Die Gründer und geschäftsführenden Gesellschafter des Berliner Kommunikationsspezialisten haben den Generationswechsel für ihr Unternehmen geregelt. Mit Imker Capital Partners (Imker) bekommt das Unternehmen einen neuen langfristigen Investor.
„Wir sind den Generationswechsel aktiv und systematisch angegangen, um den Erfolg fortzuschreiben. Wir freuen uns, Imker als neuen Investor zu begrüßen, da sie unsere Vorstellungen zur Zukunft von AVM teilen. Das Engagement von Imker ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte unseres Unternehmens und wird die Fähigkeit von AVM, innovative Lösungen anzubieten, weiter fördern“, freut sich Johannes Nill, CEO und Sprecher der Geschäftsführung. Die Berliner streben weiterhin Wachstum durch neue Produkte und eine verstärkte Internationalisierung an.
AVM ist in Europa einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause. Die Produkte der Marke FRITZ! ermöglichen den Kunden einen schnellen Internetzugang, einfaches Vernetzen, starkes WLAN und vielseitige Smart-Home-Anwendungen. Das 1986 in Berlin gegründete Unternehmen setzt seit Beginn auf Eigenentwicklungen für innovative Produkte. Im Jahr 2023 erzielte der Berliner Kommunikationsspezialist mit 890 Mitarbeitenden einen Umsatz von 580 Millionen Euro.
Gründer bleiben bei AVM beteiligt
Imker ist ein europäischer Privatinvestor, der das Großvermögen der niederländischen Eigentümerfamilie van Rappard verwaltet. Imker wird sich allerdings nicht direkt bei AVM beteiligen. Vielmehr soll die Rucio Investment S.à r.l. (Luxemburg), eine von Imker kontrollierte Gesellschaft, mittelbar durch ihre Tochter Spree 24 Beteiligung GmbH (Deutschland) die Anteile an der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH übernehmen und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen und seine unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften erhalten – so geht es jedenfalls aus einer Nachricht der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hervor.
Noch bis zum 5. August 2024 können Anträge auf Prüfung des Zusammenschlusses bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht werden. Erst, wenn es keine Bedenken gibt, wird der Deal vollzogen. Über den Kaufpreis haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Gründer bleiben dem Unternehmen mit einem Minderheitsanteil als Gesellschafter und als Beirat erhalten.