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HV erzielt Erfolg gegen unlautere Temu-Praktiken

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
16. März 2026
in Branche
0
HV erzielt einen Erfolg gegen Temu-Praktiken

© AdobeStock

Die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt die Vorwürfe des Handelsverbands gegen Temu. Drei irreführende Praktiken wurden eingestellt und eine Task Force erwirkt.

Der Handelsverband kann im Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen und ein Level-Playing-Field im E-Commerce einen weiteren Erfolg verbuchen: Laut einem veröffentlichten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) waren die in der UWG-Beschwerde des Handelsverbands vorgebrachten Bedenken gegen die Fernost-Plattform Temu berechtigt. Durch das Tätigwerden von Handelsverband und BWB hat die Billigplattform Temu mittlerweile drei unlautere Praktiken eingestellt.

Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field. Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat.

Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer

Blaues Auge für Handelsgiganten

Aufgrund der BWB-Abmahnung führte Temu neue Maßnahmen ein, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken auf der Plattform stärker zu unterbinden. Dazu zählen die Einrichtung einer Task Force zur Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website sowie die Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus. Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten. Bereits im August 2024 hat der Handelsverband eine umfassende Beschwerde gegen Temu bei der BWB eingebracht. Anlass waren vermutete Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

  •  Manipulative Geschäftspraktiken (Es wurden zahlreiche falsche Behauptungen von Temu ausfindig gemacht, mittels welchen unrichtiger Weise suggeriert wurde, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Konditionen bzw. als Sonderangebot verfügbar ist);
  • Vorgetäuschte Warenknappheit (Auf der Website des Fernosthändlers wurden zudem irreführende Angaben zur angeblich stückmäßig stark begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte aufgefunden – tatsächlich konnten jedoch oftmals noch hunderte Stück von dem gewünschten Artikel bestellt werden);
  • Irreführende Darstellung von Werbebildern und Produktbeschreibungen;

Fussl fordert sechsstelligen Schadenersatz

Dass das Tätigwerden des Handelsverband Wirkung zeigt, bestätigt auch der Fall eines österreichischen Händlers. Die Modemarke Fussl hatte sich an den Handelsverband gewandt, da Temu unerlaubterweise die Marke Fussl auf seiner Website verwendet hatte. Nachdem der Handelsverband entsprechende Nachweise an die BWB übermittelt hatte und diese mit Temu in Kontakt getreten war, wurde der entsprechende Verstoß umgehend eingestellt. Erledigt ist die Sache für Fussl damit aber nicht. Das Unternehmen hat inzwischen beim Handelsgericht Wien eine Klage eingebracht und fordert Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

Nicht nur gegen den Fernost-Giganten Temu kann der Handelsverband Erfolge vorweisen. Bereits im Jahr 2019 hatte der HV international für Furore gesorgt: Der größte US-amerikanische Online-Marktplatz Amazon musste – weltweit – 8 Geschäftsbedingungen anpassen, nachdem der Handelsverband in einer BWB-Beschwerde auf diese aufmerksam gemacht hatte. Davon profitieren die mehr als 4.000 österreichischen Händler, die u.a. über die Amazon-Plattform verkaufen, bis heute.

Steuern und fairer Wettbeweb

Auch der jüngst veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs stützt langjährige Forderungen des Handelsverbands: Die Umsätze aus dem One-Stop-Shop-System (OSS) der EU und damit aus dem grenzüberschreitenden Versandhandel bleiben weitgehend ungeprüft – dem österreichischen Staat entgehen dadurch jährlich Milliarden an Steuereinnahmen.

Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland, lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und wichtige Steuereinnahmen gehen verloren.

Rainer Will

Die von der österreichischen Bundesregierung angekündigten strengeren Zollkontrollen sowie die geplante nationale Paketabgabe stellen – sofern sinnvoll und nicht auf Kosten heimischer Zustellunternehmen wie der Österreichischen Post umgesetzt – wichtige Schritte auf nationaler Ebene dar. Ebenso bedeutsam sind die geplante EU-weite Einhebung eines festen Zollsatzes von 3 Euro auf Lieferungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro ab Juli 2026 sowie eine zusätzlich in Aussicht gestellte EU-weite Handling Fee ab November 2026.

Klar ist aber auch, dass es weiterhin entschlossene Schritte auf allen Ebenen braucht, um faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Insbesondere die Problematik des Vollzugsdefizits muss endlich gelöst werden. Der Handelsverband hat dazu den „E-Commerce Aktionsplan 2026“ mit 6 konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt.

EU-Verfahren gegen Temu & Shein

Zudem laufen auf EU-Ebene mehrere Verfahren gegen Plattformen wie Temu und Shein, etwa im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Dass schnelleres Vorgehen Wirkung entfalten kann, zeigt Polen: Das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz hat gegen Temu eine Geldstrafe von 5,9 Millionen Euro wegen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Auszeichnung von Preisermäßigungen verhängt.

Auf EU-Ebene ist das rasche Handeln der zuständigen Institutionen essenziell. Es kann nicht sein, dass sich heimische Händler auf Punkt und Komma an jede Regelung halten müssen, während Ramsch-Plattformen aus Fernost defacto vogelfrei und ohne Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Gesetzen handeln können.

Rainer Will

Tags: EUGesetzeHandelsverbandRechtTemu
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