieden sowie die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer geschaffen.

Ohne einheitliche Standardisierung und konsistente Rahmenbedingungen drohen:

  • Unterschiedliche technische Anforderungen in den neun Bundesländern
  • Höherer Planungs- und Genehmigungsaufwand
  • Höhere Kosten für Produkte und Materialien aufgrund nicht bundeseinheitlicher Anforderungen
  • Regional unterschiedliche Baukosten für elektrotechnische Anlagen
  • Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Investoren

Schneller, effizienter und wirksamer

Eine österreichweit einheitlicher Umsetzung auf Basis harmonisierter Standards schafft klare Rahmenbedingungen, vermeidet Verzögerungen und sichert eine fristgerechte Umsetzung der EPBD.

  • klare Zuständigkeiten, einheitliche Fristen und konsistente Vollzugslogik
  • Effizienter Einsatz von Ressourcen und eingesetzten Fördermitteln

Fokus „Nicht-Wohngebäude“

Gerade bei Nichtwohngebäuden wird deutlich, dass die in der EPBD verankerten Qualitäts-, Digitalisierungs- und Effizienzanforderungen bundesweit einheitlich standardisiert und umgesetzt werden müssen. Insbesondere öffentliche Gebäude sollten dabei eine Vorbildfunktion übernehmen und als Impulsgeber für Qualität, Energieeffizienz, Digitalisierung und Innovation im Gebäudesektor wirken.

Ein österreichweit einheitlicher Regelungsrahmen auf Basis bundeseinheitlicher Standards schafft die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Eigentümer, Betreiber, Planer und Investoren.

Ziel der EU-Gebäuderichtlinie

Die Neufassung der EPBD soll alle Gebäude der EU bis 2050 an die Nachhaltigkeitsziele des „European Green Deal“ anpassen (Green Deal = Paket politischer Initiativen, mit dem die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden will). Das Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU in den nächsten 24 Jahren. Die Europäische Kommission berechnet, dass 40 % des Endenergieverbrauchs durch den Gebäudebestand verursacht werden.

Da z.B. für Gebäudeheizungen hauptsächlich fossile Energieträger (Erdgas 39 %, Erdöl 11 % und Kohle 3 %) eingesetzt werden, fallen hier 36 % der Treibhausgasemissionen an. Diese hohen Anteile am Energieverbrauch und an der gesamten Klimabelastung haben letztlich zu den ambitionierten Zielsetzungen der neuen EPBD geführt. D.h. wiederum, dass eine fast vollständige Elektrifizierung im Gebäudesektor das Ziel ist.

Kernforderung der Branche der Elektrotechnik

Die zentralen Verpflichtungen der EU-Gebäuderichtlinie im Fachbereich der Elektrotechnik müssen bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Dazu sollte die Kompetenz des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (OVE) gezielt genutzt und gestärkt werden, um möglichst viele Anforderungen der EPBD gemeinsam zu harmonisieren und eine einheitliche, zeitgleiche und verbindliche Umsetzung in allen Bundesländern sicherzustellen.

Die Wirtschaft ist auf diese Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen, um notwendige Investitionen und Sanierungsmaßnahmen in ausreichendem Umfang anzustoßen. Nur durch einen verlässlichen und einheitlichen Rechts- und Umsetzungsrahmen können Wertschöpfung, Beschäftigung und Innovation im Gebäudesektor nachhaltig gefördert und beschleunigt werden.

Elektriker Österreich: Positionspapier zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275
Elektriker Österreich: Positionspapier zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 Elektrotechnik
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Tags: Bundesgremium des Elektro- und EinrichtungsfachhandelsBundesinnung der ElektrotechnikerElektriker Österreich
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