• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Symbolbild TKG Alte Telefonhörer

Was bedeutet das neue TKG für den Handel?

1. Dezember 2021
Ardo sucht Kessel- und Kompressorenwärter:in im Schichtbetrieb

Ardo sucht Kessel- und Kompressorenwärter:in im Schichtbetrieb

21. Januar 2026
Sony TVs werden bald chinesisch

Sony lagert TV-Sparte aus: Joint Venture mit TCL fixiert neue Rollen

20. Januar 2026
Investitionsfreude für Energiesysteme

Investitionsturbo für intelligente Energiesysteme

20. Januar 2026
© Expert

Lehrlingscollege I der Expert Akademie: Startschuss fürs Weiterbildungsjahr 2026

20. Januar 2026
Wiener Linien suchen eine:n Facharbeiter:in Oberleitung

Wiener Linien suchen eine:n Facharbeiter:in Oberleitung

20. Januar 2026
Land Tirol sucht eine:n Elektriker:in

Land Tirol sucht eine:n Elektriker:in

20. Januar 2026
Rowenta Clean It Compact Alltagsreinigung

Und der Fleck ist weg: Alltagsreinigung mit Rowenta Clean It Compact

19. Januar 2026
Alexander Fürnschuß und der kleine Bauchfreiwilli

Ohne Normen und Stecker: Steirischer LIM bringt Kinderaugen zum Leuchten

16. Januar 2026
2015 vorgestellt, ab Mai 2026 nicht mehr vernetzt: Bose SoundTouch 10. © Bose

„Software-Obsoleszenz“: Smarte Bose-Lautsprecher werden dumm geschalten

16. Januar 2026
EU AI Act: Grundlagenschulung für Mitarbeiter:innen

EU AI Act: Grundlagenschulung für Mitarbeiter:innen

16. Januar 2026
Der Ex-Energie Ried-Chef muss sich vor dem Landesgericht verantworten

Nach vier Jahren: Ex-Energie Ried-Chef sitzt bald auf der Anklagebank

16. Januar 2026
Die Greenotec Power Solutions GmbH und die Greenotec Mounting Solutions GmbH mussten kurz vorm Jahreswechsel Insolvenz anmelden.

Neues Jahr, alte Probleme: Zwei PV-Pleiten kurz vorm Jahreswechsel

16. Januar 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Multimedia

Was bedeutet das neue TKG für den Handel?

Christian Lanner von Christian Lanner
1. Dezember 2021
in Multimedia
0
Symbolbild TKG Alte Telefonhörer

(c) Adobe Stock

Nach 18 Jahren gibt es in Österreich ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem Gesetz, das am 1. November in Kraft trat, soll die (technische) Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten besser reflektiert und zugleich die Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Vorrangig werden die Rechte von Verbrauchern gestärkt, aber auch der weitere Ausbau wichtiger Digital-Infrastruktur spielt eine wichtige Rolle. Doch was bedeutet das neue TKG für den Handel? Wir haben einige der wichtigsten Punkte in aller Kürze zusammengefasst.

1) Breitbandausbau – unter anderem mittels 5G 

Mit dem Gesetz soll der Breitbandausbau weiter vorangetrieben werden. Beispielsweise ist es für die entsprechenden Unternehmen nun leichter, Kooperationen einzugehen und Infrastruktur wie Sendemäste gemeinsam zu nutzen. Dadurch werden u.a. die oftmals hohen Installations- und Betriebskosten reduziert – nicht zuletzt dann, wenn es um den Aufbau neuer Infrastruktur in ländlichen Gebieten geht. Damit geht das neue Gesetz Hand in Hand mit den Zielen der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende „Gigabit“-Versorgung sicherzustellen – sowohl im Fest- als auch im Mobilfunkbereich. Dem neuen Mobilfunkstandard 5G kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Für Händler bedeutet dies, dass Premium-Produkte, die hohe Geschwindigkeiten und stabile Übertragungen sicherstellen und zudem die neusten Standards unterstützen, immer wichtiger werden.

2) Kurze Kündigungsfrist bei Wohnsitzwechsel, längeres Kündigungsrecht bei Vertragsänderungen

Kunden mit einem Festnetz-Internetvertrag können jetzt ihren Wohnsitz wechseln, ohne länger an den Anbieter gebunden zu sein bzw. doppelt zahlen zu müssen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem entsprechenden Umzug nun lediglich zwei Monate. So steht in vielen Fällen mehr Geld zur Verfügung, das stattdessen ggf. in ein Hardware-Upgrade investiert werden kann.

