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Jetzt wird’s ernst: Nationalrat entscheidet über das neue Telekommunikationsgesetz

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
1. Oktober 2021
in Multimedia
0
Router

(c) AdobeStock

18 Jahre lang ist praktisch nichts passiert, jetzt geht’s plötzlich ganz schnell: Bereits am Mittwoch (6. Oktober 2021) steht im Parlament das neue Telekommunikationsgesetz auf dem Plan – und damit auch die zukünftigen Rechte aller Internetnutzer in Österreich. Entschieden wird im TKG nämlich auch, ob die Internetnutzer künftig die freie Wahl der Endgeräte (Router) haben.

Denn am Mittwoch stellt der Nationalrat die Weichen dafür, ob Verbraucher in Österreich endlich selbst entscheiden können, welchen Router sie an ihrem Internetanschluss nutzen dürfen – was sich 62 Prozent aller Österreicher und Österreicherinnen wünschen. Wie es derzeit aussieht, ist es allerdings fraglich, ob sich dieser Wunsch jemals erfüllt. Mehr zum Thema „Routerfreiheit“ finden Sie hinter diesem Link.

Mit großem ABER…

Grundsätzlich ist die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) zwar zu begrüßen, allerdings wird der Netzabschlusspunkt auch weiterhin nicht klar definiert. Sollte es also am Mittwoch keine Änderungen am Gesetz und kein klares politisches Bekenntnis zur freien Routerwahl im Parlament geben, könnte es auch weiterhin für viele Menschen in Österreich schwer bis unmöglich sein, den für ihre Bedürfnisse besten Router an ihrem Anschluss frei zu wählen.

Brandaktuell hat der VTKE zum neuen TK-Gesetz in Österreich noch einmal alles Wissenswerte zusammengefasst. Der Link zum – recht ausführlichen – PDF finden Sie hier: https://vtke.eu/tkg2021undfreieendgerätewahl. Im Folgenden die fünf wesentlichsten Punkte kurz zusammengefasst:

Fünf (gute) Gründe für eine Routerfreiheit

1) Fürs Homeoffice und Video-Streams sind leistungsstarke Endgeräte unverzichtbar

Ob Homeoffice, Homeschooling oder Netflix: Die Ansprüche an die verwendete Hardware wachsen rasant. Denn ohne einen leistungsstarken Router hilft auch der beste Internetanschluss wenig. Verbraucher sollten deshalb selbst entscheiden können, welches Endgerät am besten zu ihren Ansprüchen und Bedürfnissen passt. Schließlich sind die Unterschiede beim Funktionsumfang sowie der Leistung mitunter enorm.

2) Klare Mehrheit wünscht sich Routerfreiheit

Mit 62 Prozent aller Österreicher und Österreicherinnen wünscht sich eine deutliche Mehrheit die Routerfreiheit. Ein eigenes Endgerät bedeutet schließlich auch, dass man als Kunde leichter den Provider wechseln kann. Denn mit dem Router nimmt man auch alle individuellen Einstellungen mit zum nächsten Anbieter und spart sich die (Neu-)Einrichtung eines unbekannten Gerätes. Letztlich wird dadurch auch der Wettbewerb unter den Anbietern angefacht. Dasselbe gilt für die Geräte-Hersteller, die mit neuen Produkten und Innovationen Kunden von ihren Geräten überzeugen müssen.

3) Niemand wird zu einem Gerätewechsel gezwungen

Es gibt keine guten Gründe, die gegen eine Routerfreiheit sprechen. Schließlich könnte jeder, der möchte, wie bisher einfach weiterhin das Provider-Gerät nutzen. Eine Festlegung des Netzabschlusspunktes als „passiv“ würde lediglich bedeuten, dass man bei Bedarf einen eigenen Router anschließen kann, aber nicht muss.

4) Datenschutz: Wo beginnt das private Netzwerk?

Vielen Menschen ist Sicherheit und Privatsphäre wichtig. Ist der Router Teil des öffentlichen Netzes des Providers, hat der Anbieter theoretisch Zugriff auf das Endgerät – und damit auf alle Einstellungen und Daten, die über das Endgerät laufen. Hinzu kommt, dass man bei einem eigenen Gerät (Sicherheits-)Updates selbst umgehend aufspielen kann, anstatt darauf warten zu müssen, ob bzw. bis die Provider aktiv werden.

5) In anderen Ländern funktioniert es reibungslos – und beim Smartphone auch

Manche Provider argumentieren, dass sie nur mit eigenen Endgeräten einen bestmöglichen Service garantieren können. In Ländern wie Deutschland, Italien, den Niederlanden oder auch Finnland zeigt sich jedoch, dass Routerfreiheit sehr gut funktioniert. Liegt das Problem bei einem Störfall beim Endgerät, wenden sich die Nutzer, die sich bewusst für ein eigenes Gerät entschieden haben, wie beim Smartphone, ganz einfach an den Hersteller.

Tags: RouterzwangTelekommunikationsgesetzVTKE
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