Der zweite Teil der Serie erklärt die Definition des Fachbegriffs „Veränderung“ in den EU-Verordnungen zu Cyberresilienz und Maschinen.
Im ersten Teil dieser Serie standen die Festlegungen des österreichischen Elektrotechnikgesetzes im Mittelpunkt. Aber auch in der EU-Verordnung über die Cyberresilienz von Produkten mit digitalen Elementen wird der Begriff definiert. Ebenso in der neuen EU-Verordnung für Maschinen. Auch diese Definitionen sind für die Praxis und auch die Verantwortung von Elektrofachkräften von Bedeutung.
Inhalt
- Wesentliche Änderungen von Produkten mit digitalen Elementen
- Wesentliche Veränderung von Maschinen

Alfred Mörx, OVE, IEEE – Fachautor
Web: www.diamcons.com
Mail: am@diamcons.com
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