Bei Förderungen wird der Gürtel enger geschnallt. Ledvance zeigt, warum Büros und Bildungseinrichtungen ihre Beleuchtungssanierung trotzdem jetzt angehen sollten.
In Deutschland und Österreich zeichnet sich derzeit dieselbe Entwicklung ab: Die gezielte Förderung von Beleuchtungssanierungen in Büros, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen wird enger. In Deutschland entfiel zum 21. Juli 2026 im Zuge der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherige Einzelmaßnahmen-Förderung für energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden. In Österreich wurde die spezifisch auf LED zugeschnittenen Förderlinien der Umweltförderung im Betrieb bereits 2025 beendet.
Ob und in welchem Umfang Beleuchtungsmaßnahmen 2026 noch im Rahmen allgemeinerer Effizienz- oder Sanierungsförderungen unterstützt werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine dedizierte, verlässliche Förderung wie in den Vorjahren existiert derzeit nicht. Für Unternehmen und Bildungsträger in beiden Ländern bedeutet das, dass sich eine Lichtsanierung aktuell kaum noch über einen Zuschuss begründen lässt. Stattdessen sollte sich eine Modernisierung über Betriebskosten, Wartungsaufwand und Nutzungskomfort rechnen. Genau diese Faktoren sprechen für eine zeitnahe Bestandsprüfung.
Effiziente und komfortable Beleuchtung
In vielen Büro- und Bildungsgebäuden sind noch ältere Beleuchtungsanlagen im Einsatz, deren Betrieb und Wartung zunehmend aufwendiger werden. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die Räume: Büros werden flexibler genutzt, Bildschirmarbeit und hybride Meetings stellen höhere Ansprüche an Sehkomfort und Blendungsbegrenzung. In Schulen und anderen Bildungseinrichtungen müssen unterschiedliche Lern- und Nutzungssituationen unterstützt werden.
Die Beleuchtung wird bei Sanierungen häufig erst spät betrachtet, obwohl sie vergleichsweise schnell modernisiert werden kann und unmittelbar auf Energieverbrauch, Lichtqualität und Nutzungskomfort einzahlt. Wichtig ist, den Bestand systematisch zu prüfen und die Lösung an Gebäude, Nutzung und Investitionsrahmen auszurichten – nicht automatisch einen Komplettaustausch anzusetzen.
Daniel Ludwig, Head of Sales KAM EGH bei Ledvance
Es greift daher zu kurz, moderne Anlagen ausschließlich anhand der möglichen Energieeinsparung zu bewerten. Blendungsarmes, gleichmäßiges Licht unterstützt konzentriertes Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen ebenso wie das Lesen und Lernen im Klassenraum. Eine bedarfsgerechte Steuerung kann zusätzlich verhindern, dass ungenutzte Bereiche unnötig beleuchtet werden.
Sanierung mit der richtigen Planung
Die Annahme, eine zeitgemäße Beleuchtung erfordere zwangsläufig neue Decken, umfangreiche Leitungsarbeiten oder lange Schließzeiten, hält viele Verantwortliche von einer Modernisierung ab. In der Praxis gibt es jedoch unterschiedliche Sanierungswege. Sind die vorhandenen Strukturen grundsätzlich intakt, kann bereits ein direkter Austausch bestehender Lichtpunkte sinnvoll sein. Bei soliden Leuchten lässt sich gegebenenfalls durch eine fachgerechte Umrüstung die Effizienz und Betriebssicherheit verbessern. Bestehen höhere Anforderungen an Qualität, Flexibilität oder Steuerung, kann ein gezieltes Upgrade die passende Lösung sein.
Erst bei stark veralteter Infrastruktur, neuen Raumkonzepten oder umfassenden Umbauten ist eine vollständige Neuplanung erforderlich. Für Büro- und Verwaltungsgebäude bedeutet das beispielsweise, vorhandene Rasterdecken und Deckenausschnitte möglichst weiterzuverwenden. Auch drahtlose Lichtsteuerungssysteme lassen sich häufig nachrüsten, ohne in die Bausubstanz einzugreifen oder IT-Infrastruktur zu beanspruchen. In Klassenräumen, Bibliotheken oder Verwaltungsbereichen ist entscheidend, Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und die jeweilige Nutzung gemeinsam zu betrachten.
Eine Lichtsanierung sollte nicht von Fördermitteln abhängen, sondern von den tatsächlichen Einsparpotenzialen und dem Nutzungskomfort vor Ort. Wer heute plant, ist unabhängig davon vorbereitet, was der Fördertopf morgen hergibt.
Daniel Ludwig
Wegfallende und ausgelaufene Förderlinien zeigen, wie schnell sich Rahmenbedingungen ändern können. Umso mehr lohnt sich eine frühzeitige Bestandsaufnahme statt des Abwartens auf eine neue Förderkonstellation. Wer den Bestand jetzt prüft, weiß, was erhalten bleiben kann, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen sich in Etappen umsetzen lassen.
Sanierung im Office sorgt für Wohlfühlatmosphäre
Wie sich Effizienz und Aufenthaltsqualität verbinden lassen, zeigt ein realisiertes Büroprojekt der Steuerberatungskanzlei Tiefengraber AREA Bollenberger in Mödling (NÖ). Die Mitarbeitenden hatten die bestehenden Lichtverhältnisse als unzureichend empfunden. Längere Besprechungen führten zu Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Gewünscht war eine Lösung, die Funktionalität mit gestalterischen Elementen verbindet, ohne beträchtliche bauliche Eingriffe und ohne lange Ausfallzeiten für den laufenden Kanzleibetrieb.
Die Lösung ist eine Kombination aus blendarmen Flächenleuchten, Downlights für Flure und Nebenräume sowie einer dekorative Deckenlösung mit Himmel-Optik für die Aufenthaltsqualität. Für die Lichtsteuerung nutzt die Kanzlei nun ein drahtloses System, das ohne zusätzliche Verkabelung auskommt und über eine App in Betrieb genommen wurde. Die WLAN- und IT-Infrastruktur der Kanzlei blieb dabei unberührt. Wände und Decken mussten nicht geöffnet werden, der Besprechungsraum war während der Installation weiter nutzbar.
„Es war beeindruckend zu sehen, wie schnell die Installation abgeschlossen war. Zusätzliche Verkabelung war nicht erforderlich“, so Anna Neumeister, Partnerin und Steuerberaterin bei Tiefengraber & Partner. Für das Unternehmen zahlte sich die Sanierung in drei Punkten aus: bessere Qualität und weniger visuelle Belastung im Arbeitsalltag, spürbar höherer Komfort für Mitarbeitende und Mandant:innen durch dimmbares Licht, sowie ein energieeffizienter Betrieb durch sensorgestützte Steuerung.






















