Eine Photovoltaikanlage, die man von der Straße sieht, darf nicht gebaut werden – mit dieser Begründung wurde die Errichtung einer ebensolchen von der Gemeinde St. Pölten untersagt. Erst der Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) brachte die Wende. Das Urteil des VfGH stellt nun pauschale PV-Verbote infrage – und könnte daher weit über diesen Einzelfall hinaus wirken.
Manchmal reicht schon ein Blick von der Straße, um ein im Grunde sinnvolles Projekt zu stoppen. Im konkreten Fall wurde damit sogar ein ganzes Energiekonzept gestoppt: Eine Hauseigentümerin in St. Pölten wollte auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage errichten – und scheiterte an einer simplen Begründung der Gemeinde: Die Anlage ist sichtbar.
Was wie ein lokaler Einzelfall klingt, landete schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) – und wurde dort zur Grundsatzfrage. Das Höchstgericht hob das Verbot auf. Die Begründung ist ebenso klar wie weitreichend: Für ein pauschales Verbot von Photovoltaikanlagen fehlt die gesetzliche Grundlage.
Damit rückt gleichzeitig auch ein strukturelles Problem ins Rampenlicht. Während Politik und Branche den Ausbau erneuerbarer Energie forcieren (wollen), bremsen regionale Bauvorschriften und Ortsbildregelungen immer wieder konkrete Projekte aus. Der Konflikt verläuft also nicht mehr so sehr zwischen Technik und Machbarkeit, sondern viel öfters zwischen Ortsbild und Umsetzung.
VfGH beseitigt rechtliche Hürde
„Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war“, wird die Betroffene zitiert. Aus der Erneuerbaren-Branche kommt jedenfalls Rückenwind. So betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, in mehreren Stellungnahmen die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regeln: Der Ausbau dürfe nicht an uneinheitlichen Vorgaben oder restriktiven Auslegungen scheitern.
Das Urteil könnte nun genau hier ansetzen. Denn was der Verfassungsgerichtshof verworfen hat, ist nicht eine einzelne Entscheidung, sondern ein Prinzip: pauschale Verbote ohne konkrete gesetzliche Grundlage. Für Gemeinden bedeutet das, ihre Regelwerke zu überprüfen – für Anlagenbetreiber, dass sich der mühsame Rechtsweg am Ende durchaus lohnen kann. Will heißen: Die Energiewende entscheidet sich nicht mehr nur auf den Dächern, sondern auch in den diverstesten Paragrafen. Zumindest dort hat der VfGH jetzt aber eine erste zentrale Hürde entfernt.




















