Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM – und Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen. Mit der geplanten Paketsteuer schafft die Bundesregierung eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort. Diese Abgabe soll ab 1. Oktober 2026 alle Marktplätze und Webshops mit mehr als 100 Mio. Euro Jahresumsatz in Österreich umfassen und die MwSt-Halbierung auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren.
Der Handelsverband, OTTO Austria, refurbed und DORDA Rechtsanwälte haben dies zum Anlass genommen, um im Rahmen einer Pressekonferenz die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsumenten zu erläutern.
„Die Paketsteuer ist ein Innovations- und Jobkiller. Sie wird als Maßnahme gegen Temu, Shein und AliExpress verkauft, bezahlen sollen sie aber österreichische Familien sowie tausende heimische Händler, während sich Drittstaatenhändler weiterhin entziehen können. Mehr als jede zweite Online-Bestellung wäre betroffen“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. „Das Finanzministerium will damit 280 Millionen Euro einnehmen, verliert aber gleichzeitig 167 Millionen Euro an Steuern und Abgaben, Tendenz steigend. Der Nettoeffekt schrumpft also dramatisch.“
Klare Mehrheit von 70 % gegen Paketsteuer
Reppublika Research hat im Auftrag des Handelsverbands mehr als 1.000 Österreicher zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Die Ergebnisse sind eindeutig und stellen dem Finanzministerium ein verheerendes Zeugnis aus:
- 70 % der Österreicher sprechen sich gegen die geplante Paketsteuer aus.
- 69 % glauben, dass die Paketsteuer die Konsumenten am stärksten belasten wird.
- 92 % befürchten, dass die Paketsteuer zu höheren Endkundenpreisen führt.
- Nur 28 % glauben, dass die Paketsteuer Fernost-Plattformen wie Temu wirksam trifft.
Die Paketsteuer ist ein Österreich-Aufschlag für den Onlinehandel. Man wollte ursprünglich Fernost-Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen.
Rainer Will
Steuer kostet 2.870 Jobs und Steuerrückgang von 167 Mio. Euro
Zwei neue Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen schwarz auf weiß die massiven volkswirtschaftlichen Folgekosten der Paketsteuer auf:
- Verlust von 2.870 Jobs (davon 470 aufgrund grenzüberschreitender Umsatzverschiebungen)
- Rückgang des BIP um rund 360 Mio. Euro jährlich
- Rückgang der öffentlichen Rückflüsse aus Steuern/Abgaben um knapp 167 Mio. Euro
- Rückgang der Bruttowertschöpfung um mehr als 290 Mio. Euro jährlich
- Einkommensverluste der Handelsbeschäftigten im Ausmaß von 37 Mio. Euro
„Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Allein Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria und Leiter des HV-Fachforums „E-Commerce & Marktplätze“.
„Die Paketsteuer sowie daraus resultierende Umsatzverschiebungen ins Ausland würden die österreichische Wirtschaftsleistung jährlich um bis zu 360 Millionen Euro reduzieren. Gleichzeitig droht unserem Land der Verlust von 2.870 Arbeitsplätzen. All diese volkswirtschaftlichen Schäden stehen in keinem Verhältnis zu den erwarteten Mehreinnahmen des Staates“, spricht Rainer Will Klartext. „2018 hat der Handelsverband die eCommerce-Lehre in Österreich initiiert. Seither wurden mehr als 2.100 junge Menschen im erfolgreichsten aller neuen Lehrberufe ausgebildet. Die Paketabgabe stellt auch eine Bedrohung für dieses Erfolgsmodell Made in Austria dar.“
Die Rückgänge bei Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen wirken sich natürlich auch unmittelbar auf das Steuer- und Abgabenaufkommen aus, wodurch ein erheblicher Teil der Einnahmen aus der Paketabgabe durch rückläufige Einnahmen an anderer Stelle kompensiert wird. So gehen öffentliche Einnahmen in Höhe von fast 170 Millionen Euro verloren. Den größten Anteil daran macht der Rückgang der Umsatzsteuereinnahmen (57 Mio. Euro) aus. Gleichzeitig sinken die Sozialversicherungsbeiträge (um 48 Mio. Euro) sowie die Einnahmen aus Einkommen- und Lohnsteuern (um weitere 40 Mio. Euro).

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig
Aus rechtlicher Perspektive ist das Paketsteuergesetz alles andere als wasserdicht: Laut einem Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei DORDA begegnet es sowohl verfassungsrechtlichen als auch unionsrechtlichen Bedenken und könnte verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig sein.
- Unsachliche Ungleichbehandlung: Online-Bestellungen werden besteuert, während Lieferungen nach stationärem Kauf oder Click & Collect ausgenommen bleiben.
