Die Bundesregierung hat die Förderungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern deutlich aufgestockt und rund 600 Mio. Euro für Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor. Der zweite Fördercall 2023 hat ein Volumen von insgesamt 106 Mio. Euro. Davon stehen bei der OeMAG 45 Mio Euro (davon 35 Mio. Euro für die Kategorien A und B) bereit, die zusätzlichen Fördergelder werden über den Klima- und Energiefonds (KLI.EN) bereitgestellt.
Der Fördercall für die Investitionsförderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde am 14. Juni 2023 um 17:00 Uhr erfolgreich gestartet. Die Förderwerber:innen haben in der ersten Stunde über die IT-Systeme der OeMAG ca 37.000 Tickets gezogen. Die Nachfrage ist laut ersten Prognosen im Vergleich zum ersten Call allerdings deutlich zurückgegangen. Das steigende Interesse an Photovoltaikanlagen und Stromspeichern im Vergleich zum Vorjahr ist sehr erfreulich. Denn jedes Sonnenkraftwerk leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
„Zusammen mit unseren Partnern haben wir alle technischen Maßnahmen getroffen, um einen reibungslosen Ablauf des Fördercalls zu ermöglichen. Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen arbeiten wir ständig an der Erhöhung der Kapazitäten und an der Verbesserung unserer Services“, so die Vorstandsmitglieder der OeMAG, Horst Brandlmaier und Gerhard Röthlin.
Die Förderwerber:innen haben nun bis zum Ende des Fördercalls (28. Juni 2023) zwei Wochen Zeit, ihren Förderantrag zu vervollständigen. Bis dahin ist auch die Ziehung eines Tickets weiter möglich.
Die Kontrolle der Förderanträge beginnt nach Ende der zweiwöchigen Vervollständigungsfrist. Die ersten Ergebnisse werden danach bekannt gegeben.
Förderanträge von Privatpersonen für klassische Aufdachanlagen mit einer Leistung bis zu 20 kWpeak, die bei diesem Fördercall mit dem OeMAG – Förderbudget nicht bedeckt werden können, werden von der OeMAG automatisch an die zusätzliche Förderschiene des KLI.EN weitergeleitet, sofern die Förderwerber:innen bei der Antragstellung der Weiterleitung an den KLI.EN zugestimmt haben und kein Zuschlag (z.B. für eine „innovative“ Anlage) beantragt wurde.
Förderwerber:innen, deren Anträge bei diesem Fördercall mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, können beim nächsten Fördercall erneut einreichen.