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Österreich bleibt anders: Router-Zwang statt freier Markt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
17. Dezember 2025
in Multimedia
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In Österreich sind rund eine Million Haushalte über das Kabelnetz online – etwa über Anbieter wie Magenta. Doch während Kundinnen und Kunden in vielen EU-Ländern bereits frei entscheiden dürfen, welches Modem oder welchen Router sie nutzen möchten, ist in Österreich meist nur das Gerät des Providers zulässig

© AdobeStock

In Österreich sind rund eine Million Haushalte über das Kabelnetz online – etwa über Anbieter wie Magenta. Doch während Kundinnen und Kunden in vielen EU-Ländern bereits frei entscheiden dürfen, welches Modem oder welchen Router sie nutzen möchten, ist in Österreich meist nur das Gerät des Providers zulässig – trotz einer anderslautenden, inzwischen schon zehn Jahre alten EU-Vorgabe.

Was aus den ersten Blick wie ein technisches Detail klingt, hat für den Handel auch handfeste wirtschaftliche Folgen: Dem Elektrofachhandel entgeht damit ein kompletter Markt.

Kein Wettbewerb, kein Handel

Im freien Wettbewerb würden viele Kundinnen und Kunden lieber ein eigenes Gerät im Handel kaufen – etwa ein leistungsfähigeres WLAN-Modem oder einen Router mit mehr Komfortfunktionen. Laut Umfragen wären rund 20 Prozent der Kabelkunden sofort bereit, ein eigenes Gerät zu kaufen, wenn sie es denn nutzen dürften. Doch dieser Markt bleibt blockiert. Denn solange der Provider das einzig zulässige Gerät stellt, gibt es für den Handel keinen Markt, kein Geschäft – und damit auch keinen Bedarf an Beratung, Sortiment oder Service.

EU-Vorgabe ignoriert – Österreich hinkt hinterher

Bereits seit 2015 gilt EU-weit: Kundinnen und Kunden sollen bei Internetanschlüssen selbst entscheiden dürfen, welches Endgerät sie einsetzen. In Deutschland, Belgien oder den Niederlanden ist diese „Routerfreiheit“ längst Realität – gestützt durch Gerichtsurteile und Regulierungsbehörden. In Österreich dagegen herrscht – no na net – Stillstand. Die zuständige Regulierungsbehörde RTR hat es versäumt, die EU-Vorgabe klar umzusetzen, obwohl das Telekommunikationsgesetz ihr diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt.

Statt für Wettbewerb zu sorgen, verteidigt die RTR sogar öffentlich das Vorgehen der Provider. Kunden könnten ja „hinter dem Providergerät“ noch einen eigenen Router anschließen, so die offizielle Aussage. Doch das ist Augenwischerei: Wer das Providergerät zwingend nutzen muss, hat keine echte Wahlfreiheit.

Die Rechnung zahlt der Handel – und die Umwelt

Für den Elektrohandel ist der Router-Zwang ein wirtschaftliches Problem, und gewissermaßen ein Beleg für Marktverzerrung. Denn Provider sichern sich so eine Monopolstellung: Sie verkaufen oder vermieten ausschließlich eigene Geräte, während der Handel leer ausgeht. Zudem sind diese Provider-Geräte oft von chinesischer Provenienz, was durchaus auch einige Sicherheitsfragen aufwirft. Für Verbraucher bedeutet das zudem: höherer Stromverbrauch durch Doppelgeräte sowie unnötiger Elektroschrott, wenn der Router bei einem Anbieterwechsel nicht weiterverwendet werden kann.

Dass es auch anders geht, zeigen viele EU-Nachbarn. In Deutschland gilt die Routerfreiheit bereits seit Jahren – eingeführt auch nach Beschwerden bei der Bundesnetzagentur. Auch in Belgien wurde sie 2023 beschlossen. In beiden Ländern versuchten Provider, die Regelung zu kippen – und scheiterten vor Gericht bzw. bei der Regulierungsbehörde. Gericht und Behörde sahen keine technischen oder sicherheitsrelevanten Gründe, die gegen eine freie Gerätewahl sprechen. Selbst die Deutsche Telekom, Mutterkonzern von Magenta, hat sogar öffentlich erklärt, kein Problem mit der Routerfreiheit zu haben.

Zeit zu handeln: Handel muss sich Gehör verschaffen

Dass es in Österreich keine echte Routerfreiheit gibt, wird sich nur ändern, wenn es politischen Druck gibt. Und der entsteht nur, wenn sich Handel und Endkunden gleichermaßen beschweren. Die Krux dabei: Es gibt zwar eine Seite über Schlichtungs- und Beschwerdestellen (https://www.rtr.at/rtr/service/Schlichtungsverfahren/schlichtungs-_und_beschwerdestellen.de.html), sobald man aber auf Kommunikationsdienste klickt, bleibt nur noch das Schlichtungsverfahren (hauptsächlich für Rechnungen, Anm.) über. Beschwerden erlaubt die RTR nur bei Briefen und Paketen, während es hingegen nicht möglich ist, sich über Kommunikationsdienste zu beschweren – ein Hoch auf die Digitalisierung.

Die RTR kennt das Thema in ihrem offiziellen Beschwerdeformular also gar nicht, aber jeder kann zumindest eine E-Mail schreiben: Stichwort: Routerfreiheit / Endgerätewahl an rtr@rtr.at. Je mehr Rückmeldungen dort eingehen, desto eher muss die Behörde auch aktiv werden – wie schon in anderen Ländern. Denn solange der Markt blockiert bleibt, verliert der Handel jährlich ein Millionenpotenzial und die Kunden ihre Wahlfreiheit.

Tags: ElektrofachhandelRouterzwang
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