• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Flexible Kapitalgesellschaft

Die Flexible Kapitalgesellschaft

5. August 2024
Nationale Paketabgabe: Eigentor schon vor der Fußball-WM

Nationale Paketabgabe ist ein „Eigentor schon vor der Fußball-WM“

12. Mai 2026
Eckpunkte zum Recht auf Reparatur

Infoseite: Bundesgremium informiert über die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“

12. Mai 2026
Metz präsentiert limitiertes OLED-Sondermodell zur Fußball-WM 2026

Metz präsentiert limitiertes OLED-Sondermodell zur Fußball-WM 2026

12. Mai 2026
Die OFAA diskutierte die Zukunft des Glasfaserausbaus

OFAA diskutierte die Zukunft des Glasfaserausbaus

12. Mai 2026
Passend zur Eröffnung in Linz überreichte Jura Österreich-Geschäftsführer Andreas Hechenblaikner – stellvertretend für Jura-CEO Emanuel Probst – symbolisch den „Schlüssel des Erfolges“ an SCD-Eigentümer Franz Holzbauer. © SCD

Jura-Store eröffnet: Linz bekommt sein neues Kaffee-Revier

11. Mai 2026
Manuel Neuer ist Markenbotschafter von Telenot

Manuel Neuer ist Markenbotschafter von Telenot

11. Mai 2026
Smarter Gira Tastsensor 4.55 Plus

Gira Tastsensor 4.55 Plus: Smart und übersichtlich

11. Mai 2026
HV & Nexi Payment Report: 9 von 10 Österreicher:innen kaufen online ein

HV & Nexi Payment Report: 9 von 10 Österreicher:innen kaufen online ein

11. Mai 2026
V.l.n.re.: Ewald Marschallinger (CEO DAN Küchen), Evren Aksoy (Geschäftsführer Beko Austria AG), Sieger Austria’s Next Küchenchef:in Karl Schauenstein, Julia Steiner (CvD SPAR Mahlzeit!) und Moderatorin Patricia Kaiser. © Diana Ryzhevska

Karl Schauenstein gewinnt Linzer Edition von Austria’s Next Küchenchef:in 2026

11. Mai 2026
Überlastetes Stromnetz: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. © APG

Überlastetes Netz: März zeigt Bedarf an Stromnetzen und Batterien auf

11. Mai 2026
Nivona NIVO 8'141 Pro. © Nivona

Nivona baut Office-Sparte aus: Neues Kraftpaket für den Arbeitsplatz

11. Mai 2026
V.l.n.re.: Bundessparten-Obmann Manfred Denk, WKÖ-Vizepräsidentin Bettina Dorfer-Pauschenwein, Katharina Zimmerberger (Ausbilderin KELAG), Marvin Varga mit Eltern, StS Elisabeth Zehetner, Michaela Sapetsnig (HR-Leiterin KELAG), SkillsAustria-Präsident Josef Herk, Kärntner Landesinnungsmeister Harald Dullnig © Weinwurm Fotografie

Ehre, wem Ehre gebührt: Marvin Varga ist Österreichs bester Jung-Elektrotechniker

10. Mai 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Service

Die Flexible Kapitalgesellschaft

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
5. August 2024
in Service
0
Flexible Kapitalgesellschaft

© AdobeStock

Seit Anfang dieses Jahres gibt es neben den bereits bekannten Gesellschaftsformen nun auch Jene der flexiblen Kapitalgesellschaft – auch flexible Company (flexco) genannt.

Dabei handelt es sich um eine weitere Form der Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschaft, wie bei der GmbH, grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen bzw. die Gesellschafter mit der Höhe Ihrer Einlagen haften. Die Regelungen der FlexCo ähneln weitestgehend den gesetzlichen Bestimmungen der GmbH – allerdings bringt die FlexCo auch einige spannende Neuerungen mit sich.

Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft

Mit Einführung der FlexCo wurden auch die Mindestkapitalvorschriften angepasst. Während das Stammkapital einer GmbH in der Vergangenheit mindestens € 35.000,- betrug, wurde das Mindeststammkapital nun auf € 10.000,- herabgesetzt. Unverändert bleibt die Bedingung, dass davon mindestens die Hälfte bar aufgebracht werden muss.

Das neue Mindeststammkapital in Höhe von € 10.000,- gilt dabei nicht nur für die neue Gesellschaftsform, sondern gilt auch für neugegründete, aber auch bereits bestehende GmbHs. Somit ist es grundsätzlich auch möglich das Stammkapital bereits bestehender GmbHs auf € 10.000,- herabzusetzen. Während sich die Regelung des neuen Mindeststammkapitals sowohl auf GmbHs, als auch auf die neue FlexCo bezieht, gibt es einen Unterschied hinsichtlich der erforderlichen Mindestbareinlage.

Diese bleibt bei der GmbH mit € 70,- pro Gesellschafter unverändert. Bei der FlexCo beträgt diese allerdings nur noch € 1 pro Gesellschafter. Im Zuge der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft wurde außerdem auch die Mindestkörperschaftsteuer für FlexCo und GmbHs auf 500,- pro Jahr heruntergesetzt.

