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Barrierefreie Websites ohne Einschränkungen

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
22. August 2022
in Panorama
0
Barrierefreie Websites ohne Einschränkungen

© AdobeStock

Eine Website kann von Menschen mit Beeinträchtigungen nur verwendet werden, wenn Richtlinien der Barrierefreiheit bei der Entwicklung und Gestaltung berücksichtigt werden. Ein barrierefreies Design verhindert die Ausgrenzung von Menschen und vergrößert die Reichweite.

Der übliche Alltag ist vom digitalen Erledigen geprägt: das betrifft Aufgaben wie die schnelle Recherche von Informationen, das Buchen der ersehnten Urlaubsreise oder das Kaufen einer attraktiven Hülle für das Smartphone. Man überbrückt die Wartezeit an der Haltestelle oder erleichtert lange Geschäftstermine. Der Daumen streift gekonnt über den Bildschirm oder die Tastatur klappert am Laptop. Zwischenzeitlich werden noch die Nachrichten über WhatsApp beantwortet oder Postings auf Instagram kommentiert.

Doch für einen Teil der Bevölkerung sind diese scheinbar selbstverständlichen Funktionen aufgrund einer Beeinträchtigung – beispielsweise des Hör- oder Sehvermögens – nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Die Statistik Austria weist für bis zu 1,7 Millionen Personen in Österreich eine temporäre oder dauerhafte Beeinträchtigung aus.

Die Barrierefreiheit öffnet den Rahmen

Ein barrierefreies Internet und die Gestaltung der Website eines Unternehmens sind der Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Eine Website ohne Hürden ermöglicht, dass Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Einschränkungen die Inhalte ohne Barriere und ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

Ergänzend zum demokratiepolitischen Prinzip des Agierens ohne Einschränkungen für Teile der Gesellschaft erfüllt die Berücksichtigung relevante Rahmenbedingungen und Vorteile. Einerseits bezieht sich das auf das Einhalten von Gesetzen, andererseits betrifft dies das Erreichen einer größeren Zielgruppe und das Steigern der User Experience.

Die Betrachtung der Gesetze umfasst das seit 2016 in Österreich gültige Inklusionspaket als Teil des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und das seit 2019 für öffentliche Einrichtungen gültige Web-Zugänglichkeits-Gesetz. Das Gesetz ist eine Umsetzung der Web Accessibility Directive, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig ist.

Ab 2025 wird der European Accessibility Act europaweit in Kraft treten, dies betrifft zukünftig alle Unternehmen mit dem Angebot von digitalen Produkten und Dienstleistungen inkl. Online-Shop.

Die Betrachtung der ansprechbaren Zielgruppe orientiert sich an der Reichweite und der Kundenzufriedenheit. Barrierefreie Websites sind allgemein freundlicher in der Bedienung und steigern durch eine bessere Usability das Anwendererlebnis. Sie sind auch beim langen Arbeiten am Bildschirm angenehmer bedienbar, da ausreichend auf Faktoren wie Kontraste und Farben geachtet wird.

Die Prinzipien der Barrierefreiheit

Eine Website kann von Menschen mit motorischen, kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen nur verwendet werden, wenn relevante Richtlinien der Barrierefreiheit bei der Entwicklung und Gestaltung berücksichtigt werden.

Diese Anforderungen sind durch das World Wide Web Consortium (W3C) in den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) in den drei unterschiedlichen Konformitätsstufen A, AA, AAA international definiert.

Die WCAG-Richtlinien (detaillierte Informationen dazu finden Sie hier) umfassen vier Prinzipien, welche die Grundlage der Barrierefreiheit im Web darstellen:

  1. Wahrnehmbarkeit
  2. Bedienbarkeit
  3. Verständlichkeit
  4. Robustheit

Bei der Gestaltung bezieht sich die Berücksichtigung auf Parameter wie Kontrastverhältnisse, Textalternativen, Tastaturbedienbarkeit und Eingabehilfen.

  1. Das erste Prinzip der Wahrnehmbarkeit meint, dass die Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle den Benutzern so präsentiert werden müssen, dass diese sie wahrnehmen können. Das bezieht sich auf die wesentlichen Maßnahmen Textalternativen wie Großschrift oder Symbole, zeitbasierte Medien wie aufgezeichnete Inhalte oder Untertitel, anpassbare Inhalte wie durch ein einfacheres Layout bzw. Unterscheidbarkeit wie bei der Benutzung von Bildern und Kontrasten.
  2. Das zweite Prinzip der Bedienbarkeit bedeutet, dass die Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation bedienbar sein müssen. Das umfasst die elementaren Maßnahmen der Zugänglichkeit über Tastatur, ausreichend Zeit durch Abschalten von Begrenzungen oder die Möglichkeit zum Pausieren von dynamischen Informationen, das Vermeiden der Gestaltung mit möglichen Anfällen beim Einsatz von Blitzen bzw. Mittel zum Navigieren wie der Einsatz von Überschriften.
  3. Das dritte Prinzip der Verständlichkeit meint, dass die Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle verständlich sein müssen. Das bezieht sich auf die wesentlichen Maßnahmen der guten Lesbarkeit der menschlichen Sprache, der vorhersehbaren Funktion der Website durch eine konsistente Navigation bzw. Eingabehilfen zum Vermeiden und Korrigieren von Fehlern.
  4. Das vierte Prinzip der Robustheit bedeutet, dass die Inhalte zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten wie unterschiedliche Browser einschließlich unterstützender Technologien wie Screenreader oder Vergrößerungssoftware interpretiert werden können. Das umfasst auch Maßnahmen wie die Definition der Start- und End-Tags.

Ein Schnelltest zum Überprüfen der Website

Die Plattform „Aktion Mensch“ fasst hilfreiche Anregungen zum barrierefreien Gestalten der Website zur Verfügung zusammen, zusätzlich unterstützen Tools zum Überprüfen des eigenen Auftritts. Der Schnelltest für die eigene Website umfasst nachfolgende Dimensionen: Schrift bzw. Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe (hier geht´s direkt zum Überprüfen der Kontraste), Bedienflächen bezogen auf die Links und Schaltflächen für die mobile Nutzung bzw. der Einsatz barrierefreier Formulare.

Zusätzlich bezieht sich der Schnelltest auf das Verbinden der Bilder mit Alternativtexten mit ergänzender Optimierung des Rankings bei Suchmaschinen bzw. einer Struktur mit Blocks für die Navigation und dem Seiteninhalt (Überprüfen Sie gleich hier die Struktur der Seite inkl. Alternativtexte) bzw. verständliche Sprache mit kurzen Sätzen und Verzicht auf Fremdwörter.

Zusammenfassend: Das Entwickeln und Gestalten einer barrierefreien Website ist Ausdruck einer inklusiven Gesellschaft. Zusätzlich werden Gesetze eingehalten bzw. die breitere Zielgruppe mit besserer Usability erreicht. Die WCAG-Richtlinien geben eine Orientierung anhand von vier Prinzipien, die über spezifische Maßnahmen erfüllt werden. Das Überprüfen und Optimieren der eigenen Website ist empfehlenswert.

Chatbot Autor: FH-Prof. Mag. Harald Rametsteiner
© Foto Kraus

FH-Prof. Mag. Harald Rametsteiner
UPGROW Marketing Consulting
Leiter des berufsbegleitenden Masterlehrgangs „Digital Marketing“ der Fachhochschule St. Pölten
Mehr Infos dazu finden Sie hier!

Zum vorherigen Beitrag: Call-to-Action
Tags: Barrierefreie WebsitesEmpfehlungHarald Rametsteiner
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