Das Recht auf Reparatur ist da, aber Mario Fasching sieht die österreichische Umsetzung, die Geräte-Retter-Prämie, auf wackeligen Beinen.
Mit 31. Juli 2026 muss Österreich die EU-Richtlinie 2024/1799 zum „Recht auf Reparatur“ umsetzen. Deren Kern: Produkte sollen länger genutzt und Ressourcen geschont werden. Unter anderem ist auch vorgesehen, dass alle Mitgliedsstaaten mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur zu ergreifen. Bei uns wird diese Vorgabe in Form der Geräte-Retter-Prämie erfüllt.
Hier könnte der heutige Gastkommentar enden. Leider gibt es einen riesigen Haken bei der fristgerechten Umsetzung der EU-Vorschrift: Die österreichische Geräte-Retter-Prämie hat sich als reiner Willkürakt der Politik entpuppt und ihre Zukunft ist mehr als unsicher. Es fehlt ein langfristiges Konzept – eventuell auch im Rahmen einer Herstellerverantwortung ähnlich den Entpflichtungssystemen für die Elektroaltgeräte oder Verpackungen.
Was neben dem Konzept zusätzlich fehlt, ist die Finanzierung. Ausgelöst von den Sparvorgaben aus dem Finanzministerium (BMF), muss auch das Ministerium, das für die Geräte-Retter-Prämie zuständig ist (BMLUK) schauen, wo es sparen kann. Derzeit sieht es danach aus, als ob die Förderung der Kreislaufwirtschaft dem Sparstift zum Opfer fallen könnte. Und das, obwohl die Aufwendungen für die Reparaturförderung klein sind im Verhältnis zu den Aufwendungen im Klimaschutz.
Sollte die Politik dennoch an einer Abschaffung der Geräte-Retter-Prämie festhalten, müsste sie zumindest für einen wirksamen Ersatz sorgen. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen von derzeit 20 auf 10 Prozent könnte Reparaturen dauerhaft attraktiver machen und gleichzeitig Betrieben wie Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen. Unabhängig davon, für welches Modell man sich entscheidet: Die derzeitige Unsicherheit ist Gift für die gesamte Branche.
Konsumentinnen und Konsumenten werden (wieder einmal) verunsichert. Und auch die Reparaturbetriebe sind (wieder einmal) voll betroffen, weil ihre zukünftigen Planungen – Stichwort Ausbildung des Fachpersonals – auf wackeligen Beinen stehen. Gleichzeitig profitieren jene Marktteilnehmer, die an einem raschen Geräteaustausch mehr verdienen als an einer Reparatur, nämlich Handel und Hersteller. Mit einem Aussetzen der Förderung ist ein Rückgang von 20 % oder mehr zu erwarten. Betriebsschließungen sind dann leider vorprogrammiert. Eines sollten wir in dieser Debatte nicht vergessen: Ein Recht auf Reparatur nützt wenig, wenn am Ende niemand mehr da ist, der reparieren kann.
Mario Fasching, Geschäftsführer der ESECO GmbH
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