Neue Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiter:innen ist es dank der FlexCo einfacher sogenannte „Unternehmenswertanteile“ zu erwerben. Ähnlich wie bei der GmbH, bei der „Geschäftsanteile“ erworben werden, haben Mitarbeiter:innen der FlexCo grundsätzlich die Möglichkeit Unternehmenswertanteile zu erwerben. Ein großer Unterschied besteht allerdings darin, dass anders als bei der GmbH kein Stimmrecht erworben wird.

Mit dem Erwerb von Unternehmenswertanteilen haben Mitarbeiter:innen grundsätzlich auch ein Recht auf einen Anteil des erwirtschafteten Bilanzgewinns. Zu beachten ist allerdings, dass Mitarbeiter:innen nur unter 25 % der Anteile erwerben können. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Grundlage für eine entsprechende Mitarbeiterbeteiligung im Gesellschaftsvertrag verankert sein muss. Eine weitere Neuerung hinsichtlich der Unternehmenswertanteile besteht in der begünstigten Besteuerung ebendieser.

Im Rahmen der FlexCo werden Mitarbeiterbeteiligungen nun erst bei Veräußerung der Anteile steuerpflichtig – bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen sogar zu einem reduzierten Steuersatz. So werden 75 % mit dem fixen Steuersatz von 27,5 % und die restlichen 25 % mit dem progressiven Steuersatz besteuert.

Vereinfachte Beschlussfassung

Weiters ist es auch möglich, Umlaufbeschlüsse ohne die Zustimmung aller Gesellschafter zu fassen. Dies muss vorher allerdings im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

SLT Tipp: Desto umfangreicher und detaillierter Sie den Gesellschaftsvertrag gestalten, desto einfacher können Streitigkeiten in der Zukunft vorgebeugt werden. Ziehen Sie im Zweifel die Unterstützung Ihres Rechtsberaters oder Ihres Steuerberaters heran!

Besteuerung

Die Flexible Kapitalgesellschaft unterliegt wie die GmbH oder die AG einem Körperschaftsteuersatz von 23 %. Erzielt die FlexCo keine Gewinne, so wird ebenfalls zumindest die Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von nun € 500 pro Jahr fällig. Erwirtschaftet eine FlexCo Gewinne, können diese grundsätzlich ebenfalls ausgeschüttet werden. Diese Gewinne werden dabei auf Ebene der Gesellschafter mit 27,5 % Kapitalertragsteuer besteuert.

Fazit

Die Einführung der neuen FlexCo bringt einige spannende Änderungen mit sich. Dennoch sollten auch die anderen Rechtsformen in Erwägung gezogen werden, denn die Gründung einer neuen Gesellschaft sollte immer gut vorausgeplant werden. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann dabei von vielerlei Themen abhängig sein.

Weitere Tipps und Berechnungstools finden Sie hier.

SLT Steuerberatung kapital

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
Thaliastraße 85, 1160 Wien
E-Mail: slt@slt.at

Stand: 25.04.2024, Haftung ausgeschlossen

Mehr Service-News

Tags: BuchhaltungBusinessUnternehmensgründung
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

PV-Anlagen: OVE-Richtlinie bringt neue Pflichten & Haftungsrisiken
Service

PV-Anlagen: OVE-Richtlinie bringt neue Pflichten & Haftungsrisiken

24. März 2026
Verbindungstechnik – Teil 3: Rohrkabelschuhe
Service

Verbindungstechnik – Teil 3: Rohrkabelschuhe

24. März 2026
„Veränderung“ – Fachbegriff mit erweitertem Inhalt (Teil 2)
Service

„Veränderung“ – Fachbegriff mit erweitertem Inhalt (Teil 2)

24. März 2026
In Kürze werden zwei zentrale Fachnormen zu Montage und Schneeschutz finalisiert. PV-Betriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um zukunftssicher zu planen. Das spezialisierte Fachseminar von PV Austria in der Reihe “Know your Rights” informiert zu den Neuerungen sowie den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Das Seminar findet in Wien und in Graz statt.
Service

Update für die PV-Branche: Neue Normen für Montage & Schneeschutz

13. März 2026
Seminar-Tipps der OBO Academy
Service

Direkt aus der Praxis: Seminar-Tipps der OBO Academy

12. März 2026
© PV Austria
Service

Seminar: Brandschutz für PV-Anlagen und Batteriespeicher

12. Februar 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • Thomson-Vertrieb StreamView ist insolvent

    Lizenz verlängert, Geschäft beendet: StreamView (Thomson) ist insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Fiskalischer Hütchenspieler-Trick: Erst Plastiksteuer-Aus, dann Paketabgabe …

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • e-nnovation ist Gold-Standard: Elektrobranche hat die beste Messe Österreichs

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Revox rockt mit drei Deep Purple Limited Editions

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at