Vera Immitzer: PV-Errichtung – Wer darf was?

Vera Immitzer: PV-Errichtung: Wer darf was?

© Thomas Unterberger

PV-Module aufs Dach montieren, Kabel verlegen und Anlage Inbetriebnehmen – Klingt einfach und relativ klar (abgegrenzt) – Zumindest möchte man das meinen. Vielmehr ist es jedoch die absolute Querschnittsmaterie und man befindet sich mitten im Gewerbeübergreifendem Arbeiten.

Insgesamt neun Gewerbe hat die Wirtschaftskammer Bundessparte „Gewerbe und Handwerk“ ermittelt, die ein PV-Projekt umsetzen dürfen – wohlgemerkt unter gewissen Umständen! Für den Glaser über den Dachdecker bis hin zum Elektrotechniker wird im Merkblatt festgehalten, welche Arbeitsschritte in dessen Kernbereich fallen.

Diese Einteilung ist grundsätzlich nicht neu jedoch wurde die Abgrenzungen nun juristisch korrekt ausformuliert, um Unklarheiten aus der Praxis zu beseitigen. Diese Gewerbe dürfen nämlich bis zu 30 % des Jahresumsatzes in ein anderes reglementiertes Gewerbe hineinarbeiten, wenn eine entsprechend fachkundige Person (fachkundig im Nebengewerbe) im Unternehmen beschäftig ist. Die Hoffnung ist, dass das neue Merkblatt Klarheit schafft, nicht dass es am Schluss heißt „Viele Köche verderben den Brei.“

Hier geht es zum Merkblatt.

Vera Immitzer, Geschäftsführerin Bundesverband Photovoltaic Austria

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