Generell genießen Verbraucher zudem ein längeres Kündigungsrecht, wenn es zu Vertragsänderungen seitens des Anbieters kommt. Ein Beispiel hierfür sind höhere Tarife. Hier verlängert sich das Kündigungsrecht von einem auf drei Monate. Damit haben Verbraucher mehr Zeit, sich umzuschauen und ein besseres Angebot zu finden. 

3) TKG bringt mehr Transparenz vor Vertragsabschluss

Die Zeiten undurchsichtiger Verträge sind vorbei. Anbieter müssen ihren Kunden vor dem finalen Vertragsabschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des jeweiligen Vertrages zukommen lassen. Dadurch soll es Kunden erleichtert werden, die wichtigsten Aspekte zu erkennen und zu verstehen. Letztlich hilft die Zusammenfassung den Kunden zudem, die Angebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.

4) Für Kunden wird es potenziell billiger, ihr „kostenloses“ Handy zu behalten

Das neue TKG regelt genau, was Kunden bezahlen müssen, wenn sie ihr „kostenloses“ (oder zu einem niedrigen Teilbetrag erhaltenes) Handy bei einer vorzeitigen Kündigung behalten wollen. Geschieht dies innerhalb der ersten sechs Monate, werden 50 Prozent des Ausgangswerts fällig. Danach reduziert sich die Zahlung monatsweise aliquot. Anstatt der vollen unverbindlichen Preisempfehlung werden dabei allerdings lediglich 90 Prozent der UVP als Berechnungsbasis zugrunde gelegt. Damit folgt das Gesetz der Argumentation, dass die Anbieter in der Regel von niedrigeren Einkaufspreisen profitieren. Für den Handel bedeutet dies voraussichtlich, dass mehr Verbraucher ihr derzeitiges Endgerät bei einem Anbieterwechsel behalten.

5) RTR entscheidet über „Routerfreiheit“

Wie von ELEKTRO|branche.at bereits ausführlich berichtet, enthält das TKG weiterhin keine klare Definition des Netzabschlusspunkts (NAP) für festnetzbasierte Breitbandanschlüsse. Stattdessen wurde die Entscheidung, ob Verbraucher zukünftig selbst entscheiden dürfen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen, an die Regulierungsbehörde RTR übertragen. Nun obliegt es also der RTR, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, die die sogenannte Routerfreiheit in Österreich sicherstellt. Dies wäre nicht nur im Sinne der Verbraucher, sondern auch des Handels.

Weitere Multimedia-News
Tags: RouterzwangTelekommunikationsgesetzTKG 2021
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Sony TVs werden bald chinesisch
Multimedia

Sony lagert TV-Sparte aus: Joint Venture mit TCL fixiert neue Rollen

20. Januar 2026
2015 vorgestellt, ab Mai 2026 nicht mehr vernetzt: Bose SoundTouch 10. © Bose
Multimedia

„Software-Obsoleszenz“: Smarte Bose-Lautsprecher werden dumm geschalten

16. Januar 2026
Canal+ präsentiert Golfsport in Österreich
Multimedia

Eingelocht: Golfsport neu bei Canal+ Österreich

13. Januar 2026
Darum Fritz! Verkaufsargumente
Multimedia

Von Sicherheit bis Komfort: FRITZ! bietet jede Menge Verkaufsargumente

29. Dezember 2025
Synergien nutzen – gemeinsam wachsen: FRITZ! Premium Partner Programm
Multimedia

Synergien nutzen – gemeinsam wachsen: FRITZ! Premium Partner Programm

29. Dezember 2025
„Teamgeist – Unser Weg“: Premiere Wiener Urania Canal+
Multimedia

Volles Haus bei CANAL+: Premiere der zweiten Staffel von „Teamgeist – Unser Weg“

17. Dezember 2025
WERBUNG

Meist gelesen

  • 2015 vorgestellt, ab Mai 2026 nicht mehr vernetzt: Bose SoundTouch 10. © Bose

    „Software-Obsoleszenz“: Smarte Bose-Lautsprecher werden dumm geschalten

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Braun-Airfryer werden PFAS-frei

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Alfred Mörx mit OVE-Award ausgezeichnet

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Ein Projekt, zwei Pleiten, viele Fragen: Zwei PV-Unternehmen insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2025 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2025 ELEKTRO|branche.at