- Keine nachvollziehbare Differenzierung nach ökologischen Kriterien: Die fixe Steuer differenziert weder nach Gewicht, Größe der Verpackung, Entfernung noch Emissionen und ist damit nicht geeignet, ihr eigenes Umweltziel zu erreichen.
- Belastung trotz Retoure: Die Steuer bleibt auch dann fällig, wenn der Kauf – insbesondere im sehr häufigen Fall der Ausübung des zwingenden Rücktrittsrechts von Verbrauchern – später rückabgewickelt wird und kein wirtschaftlicher Umsatz entsteht.
- Verstoß gegen EU-Grundfreiheiten: Die Abgabe erschwert grenzüberschreitenden Handel und es liegt daher nahe, dass sie gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt.
- Fragwürdige Umsatzgrenze von 100 Mio. Euro: Große österreichische Händler werden belastet, obwohl sie nachweislich Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuerleistung im Inland erbringen.
Aus unserer Sicht erreicht die Paketsteuer ihre offiziell genannten Ziele – Umweltschutz, Stärkung des stationären Handels und Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung – nicht sachgerecht. Statt an tatsächliche Umweltbelastungen wie Transportdistanz, Gewicht oder Emissionen anzuknüpfen, handelt es sich um eine Bestellsteuer, die pauschal den Versandhandel belastet und sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen schafft.
Andreas Zahradnik, Partner bei DORDA Rechtsanwälte
Diese empirische Evidenz bleibt im Gesetzesentwurf unberücksichtigt. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfinden.
Zudem würde die Paketsteuer auch dann anfallen, wenn ein Online-Kauf später retourniert wird und wirtschaftlich gar kein Umsatz verbleibt. Aufgrund der hohen Anzahl an Retouren aufgrund des gesetzlichen Rücktrittsrechts, auf das die Händler keinen Einfluss haben, kommt es daher durch die Abgabe zu einem zusätzlichen Verlust für die Versandhändler.
„Auf EU-Ebene sieht unser Gutachten erhebliche Verstöße gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie gegen das Verbot protektionistischer Abgaben. Die Paketsteuer würde den grenzüberschreitenden Versandhandel verteuern und dadurch insbesondere Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligen. Das führt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs typischerweise zu einer unionsrechtlich unzulässigen Beschränkung des freien Warenverkehrs, weil der Fernabsatz – und damit vor allem auch der grenzüberschreitende Vertrieb – gezielt verteuert wird. Zudem könnten die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro und die Ausnahmen für bestimmte Vertriebsformen beihilfenrechtliche Probleme auslösen, dies insbesondere durch die damit verbundene selektive Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Vertriebsformen“, so Zahradnik.
Insgesamt kommt das Gutachten zum Schluss, die neue Steuer sei weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf wackeligen Beinen. „Die Paketsteuer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weder ökologisch treffsicher noch europarechtskonform. Sie belastet heimische Händler, verteuert das Einkaufen für die Konsumenten und könnte am Ende sogar vor Gericht scheitern“, bestätigt Rainer Will.
Ich bin verärgert ohne Ende und sprachlos angesichts dieses politischen Eigentors. Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wir die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit.
Harald Gutschi
Paketsteuer belastet heimische Webshops & Startups
Die geplante Paketabgabe stößt auch in der heimischen Startup- und Scaleup-Szene auf starke Kritik. Besonders problematisch ist sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel.
„Bei einem refurbishten Smartphone ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für uns Refurbisher gering. Das Resultat: Die Preise im Reuse-Bereich steigen, jene von neuen Billigwaren aus Fernost nicht“, so Peter Windischhofer, Co-Founder von Österreichs größter Reuse-Plattform refurbed, auf der mehr als 400 europäische KMUs aktiv sind. Aus Sicht von refurbed steht die neue Steuer damit auch im Widerspruch zu klima- und wirtschaftspolitischen Zielen. „Genau jene österreichischen Unternehmen, die lokal produzieren oder auf Kreislaufwirtschaft setzen, werden mit der Paketsteuer zusätzlich belastet“, kritisiert Windischhofer.
Zahlreiche heimische Unternehmen und auch globale Marktplätze haben in den Wochen seit Bekanntwerden der Steuerpläne bereits einen Stopp bzw. eine Verschiebung von Investitionen angekündigt. Electronic4You hat u.a. den geplanten Bau eines Logistikzentrums in Klagenfurt mit einer Investitionssumme von bis zu 30 Mio. Euro und 100 Jobs in Frage gestellt.
