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EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)

Mitglieder-Unterstützung: ElectronicPartner setzt GPSR-Vorgaben fristgerecht um

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Mitglieder-Unterstützung: ElectronicPartner setzt GPSR-Vorgaben fristgerecht um

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
3. März 2025
in Branche
0
EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)

© AdobeStock

Mitgliedsbetriebe von ElectronicPartner brauchen sich über die gesetzlichen Anforderungen in Sachen EU-Produktsicherheits-Verordnung keine Sorgen mehr machen: Die Verbundgruppe hat alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der „General Product Safety Regulation (GPSR)“ fristgerecht realisiert.

Mit dieser umfassenden Unterstützung stellt ElectronicPartner sicher, dass Mitglieder die Vorgaben der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung problemlos einhalten können – für maximale Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand. Die Unterstützungleistung umfasst dabei folgende Punkte und/oder Funktionalitäten:

Bereitstellung relevanter GPSR-Informationen in Onlinekanälen

Seit dem Stichtag 14. Dezember 2024 werden alle erforderlichen Informationen – darunter die verantwortliche EU-Person sowie sicherheitsrelevante Produktinformationen – in sämtlichen Onlinekanälen von ElectronicPartner bereitgestellt. Dies gewährleistet, dass sowohl Endkunden als auch Mitgliedsbetriebe jederzeit Zugang zu den relevanten Angaben erhalten.

Datenfeed für E-Commerce-Lösungen der Mitglieder

Zusätzlich werden die GPSR-Informationen seit dem 14. Dezember als standardisierter Datenfeed zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ermöglicht es den Mitgliedsbetrieben, die gesetzlich geforderten Produktinformationen nahtlos in ihre E-Commerce-Lösungen zu integrieren und ihren eigenen Kunden transparent darzustellen.

Informationsveranstaltungen für Mitgliedsbetriebe

Um die Mitgliedsbetriebe optimal auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorzubereiten, wurden im Jänner 2025 zudem vier spezialisierte Online-Informationsveranstaltungen abgehalten. Im Fokus standen dabei:

  • Die Pflichten für Einzelhändler gemäß der EU-Verordnung
  • Prozessuale und IT-seitige Unterstützung durch ElectronicPartner für eine reibungslose Umsetzung

IT-gestützte Melde- und Dokumentationsplattformen in Planung

Im ersten Halbjahr 2025 werden zudem weitere IT-Lösungen entwickelt, um die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß GPSR effizient umzusetzen:

  • Endkundenplattformen: Alle von ElectronicPartner betriebenen Onlinekanäle werden mit einer benutzerfreundlichen Plattform zur Meldung von Sicherheitsproblemen ausgestattet.
  • Betriebsplattformen für Mitglieder: Mitgliedsbetriebe erhalten eine zentrale Plattform, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnell und unkompliziert zu erfüllen.

Kontinuierliche Marktüberwachung und Produktsicherheit

ElectronicPartner überprüft fortlaufend die Portale der Marktüberwachungsbehörden in der DACH-Region auf Produktrückrufe. Notwendige Maßnahmen werden umgehend umgesetzt und relevante Behördeninformationen an die Mitgliedsbetriebe weitergeleitet. Damit trägt ElectronicPartner aktiv zur Sicherheit von Produkten und zum Schutz der Verbraucher bei.

Über die neue EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)

Am 23. Mai 2023 wurde die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die GPSR soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere nicht-harmonisierte Verbraucherprodukte in Verkehr gebracht werden. Die GPSR legt nun den Rahmen für deren Sicherheit fest.

Ein wesentlicher Aspekt der Produktsicherheitsverordnung sind neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von so gut wie allen Produkten im Internet. Zu diesen Informationspflichten für jedes (!) Internetangebot von Verbraucherprodukten gehören unter anderem:

  • konkrete Informationen zum Hersteller und ggf. zur verantwortlichen Person
  • Informationen zur Produktidentifizierung
  • und insbesondere konkrete Darstellung von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen des Produktes

Fehlen bei Internetangeboten bei Verbraucherprodukten Informationen, drohen – insbesondere in Deutschland – auch österreichischen Internethändlern weitreichende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere von sogenannten Abmahnvereinen. Ohne entsprechende Informationen für jedes angebotene Verbraucherprodukt sind zudem Plattformen, wie eBay, Amazon oder Kaufland verpflichtet, Angebote zu sperren. Es droht somit ein Verkaufsverbot.

Hier finden Sie die Verordnung als Volltext!

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Tags: ElectronicPartnerEU-Kommission
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