Nachdem wir im letzten Artikel gemeinsam die Selbstkosten je Arbeitsstunde berechnet haben, gilt es nun den richtigen Preis zu finden.
Dieser ist so zu wählen, dass sowohl variable als auch fixe Kosten gedeckt sind, um die sogenannten Vollkosten abzudecken. Außerdem wird typischerweise auch ein Gewinn im Preis berücksichtigt. Wichtig für die Preisfindung ist zudem die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Direkt zurechenbare Kosten, wie z.B. Materialkosten, Fertigungslöhne, etc. zählen dabei zu den Einzelkosten, wohingegen die Fixkosten oft nicht direkt einem Produkt oder einer Dienstleistung zuordbar sind Beispiele dafür wären Mieten, Betriebskosten, etc..
Eine Art der Preisfindung stellt der Rohaufschlag dar. Hier wird oft „Pi mal Daumen“ gerechnet. Um aber einen genaueren Wert zu erhalten, werden die Fixkosten (die übrigen Kosten) auf die direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) umgelegt.
Bei der Rohaufschlagskalkulation wird, ausgehend von den Selbstkosten (Fortsetzung des letzten Artikels „Lohnkostenkalkulation“), ein prozentueller Rohaufschlag herangezogen (z.B.: Erfahrungswerte, abgeleitet aus den Daten des Rechnungswesens der Vorjahre):
In dieser Berechnung stellen die Selbstkosten lediglich die variablen Einzelkosten dar. Das heißt, dass die fixen Kosten nicht enthalten sind., Sie müssen quasi über den Rohaufschlag mitverdient werden.
Beispiel Preisfindung:
Selbstkosten je verrechenbarer Mitarbeiterstunde | 26,45 |
+ Rohaufschlag iHv 120% | 31,74 |
= Preis Nettoleistungsstunde | 58,19 |
+ 20% USt | 10,58 |
= Preis Bruttoleistungsstunde | 69,83 |
70,00 gerundet |
Eine Aufgabe des Rohaufschlages ist es, alle im Unternehmen anfallende Fixkosten zu decken. Unter den fixen Kosten versteht man jene Kosten, die in jedem Fall anfallen – dazu zählen beispielsweise die Miete einer Büroräumlichkeit oder eines Verkaufsraums, Strom, Versicherungen, etc. In unserem Beispiel können pro verrechneter Stunde EUR 31,74 der Fixkosten abgedeckt werden.
Der Rohaufschlag muss so gewählt werden, dass die Summe der Rohaufschläge aller verrechneten Stunden auf jeden Fall alle fixen Kosten des Unternehmens und klarerweise auch den Gewinn deckt.
Im letzten Artikel haben wir uns ausgerechnet mit wie vielen verrechenbaren Leistungsstunden wir pro Mitarbeiter rechnen können. Durch Multiplizieren der ausgerechneten Stunden mit dem Rohaufschlag aus unserem Beispiel ergibt sich ein Deckungsbeitrag in Höhe von EUR 43.674,00 (1.376h x EUR 31,74). Ist der Deckungsbeitrag in Summe höher als die Summe aller im Unternehmen anfallenden Fixkosten erzielt Ihr Unternehmen einen Gewinn.
Wichtig zu beachten ist also, dass der Rohaufschlag nicht gleich der Gewinn ist. Denn mit dem Rohaufschlag müssen noch sämtliche Fixkosten, wie beispielsweise Mieten oder aber auch Rückzahlungen von Kreditraten oder Ähnliches, abgedeckt werden.
Erst wenn alle variablen, aber auch alle fixen Kosten abgedeckt werden, sprechen wir von einem Gewinn.
SLT Tipp: Wenn beim Start des Unternehmens noch keine Daten aus dem Rechnungswesen der Vorjahre vorhanden sind, müssen die Kosten ersatzweise abgeschätzt werden. Je genauer und ehrlicher dies geschieht, desto besser. Personalkosten können auf Basis von Kollektivverträgen abgeleitet werden. Steuerberater und Banken können hier mit ihren Erfahrungswerten sinnvoll helfen. Auch eine Kalkulation auf Basis von Kostenschätzungen besitzt fast immer mehr Qualität als reine Bauchgefühl-Preise.
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Stand: 14.04.2023, Haftung ausgeschlossen