„Der Otto Austria Group würde die Paketabgabe bei 2 Millionen Bestellungen 4 Millionen Euro pro Jahr kosten. Das würde unseren Umsatz in den ersten sechs Monaten um 3 % bis 5 % reduzieren“, prognostiziert OTTO Austria-Geschäftsführer Harald Gutschi. „Wir erwarten bei gleichbleibenden Bestellvolumen ein downtrading, also den Griff zu günstigeren Produkten seitens unserer Kunden, um die Paketsteuer über etwas geringeren Bestellvolumens wieder hereinzubekommen. Allein daraus ist erkennbar, dass für den Staat durch diese sinnbefreite Steuer nichts zu gewinnen ist.“
Immerhin hat auch das Wirtschaftsministerium erkannt, dass sich der österreichische E-Commerce durch so eine Steuer komplett aus dem Markt preisen würde und eine vernichtende parlamentarische Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben. Darüber hinaus befürchtet das Wirtschaftsministerium einen potenziellen internationalen Imageschaden für den Wirtschafts- und Digitalstandort Österreich.
Die Paketsteuer ist ein 2-Euro-Österreich-Aufschlag im Onlinehandel. Sie belastet den Wirtschaftsstandort, verhindert Innovation, erzeugt zusätzliche Bürokratie und befeuert den Inflationsdruck in der Bevölkerung. Das hat auch der Rechnungshof in seiner Stellungnahme klar bestätigt. Die Richtervereinigung wiederum hat der Bundesregierung dringend zur Notifikation des Gesetzes bei der EU-Kommission geraten, weil die Konformität mit dem EU-Beihilferecht fraglich sei.
Es gibt kein EU-Land mit einer funktionierenden nationalen Paketsteuer
Österreich riskiert mit der Paketsteuer jahrelange juristische Rechtsstreitigkeiten, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren analog zu Ungarn und am Ende eine politische Blamage. Nicht ohne Grund konnte bis dato kein einziges EU-Land eine nationale Paketabgabe erfolgreich umsetzen – Frankreich, Rumänien und Italien sind zuletzt daran gescheitert.
In Frankreich wurde am 1. März 2026 eine neue Steuer auf Kleinsendungen aus Drittstaaten eingeführt. Diese sollte pro Monat 33 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren. Tatsächlich lagen die monatlichen Einnahmen bei nur 2,3 Millionen Euro – es konnte also weniger als ein Zehntel davon realisiert werden. Die betroffenen Fernost-Plattformen haben ihre China-Sendungen einfach über den Flughafen Lüttich in Belgien umgeleitet, von wo aus die Zustellung nach Frankreich nur geringfügig mehr kostet. Es zeigt sich auch hier einmal mehr das Vollzugsdefizit gegenüber Temu & Co. In Österreich ist leider nichts anderes zu erwarten, nationale Alleingänge in diesem Bereich sind leider aufgrund der Umgehungsmöglichkeiten zum Scheitern verurteilt.
Appell: Schluss mit der Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Politik
Bei den geringen Margen im Onlinehandel wird die Paketsteuer mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Endkonsumenten weitergereicht. Das ist preis- und inflationstreibend, das Finanzministerium selbst rechnet mit Einnahmen von 280 Millionen Euro.
„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische Linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik. Unterm Strich null Entlastung, aber ein massiver bürokratischer Mehraufwand für die betroffenen Händler und die Behörden“, bestätigt Rainer Will.
Der Handelsverband appelliert daher eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.
„Das letzte, was Österreich jetzt braucht, ist eine innovationsfeindliche nationale Strafsteuer auf eine der wenigen Wachstumsbranchen im Land. Stattdessen sollte die Bundesregierung die ohnehin geplanten europäischen Maßnahmen wie den EU-Pauschalzoll von 3 Euro und die EU-Bearbeitungsgebühr auf Pakete aus Drittstaaten unter 150 Euro Warenwert konsequent umsetzen sowie die Kontrollen gegenüber Drittstaatenplattformen wie Temu, Shein und AliExpress verschärfen“, fordert Harald Gutschi.
Mit der Paketsteuer geht Österreich Richtung digitale Steinzeit. Für alle Unternehmen, die hierzulande Onlinehandel betreiben, wird die Innovationsbremse gezogen. Jeder, der glaubt, dass man mit dieser Steuer einem stationären Händler einen Gefallen tut, hat nicht verstanden, dass wir eine Abgabenquote von 45 Prozent und eine enorme Bürokratiebelastung haben. Dort zu entlasten, würde dem Handel und der Wirtschaft tatsächlich helfen. Neue Steuern sind hingegen Raubzüge gegen die Bevölkerung und die Unternehmen.
Rainer Will
Hier stehen die vollständige Folienpräsentationen sowie die GAW-Gutachten Teil 1 und Teil 2 zum Download bereit.




















