Ein Initiativantrag zur Novellierung entsprechender Gesetze soll jetzt zusätzliche Bewegung in den PV-Ausbau in der Freifläche bringen. Gleichzeitig sollen aber deutlich höhere Abgaben auf Freiflächen für PV- und Windkraftanlagen kommen. Der bittere Beigeschmack: Nicht nur auf neue, sondern auch auf bestehende Kraftwerke.
Damit können BetreiberInnen die Kalkulation für ihre bereits seit Jahren laufenden Kraftwerke nicht mehr halten und ihre Kreditlinien möglichweise nicht mehr bedienen. Ein Engagement für den PV-Ausbau via Dachanlagen fehlt in der Novellierung leider gänzlich.
Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz
In den nächsten Tagen will die Burgenländische Landesregierung in einem kurzen Prozess das als Antrag eingebrachte Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz, bestehend aus der Novellierung des Burgenländischen Elektrizitätswesengesetzes, des Baugesetzes und des Raumplanungsgesetzes, beschließen. Damit soll u.a. das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 10 Hektar von der Gemeindeebene auf die Landesebene gehoben und der PV-Ausbau beschleunigt werden.
Die Argumentation für die Gesetzesnovellen sieht in der Kompetenzverschiebung eine Entlastung für die Gemeinden, denn Erneuerbaren-Projekte mit entsprechenden Eingriffen in die Raumentwicklung binden fachliche Ressourcen und finanzielle Mittel in den Gemeindeämtern.
Bestandsschutz hat keinen Wert mehr
Weiters sieht der Antrag vor, dass das Land über die erst kürzlich eingeführte und nun verdoppelte Abgabe für neue Freiflächenanlagen, zukünftig auch von bereits seit Jahren in Betrieb befindlichen Anlagen profieren soll, indem die Abgabenpflicht auf Bestandsanlagen ausgeweitet wird. „Das ist ungeheuerlich, die BetreiberInnen haben ihre Anlagen und die Wirtschaftlichkeitsrechnung über einen langen Zeitraum hinweg kalkuliert. Sie haben Vereinbarungen mit Banken, InvestorInnen, Gemeinden oder auch mit Bürgerbeteiligungsprojekten – sie stehen jetzt vor der Herausforderung wie sie diese zusätzlichen und unerwarteten Kosten unterbringen sollen. Bis zu 1.400 Euro pro Hektar und Jahr wären nachträglich vom Projekt zu stemmen. Eine Anhebung der Abgabenhöhe wäre jederzeit möglich. Pacta sunt servanda scheint nun auch bei uns aus der Mode zu kommen und das gerade bei einer Gesetzesnovellierung, die mit der Notwendigkeit der Unabhängigkeit von Russland begründet wird“, echauffiert sich Paierl.
Einer Novellierung, die noch dazu via Initiativantrag ohne öffentliche Begutachtung umgesetzt werden soll. Das Vertrauen in die Landesregierung mit ihren ausführenden Organen als glaubwürdiger Partner wird damit schwer gestört. Bestandsschutz und verlässliche Rahmenbedingungen als Fundament jeglicher Investition wird ad acta gelegt. Die Mitglieder des burgenländischen Landtags sind daher aufgefordert, über diese Bestimmung nicht in der vorliegenden Form abzustimmen.
PV-Ausbau: Maßnahmen für Dachanlagen fehlen
Der Fokus des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz ist PV Austria aber zu kurz gegriffen. Paierl ergänzt daher: „Man darf nicht vergessen, dass auch im Burgenland massive Potenziale auf Dächern vorhanden sind. Dass die vorgesehenen Novellierungen nicht eine längst überfällige Erleichterung auch im Bereich der Bauordnung und des Elektrizitätsrechts bringen, ist bei diesem burgenländischen Erneuerbaren-Booster, den Landeshauptmann Doskozil damit proklamieren will, inkonsequent und widersprüchlich.“