Um festzustellen, ob und wie rasch ein Unternehmen Schulden zurückzahlen kann, bietet sich die Ermittlung des Schuldentilgungpotentials an.
Wie Sie die finanzielle Lage Ihres Unternehmens mit Hilfe des „Working Capitals“ ermitteln, haben wir Ihnen bereits gezeigt – welche Schritten Sie im Falle eines negativen Working Capitals tätigen müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Zunächst gehen Sie von einem bestimmten Stichtag aus, zu dem Sie das Working Capital ermitteln (Bspw. zum Bilanzstichtag).
Ist das Working Capital (kurzfristiges Vermögen abzüglich der kurzfristigen Schulden) Ihres Unternehmens negativ, bedeutet das, dass Ihr Unternehmen mit den selbst erwirtschafteten Mitteln nicht rechtzeitig den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Es besteht eine Unterdeckung. Mit „Kurzfristig (kfr.)“ ist übrigens ein Zeitraum von drei Monaten gemeint.
Innenfinanzierung
Nun müssen Sie schauen, welche Mittel Sie kurzfristig aufstellen können, um die Unterdeckung zu beseitigen – Zunächst mit Hilfe der „Innenfinanzierung“, also die Mittel, die Ihr Unternehmen kurzfristig aus der Produktion oder Leistung erwirtschaftet (erwartete Zahlungseingänge abzüglich der Zahlungsausgänge).
Ist dieser Geldfluss bzw. Planungs-Cash-Flow positiv, müssen Sie lediglich noch ermitteln, wie lange es braucht, um mit dem positiven Geldfluss das negative Working Capital zu beseitigen. Schauen wir uns dazu ein Beispiel an:
Das Working Capital ist negativ (Unterdeckung).
Nun wird der Plan-Cash-Flow herangezogen (Siehe vorletzte Ausgabe): Haben Sie bspw. einen Jahres-Plan-Cash-Flow iHv 60 ermittelt, müssen Sie diesen nun in einen Monats-Plan-Cash-Flow umwandeln, indem Sie diesen durch 12 (Monate) dividieren. Sie erhalten somit den durchschnittlichen Plan-Cash Flow je Monat – in diesem Fall iHv +5 (60 / 12 = 5).
Nun dividieren Sie das negative Working Capital durch den Monats-Plan-Cash Flow (-10 / 5 = 2). Sie sehen dann wie viele Monate Sie benötigen, um die Unterdeckung zu beseitigen – in unserem Bsp. 2 Monate.
Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum somit das negative Working Capital abbauen können. Aber Achtung – Sehen Sie das eher vorsichtig und halten Sie Alternativen parat.
Außenfinanzierung
Zusätzlich zur „Innenfinanzierung“ gibt es die Möglichkeit der „Außenfinanzierung“ um notwendige Mittel alsbald zu beschaffen. Hierzu zählen Eigenmittel (z.B. Erhöhung der Einlagen) und Fremdmittel (z.B. Bankkredite, Darlehen) – kümmern Sie sich rechtzeitig um eine allfällige Außenfinanzierung.
Schuldentilgungpotentials als Alarmsignal
Geht sich alles innerhalb von 3 Monaten aus, ist grundsätzlich den Voraussetzungen des Obersten Gerichtshofes genüge getan, sofern redlich gewirtschaftet wird. Wichtig ist, dass die Einschätzungen für die Zukunft realistisch, nachvollziehbar und vernünftig sind.
Die Ermittlung des Schuldentilgungpotentials soll als Alarmsignal dienen, damit Sie immer im Blick haben, ob Sie alle Schulden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch zahlen können. Sollte das nicht der Fall sein, ist schnelles Handeln gefragt und sind möglicherweise Sanierungsschritte notwendig. Sprechen Sie in diesen Fällen unbedingt mit Ihrer Steuerberatung.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen und das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!
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Stand: 08.10.2021; Haftung ausgeschlossen