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Wien verschärft ab 1. Oktober: FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel

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Wien verschärft ab 1. Oktober: FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
21. September 2021
in Branche
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Supermarkt Einkauf mit Maske

(c) Adobestock

Schon bisher sind die CoV-Regeln in Wien strenger als anderswo. Jetzt verschärft Bürgermeister Michael Ludwig nochmals die Gangart. Ab 1. Oktober gilt eine „2-G-Regel“ für die Nachtgastronomie und größere Events. Zudem müssen Kunden künftig im gesamten Handel wieder eine FFP2-Maske tragen.

2-G bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Ebendieses 2-G wird ab Oktober in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen und Zusammenkünften über 500 Personen drinnen wie draußen gelten. Das gilt damit auch für größere Konzerte, Messen, Fußballspiele und Theater mit mehr als 500 Personen.

Allgemeine FFP2-Maskenpflicht im Handel

Im gesamten Handel wird es für Kunden zudem eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht geben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kritik an dieser Maßnahme kommt postwendend vom Handelsverband. Dort nehme man die neuen CoV-Maßnahmen für die Bundeshauptstadt mit „großer Verwunderung“ zur Kenntnis, heißt es in einer Aussendung. So kehre im Wiener Handel die allgemeine FFP2-Maskenpflicht ab 1. Oktober für alle Kund:innen zurück. Für die geimpften und genesenen Beschäftigten im NonFood-Handel, die bisher keine Maske tragen mussten, gilt künftig wieder eine MNS-Pflicht, für Ungeimpfte sowie jene im Lebensmitteleinzelhandel weiterhin FFP2-Pflicht. Für Restaurantbesuche kommt ab 1. Oktober außerdem eine 2,5-G-Regelung zum Einsatz. Zutritt bekommen nur Geimpfte, Genesene oder PCR-Geteste, ein Antigentest reicht nicht mehr.

„Wir wurschteln uns jetzt seit 18 Monaten durch die Corona-Krise und die Komplexität der Maßnahmen wird immer grotesker. Wenn der Wiener Bürgermeister die Impfquote erhöhen will, warum verschärft er dann die Regeln für Geimpfte und Genesene im Handel, der erwiesenermaßen kein Corona-Hotspot ist? Bald kennt jeder von uns jemanden, der die neuen Corona-Regeln in Wien nicht mehr versteht.“

Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer

Die Cluster-Analysen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zeigen seit Ausbruch der Pandemie das gleiche Bild: Der Handel war und ist kein Corona-Hotspot. In der epidemiologischen Abklärung liegt die Branche stets zwischen 0,2 % und 0,6 % Übertragungsanteil.

„Ungeachtet der wissenschaftlichen Fakten müssen sich die Wiener Geschäfte nun erneut auf eine Verschärfung der Maskenpflicht einstellen, die keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen haben wird. Neben bundesweit einheitlichen Regelungen, die für alle Beteiligten sinnvoll wären, untermauern wir die Forderung nach einem Entfall der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel bei Vorlage eines 2-G-Nachweises“, so Will im Namen der heimischen Händlerschaft.

Komplizierter geht’s immer

In der Gastronomie treibt wiederum 2,5 G die Komplexität der Corona-Regeln in luftige Höhen. 18 Monate lang wurde die Antigen-Testinfrastruktur in ganz Österreich auf- und ausgebaut, jetzt werden die Antigen-Tests in den Wiener Apotheken und Teststraßen defacto obsolet. Von einem Ende der Pandemie für die Geimpften kann zumindest in Wien keine Rede mehr sein.

„1G, 2G, 2,5G und 3G. Die unterschiedlichen Regelungen und vor allem auch die unterschiedliche Bedeutung der G-Regeln in Wien im Vergleich zu Restösterreich machen unser Land zum Europameister der Komplexität in der Corona-Bekämpfung. Selbst jene Bürgerinnen und Bürger, die sich auf Punkt und Beistrich an die Vorgaben halten wollen, verzweifeln und resignieren mittlerweile. Hinzu kommt, dass der zunehmenden Spaltung in unserer Gesellschaft nicht ausreichend entgegengewirkt wird“, berichtet Will.

Dass die Maßnahmen erst mit Beginn des nächsten Monats in Kraft treten, begründete Ludwig übrigens damit, dass man den Betrieben Zeit zur Umsetzung geben wolle. Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für Personen ab zwölf Jahren. Für jüngere Kinder ändert sich nichts.

Tags: CoronakriseHandelsverbandMaskenpflichtMichael LudwigWien
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