Nach 18 Jahren gibt es in Österreich ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem Gesetz, das am 1. November in Kraft trat, soll die (technische) Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten besser reflektiert und zugleich die Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Vorrangig werden die Rechte von Verbrauchern gestärkt, aber auch der weitere Ausbau wichtiger Digital-Infrastruktur spielt eine wichtige Rolle. Doch was bedeutet das neue TKG für den Handel? Wir haben einige der wichtigsten Punkte in aller Kürze zusammengefasst.
1) Breitbandausbau – unter anderem mittels 5G
Mit dem Gesetz soll der Breitbandausbau weiter vorangetrieben werden. Beispielsweise ist es für die entsprechenden Unternehmen nun leichter, Kooperationen einzugehen und Infrastruktur wie Sendemäste gemeinsam zu nutzen. Dadurch werden u.a. die oftmals hohen Installations- und Betriebskosten reduziert – nicht zuletzt dann, wenn es um den Aufbau neuer Infrastruktur in ländlichen Gebieten geht. Damit geht das neue Gesetz Hand in Hand mit den Zielen der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende „Gigabit“-Versorgung sicherzustellen – sowohl im Fest- als auch im Mobilfunkbereich. Dem neuen Mobilfunkstandard 5G kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Für Händler bedeutet dies, dass Premium-Produkte, die hohe Geschwindigkeiten und stabile Übertragungen sicherstellen und zudem die neusten Standards unterstützen, immer wichtiger werden.
2) Kurze Kündigungsfrist bei Wohnsitzwechsel, längeres Kündigungsrecht bei Vertragsänderungen
Kunden mit einem Festnetz-Internetvertrag können jetzt ihren Wohnsitz wechseln, ohne länger an den Anbieter gebunden zu sein bzw. doppelt zahlen zu müssen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem entsprechenden Umzug nun lediglich zwei Monate. So steht in vielen Fällen mehr Geld zur Verfügung, das stattdessen ggf. in ein Hardware-Upgrade investiert werden kann.
Generell genießen Verbraucher zudem ein längeres Kündigungsrecht, wenn es zu Vertragsänderungen seitens des Anbieters kommt. Ein Beispiel hierfür sind höhere Tarife. Hier verlängert sich das Kündigungsrecht von einem auf drei Monate. Damit haben Verbraucher mehr Zeit, sich umzuschauen und ein besseres Angebot zu finden.
3) TKG bringt mehr Transparenz vor Vertragsabschluss
Die Zeiten undurchsichtiger Verträge sind vorbei. Anbieter müssen ihren Kunden vor dem finalen Vertragsabschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des jeweiligen Vertrages zukommen lassen. Dadurch soll es Kunden erleichtert werden, die wichtigsten Aspekte zu erkennen und zu verstehen. Letztlich hilft die Zusammenfassung den Kunden zudem, die Angebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.
4) Für Kunden wird es potenziell billiger, ihr „kostenloses“ Handy zu behalten
Das neue TKG regelt genau, was Kunden bezahlen müssen, wenn sie ihr „kostenloses“ (oder zu einem niedrigen Teilbetrag erhaltenes) Handy bei einer vorzeitigen Kündigung behalten wollen. Geschieht dies innerhalb der ersten sechs Monate, werden 50 Prozent des Ausgangswerts fällig. Danach reduziert sich die Zahlung monatsweise aliquot. Anstatt der vollen unverbindlichen Preisempfehlung werden dabei allerdings lediglich 90 Prozent der UVP als Berechnungsbasis zugrunde gelegt. Damit folgt das Gesetz der Argumentation, dass die Anbieter in der Regel von niedrigeren Einkaufspreisen profitieren. Für den Handel bedeutet dies voraussichtlich, dass mehr Verbraucher ihr derzeitiges Endgerät bei einem Anbieterwechsel behalten.
5) RTR entscheidet über „Routerfreiheit“
Wie von ELEKTRO|branche.at bereits ausführlich berichtet, enthält das TKG weiterhin keine klare Definition des Netzabschlusspunkts (NAP) für festnetzbasierte Breitbandanschlüsse. Stattdessen wurde die Entscheidung, ob Verbraucher zukünftig selbst entscheiden dürfen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen, an die Regulierungsbehörde RTR übertragen. Nun obliegt es also der RTR, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, die die sogenannte Routerfreiheit in Österreich sicherstellt. Dies wäre nicht nur im Sinne der Verbraucher, sondern auch des Handels.