Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2021 um rund 48 Prozent auf 1.000 Pleiten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Auch Privatkonkurse wurden um vier Prozent weniger verzeichnet.
„Seit Beginn des 1. Lockdowns vor über 15 Monaten gibt es pro Woche rund um die Hälfte weniger Unternehmensinsolvenzen als vor der Krise – und das in Zeiten der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Dabei verzeichnet die Bauwirtschaft mit 29 Prozent weniger Pleiten den geringsten Rückgang seit Ausbruch der Pandemie, obwohl es dieser Branche trotz allem gut geht. Während die Situation im Handel mit minus 53 Prozent den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht, verzeichnet die Gastronomie einen Rückgang von 59 Prozent. Das entspricht nicht den tatsächlichen Umständen, zumal diese Branche mit am stärksten von der Krise betroffen ist – ebenso die körpernahen Dienstleister mit minus 55 Prozent.
Zuschüsse verantwortlich
Verantwortlich für die anhaltend niedrigen Insolvenzzahlen sind die künstlichen Eingriffe der Bundesregierung, aufgrund dieser sich zahlreiche Unternehmen in einer trügerischen Sicherheit wähnen. Zwar geht vorübergehend die Zahl der Insolvenzen zurück, gleichzeitig vergrößert sich jedoch der Schuldenberg der Betriebe fortlaufend. An dieser Konstellation wird sich aufgrund der angekündigten „Safety-Car-Phase“ für Steuerschulden, die ab kommenden Juli für drei Monate geplant ist, vorläufig wenig ändern. Denn dadurch verlängert sich für Unternehmen nur die Möglichkeit, die Rückzahlung ihrer Schulden hinauszuzögern. „Um den Schaden für Österreichs Wirtschaft nicht weiter in die Höhe zu treiben, sollte die Regierung die Gießkanne beiseite stellen und die finanzielle Unterstützung von Firmen beenden, die nach Ende der Hilfsmaßnahmen ohnehin in die Insolvenz schlittern werden. Viel besser wäre es, jene Betriebe gezielt mit Liquidität zu stärken, die eine reelle Überlebenschance haben – etwa im Rahmen einer Sanierung“, erklärt Götze.
Privatkonkurse ebenfalls weniger
Seit Beginn des ersten Lockdowns ist auch die Zahl der Privatkonkurse um rund 30 Prozent gesunken. „Eines zeigen die aktuellen Insolvenzzahlen bei den Privaten deutlich. Die Corona-Krise ist auch über ein Jahr nach ihrem Ausbruch kein Insolvenzbeschleuniger für Private“, sagt Götze. Nachdem sich private Schulden erfahrungsgemäß eher über Jahre hinweg aufbauen und häufig insbesondere auf „Persönliches Verschulden“, wie übermäßigen Konsum, zurückzuführen sind, ist auch weiterhin aufgrund der Pandemie nicht mit dramatisch mehr Privatkonkursen zu rechnen. Ändern könnte dies jedoch die Exekutionsnovelle, die ab 1. Juli 2021 in Kraft treten wird. Und zwar dann, wenn der Privatschuldner von Amts wegen für zahlungsunfähig erklärt wird. In diesem Fall können dann sowohl Gläubiger wie auch Schuldner dessen Privatinsolvenz beantragen, um diverse Fristen nicht untätig verstreichen zu lassen.